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Mit der Basis-Rente entsprechend vorsorgen

Riester- oder Basis-Rente?

Paar das auf Tablet guckt und Dokumente mit Grafiken und Tabellen vor sich ausgebreitet hat

Die Riester-Rente wird in den Medien kräftig diskutiert, während die Riester-Rente bei vielen eher weniger präsent ist. Dabei ist sie insbesondere für Freiberufler und Selbstständige die einzige Möglichkeit, eine staatlich geförderte Vorsorge zu betreiben. Darüber hinaus kann die Basis-Rente auch für Angestellte ein sehr interessanter Weg sein, um die Renteneinkünfte aufzubessern.

Vorteile der HDI Basisrente

  • Lebenslange Altersrente bereits ab dem vollendeten 62. Lebensjahr
  • Hohe Steuerersparnis bis Rentenbeginn möglich
  • Erfahrungsgemäß niedriger Steuersatz im Rentenalter
  • Flexible Sonderzahlungen erhöhen die Steuerersparnis
  • Aufbau der Altersversorgung ist besonders geschützt

Außerdem wissenswert:

  • Insolvenzschutz: Dieser Schutz gewinnt besonders in wirtschaftlich unsicheren und Lockdown-Zeiten eine große Bedeutung. Wird vor dem Rentenbeginn eine Privatinsolvenz beantragt und zum Abschluss gebracht, ist das Kapital innerhalb der Basis-Rente vor dem Gläubigerzugriff geschützt.
  • Effekt der doppelten Steuer-Verschiebung: Personen, die derzeit älter als 50 Jahre sind, können mit der Rürup-Rente steuerpflichtige Einkünfte optimiert und legal in Alter verschieben. Beantragen Sie heute mit 55 Jahren eine Basis-Rente und möchten mit 67 Jahren in den Ruhestand gehen, dann beginnen die Renteneinnahmen 2033. In diesem Jahr liegt der steuerpflichtige Anteil bei 93 %. Damit kann in der Anspharphase im Durchschnitt prozentual ein höherer Anteil steuerlich zum Abzug gebracht werden, als die Rente später zu versteuern ist. Zusammengefasst: Bestimmte Personengruppen können in der Ansparphase der Basis-Rente die Beiträge prozentual und mit einem höheren Steuersatz zum Abzug bringen, als die Rentenleistungen später, bei niedrigerem Steuersatz, zu versteuern sind. Beide Vorteile zusammen ergeben den sogenannten doppelten Steuer-Verschieb-Effekt.
  • Steueroptimierte Einnahmen aus Unternehmen: Verfügt ein Unternehmen über viel Liquidität, könnte hier eine Form der Entnahme erfolgen. Wird der entnommene Betrag im gleichen Jahr beispielsweise in eine Basis-Rente eingezahlt, ist dies für die privaten Steuern nahezu steuerneutral. Ab dem Jahr 2025, wenn also 100 Prozent der Beiträge zum Abzug gebracht werden, sogar vollständig. Dabei müssen natürlich jeweils die maximalen Höchstbeiträge der ersten Schicht berücksichtigt werden. Eine entsprechende Entnahme aus dem Unternehmen kann den Vorteil haben, dass das Kapital, durch Einzahlung in die Basis-Rente, insolvenzgeschützt ist.
Stefan Roelle

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