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Baugewerbe Versicherung

  • Haftpflicht für betriebliches Bauen
  • Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht
  • Betriebsangehörigen mitversichert
Firmen Branchen Baugewerbe

Betriebshaftpflichtversicherung: Bauen auf sicherem Grund

Auf einer Baustelle kann viel passieren: Ein Gerüst stürzt um, eine Wand sinkt ab oder der Schaufelbagger kippt seine Ladung daneben. Für solche Fälle ist die Betriebshaftversicherung Bau gemacht. Sie fängt die finanziellen Folgen von branchentypischen Risken auf.

Warum ist eine Betriebshaftpflichtversicherung Bau sinnvoll?

Die Antwort ist einfach: Laut § 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist derjenige, der einem Dritten einen Schaden zufügt, grundsätzlich verpflichtet, dafür aufzukommen. Dritte sind in diesem Fall in erster Linie Ihre Kunden und Geschäftspartner.

Als Bauunternehmer oder Bauhandwerker stehen Sie in der Pflicht, für die Folgen Ihrer betrieblichen Tätigkeit geradezustehen – das schließt auch die Handlungen Ihrer Mitarbeiter ein. Dabei geht es auch um Geld. Bei Baustellen oft um viel Geld. Der Schadenersatz kann je nach Ursache in die Millionen gehen. Eine branchenspezifische Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt diese Kosten. Das macht sie für das Baugewerbe und das Bauhandwerk zu einer sehr sinnvollen Absicherung.

Mit einer entsprechenden Police brauchen sich Bauunternehmer nicht mehr um fälligen Schadenersatz zu sorgen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie selbst, ihre Mitarbeiter oder ein Subunternehmer dafür verantwortlich sind. HDI bietet Versicherungsnehmern:

  • Modernes Haftpflichtkonzept für das Baugewerbe und das Bauhandwerk
  • Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zu 5 Millionen Euro
  • Umwelthaftpflicht-Basisversicherung (UHV) inklusive

Die Bauhaftpflichtversicherung kümmert sich auch darum, unberechtigte Schadenersatzansprüche zuverlässig und schnell abzuwehren. Damit bleiben Sie von juristischen Auseinandersetzungen verschont. Das spart ihnen nicht nur Geld, sondern auch Zeit.

Auf diese Vorteile können Sie bauen

Unsere Bauhaftpflichtversicherung bietet durch die pauschale Versicherung aller branchentypischen Risiken ein hohes Maß an Schutz und Service. Ihre Vorteile im Überblick:

  • Vorsorgeversicherung im Rahmen der Vertragsdeckungssummen
  • Jahresmaximierung zweifach (mehr dazu weiter unten)
  • Bauherren-Haftpflicht für betriebliche Bauvorhaben bis zu einer Bausumme von 250.000 Euro inklusive
  • Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht für betriebliche Grundstücke und vermietete betriebliche Grundstücke inklusive

Ebenfalls eingeschlossen:

  • Produktvermögensschäden nach Verbrauchsgüterkaufrichtlinie bei Bau- und Handelsbetrieben
  • Beauftragung von Subunternehmern (ohne deren persönliche gesetzliche Haftpflicht)
  • Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften
  • Nachbesserungsbegleitschäden im Baunebengewerbe
  • Absicherung von Energiemehrkosten
  • Absicherung von Medienverlusten
Weitere Vorteile
  • Nachbesserungsbegleitschäden im Baunebengewerbe
  • Absicherung von Energiemehrkosten
  • Absicherung von Medienverlusten
  • Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht für betriebliche Grundstücke und vermietete betriebliche Grundstücke

Leistungen

Allgemeine Betriebshaftpflicht

  • Betriebs- und branchenübliche Nebenrisiken
  • Teilnahme an Ausstellungen und Messen
  • Versicherungsschutz für alle unselbständigen Betriebsstätten in Deutschland
  • Bauherrenhaftpflicht für eigene Bauvorhaben (nur betriebliche, nicht private)
  • Beauftragung fremder Unternehmer (Subunternehmer), nicht versichert ist jedoch deren persönliche gesetzliche Haftpflicht
  • Mitversicherung von Betriebsangehörigen in ihrer Eigenschaft als verantwortliche Bauleiter für den Versicherungsnehmer
  • Auslandsreisen/indirekter Export
  • Schäden im europäischen Ausland
  • Vertraglich übernommene Haftung, z. B. als Mieter
  • Sachschäden durch häusliche Abwässer, sofern keine Umweltschäden
  • Mietsachschäden anlässlich Geschäftsreisen an gemieteten Räumen
  • Be- und Entladeschäden
  • Sonstige Tätigkeitsschäden
  • Leitungsschäden
  • Ansprüche mitversicherter Personen untereinander
  • Hub- und Gabelstapler, sonstige nicht versicherungs-/nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge, Arbeitsmaschinen
  • Abhandenkommen von fremden Schlüsseln
  • Energiemehrkosten
  • Abhandenkommen von Belegschafts- und Besucherhabe
  • Medienverluste
  • Mängelbeseitigungsnebenkosten
  • Unterfahrungen/Unterfangungen/Senkungsschäden/Unterspülungen
  • Privathaftpflicht für den Inhaber/Geschäftsführer

Produkthaftpflicht

  • Personen- oder Sachschäden auf Grund von Sachmängeln infolge Fehlens zugesicherter Eigenschaften
  • Allmählichkeits- und Abwässerschäden, sofern keine Umweltschäden

Umwelthaftpficht- Basisversicherung

Illustration
  • WHG-Anlagen-Risiko zur Lagerung von Kleingebinden (max. 1.000 kg Gesamtfassungsvermögen und max. 250 kg je Einzelgebinde)
  • Abwasseranlagen für häusliche Abwässer
  • Ein betrieblicher Öl-, Fett-, Benzin- oder Leichtflüssigkeitsabscheider inkl. Einleitung von Abwässern aus dieser Anlage in Kanalisation/Gewässer
  • Umweltbasisrisiko
  • Umweltregressrisiko
  • SB für UHV-Basisrisiken auf die Vertrags-SB

Sonstige Vermögensschäden/ Abhandenkommen

  • Vermögensschäden aus Verstößen gegen Datenschutzgesetze
  • Schäden durch Nuzung von Internet-Technologien
  • Ansprüche aus Fehlberatung nach Rechtsdienstleistungsgesetz (RGD)
  • Abhandenkommen von fremden Sachen und fremden Schlüsseln

Deckungserweiterungen

  • Umweltschaden-Versicherung Basis
  • Umweltschaden-Versicherung Vollversicherung

Im Schadenfall: Was kann passieren? Eine Menge!

Maurer, Installateure, Ingenieure, Mechaniker und viele andere Berufsgruppen sind auf einer Baustelle beschäftigt. Häufig sogar gleichzeitig. Und wenn viele Menschen Hand in Hand arbeiten, passieren schnell Fehler. Fällt ein Sack Zement um, ist das meist nicht weiter schlimm. Aber verliert ein Kran unkontrolliert seine Last, kann das kostspielige Folgen haben. Hier ein paar weitere Beispiele:

Im Zuge von Sielarbeiten unterspült Wasser aus einem undichten Rohr ein benachbartes Grundstück. Die Folge: Ein Teil des darauf stehenden Gebäudes sinkt ein. Ein typischer Sachschaden durch sogenannten Medienverlust – für den die HDI Betriebshaftpflicht für das Baugewerbe aufkommt.

Auch möglich: Dritten wird ein Personenschaden zugefügt. Der kann beispielsweise passieren, wenn beim Entladen eines Lasters eine Palette mit Ziegeln kippt und umherfliegende Splitter unbeteiligte Passanten verletzen. Auch in diesem Fall springt die Versicherung ein. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Unfall auf einer Baustelle oder dem Betriebsgelände des Versicherungsnehmers passiert ist.

Kommt es durch einen beauftragten Subunternehmer zu einem Schaden, dann ist er über die Police des Generalunternehmers ebenfalls abgedeckt. Beispiel: Während der Installation sanitärer Anlagen durch eine dafür engagierte Firma ist bei Schweißarbeiten ein Funke geflogen. Dieser hat den zur Verlegung bereitliegenden Fußbodenbelag angesengt.EndFragment

Häufige Fragen

Die oben genannten Beispiele zeigen, wie schnell ein Schaden im Zuge von Bauarbeiten entstehen kann. Deshalb ist eine breitangelegte Betriebshaftpflichtversicherung für das Baugewerbe sehr wichtig. Bei HDI deckt der Versicherungsschutz folgende Bereiche ab.

Warum eine Betriebs- und Produkthaftpflicht-Versicherung?

Als Unternehmen haften Sie für verschuldete Schäden unbegrenzt. Grundsätzlich lässt sich diese Haftungsverpflichtung weder ausschließen noch ihrer Höhe nach begrenzen. Wenn Sie unberechtigte Schadenersatzansprüche zuverlässig und schnell abwehren und auch bei berechtigten Schadenersatzansprüchen nicht in eine existenzielle Krise geraten wollen, dann hilft Ihnen und Ihrem Unternehmen die Betriebs- und Produkthaftpflicht-Versicherung.

Wie hoch sind die Deckungssummen?

Die Deckungssummen für die Grunddeckung betragen je Versicherungsfall (max. 2-fach p. a./Umwelt max. 1-fach p.a.) 3 Mio. / 5 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Deckungssummenbegrenzungen:

Die Hauptdeckungssumme wird begrenzt je Versicherungsfall bei

  • Sonstige Vermögensschäden, Abhandenkommen
  • Nachbesserungsbegleitschäden für Betriebe des Baunebengewerbes
  • Sonstige Mietsachschäden
  • Aktive Werklohnklage
  • Produktvermögensschäden nach Verbrauchsgüterkaufrichtlinie für Bau- und Handelsbetriebe
  • Schäden durch Nutzung von Internettechnologien
  • Mietsachschäden durch Brand, Explosion, Leitungs- und Abwasserschäden an gemieteten Gebäuden und Räumlichkeiten im Rahmen der Sachschadendeckungssumme

jeweils zweifach maximiert je Versicherungsjahr.

Bei der Privat-Haftpflichtversicherung können Sie zwischen den Deckungssummen 3 Mio. Euro, 5 Mio. Euro oder 10 Mio. Euro wählen.

Wie hoch ist die Selbstbeteiligung je Versicherungsfall?

Die Selbstbeteiligung beträgt je Versicherungsfall 250 Euro bei Sach- und Vermögensschäden. Bei Betrieben des Baugewerbes gilt diese Selbstbeteiligung ausschließlich bei Arbeiten auf fremden Grundstücken.

Ansprüche aus derartigen Schäden bis zu diesem Betrag sind nicht Gegenstand der Versicherung.

Bei Nachbesserungsbegleitschäden und sonstigen Mietsachschäden je 1.000 Euro.

Im Rahmen der Umwelthaftpflichtversicherung beteiligt sich der Versicherungsnehmer an den Aufwendungen des Versicherers bei jedem Versicherungsfall und bei Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalles mit 10%, mindestens 500 Euro, höchsten jedoch 5.000 Euro.

Welche Bedingungen gelten?

  • Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB, H 600)
  • Firmen-Haftpflichtversicherung für Handel, Handwerk und Gewerbe ( H 2050)
  • Bei Bedarf die Umweltschadens-Versicherung (H 2093)

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