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Die Berufshaftpflicht für Ärzte und Heilberufe

Praxisschließung durch Corona Krise?

Die aktuelle Corona Krise wirkt sich auch auf dem Praxisalltag von vielen Ärztinnen und Ärzten aus. Im schlimmsten Fall kann es zu einer Praxisschließung kommen.

Ärzte erhalten bei einer behördlich angeordneten Praxisschließung einen Ausgleich durch das Bundesland – aber nicht zu 100 %. Die HDI Generalvertretung Ingo Scheffler bietet Ihnen zusammen mit dem passenden Versicherungsschutz eine hundertprozentige Sicherheit im Ernstfall.

Die HDI ist seit Jahrzehnten Marktführer in der Versicherungs-Sparte für Ärzte. Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Versicherungslösungen, die Ihre Existenz im Falle einer Praxisschließung optimal absichern.

Neben starken Absicherungskonzepten für Ihre Praxis oder Ihren Beruf, beantworten wir auch die häufigsten Fragen um die Praxisschließung:

  • Wo kann ich einen Zuschuss bei einem Praxisausfall beantragen?
  • Welche Kosten kann ich beim Bundesland geltend machen?
  • Bekomme ich Geld von meiner Praxisversicherung?

Besonderes Risiko für Ärzte durch Schadenersatzansprüche

Ein stetiger Anstieg von Schadenersatzleistungen im Bereich der Arzthaftpflicht ist in den letzten Jahren zu beobachten. Daher wird es für Ärztinnen und Ärzte immer wichtiger, die Existenzsicherung aktiv zu betreiben, um im Schadensfall optimal abgesichert zu sein.

Die Ursachen dieser Entwicklungen ist keinesfalls auf die Verschlechterung der ärztlichen Behandlung zurückzuführen – vielmehr an den überdurchschnittlichen gestiegenen Pflegekosten, Verdienstausfallversicherungen, großzügiger Schmerzensgeldregelungen sowie einer patientenfreundlicheren Rechtsprechung. Durch das Inkrafttreten des neuen Patientenrechtegesetzes, können Patienten zudem nun einfacher gegen einen vermeintlichen Behandlungsfehler vorgehen.

Einsatz im Außendienst – Eine Arbeit mit vielen Risiken

vier Ärzte sitzen an einem braunen Tisch und schreiben etwas auf Ipads, dabei lachen Sie. Hinter den Ärzten steht eine Planze rechts und neben der Pflanze ist eine Fensterfront

Die Risiken, mit denen sich Ärzte und KV-Notdienste auseinandersetzen, sind vielfältig. So können beispielsweise eine falsche Diagnose oder zeitlich verzögerte Behandlungen zum Schaden des Patienten führen. Die rudimentäre Dokumentation des Notfalls wird dem Arzt hierbei zum Verhängnis und der Patient erwirkt vor Gericht ein Schmerzensgeld in sechsstelliger Höhe plus Folgenkostenübernahme – was das für die Lebenssituation des Arztes bedeutet, kann sich jeder selbst ausdenken.

Wie können Ärzte sich vor solchen Risiken schützen?

Drei Männer, zwei der Männer geben sich die Hand

Wird eine fehlerhafte Diagnose oder eine unterlassene Einweisung festgestellt, lassen sich Haftungsansprüche gegen Sie nur abweisen, wenn Sie die Einweisung veranlasst und überwacht oder die Weigerung des Patienten entsprechend dokumentiert haben. Eine Aufklärung des Patienten über die für ihn entstehenden Konsequenzen sowie dessen nachweisliche Dokumentierung, ist die einzige Möglichkeit sich vor solchen Haftungsansprüchen gegenüber seinen Patienten zu schützen. Allerdings ist diese Vorgehensweise in der Realität schwierig umzusetzen.

Sind die Deckungssummen in Ihrem Vertrag noch aktuell?

Selbst wenn Sie schon über eine adäquate Absicherung Ihres Berufsrisikos verfügen, kann mitunter die Deckungssumme in Ihrem Versicherungsvertrag zu niedrig angesetzt sein. Viele bestehende Berufshaftpflichtverträge können in vielerlei Hinsicht schon veraltet sein. Besonders auf die Deckungssummen lohnt es sich einen Blick zu werfen. In sogenannten „Altverträgen“ sind Decksummen für Personen- und Sachschäden oder für Vermögensschäden nicht mehr zeitgemäß. In manchen Fällen kann es bei einer Schadenersatzforderung in Millionenhöhe über die vereinbarte Deckungssumme hinausgehen – Ärzte müssen in diesem Fall mit ihrem Privatvermögen haften.

Die HDI Generalvertretung Ingo Scheffler prüft ihre Verträge genaustens auf bestehende Lücken und auf die optimale Absicherung Ihrer Risiken im Schadensfall.

Unsere Empfehlungen für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die HDI Generalvertretung Ingo Scheffler bietet mit Berufshaftpflichtversicherung für Praxisinhaber einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz inklusive Deckungssummen von mittlerweile 5. Mio. Euro pauschal für Personen-, Vermögens- und Sachschäden. Alternativ auch erweiterbar mit einer 7,5 Mio.-Euro-Deckung sowie zusätzlichen Highlights wie beispielsweise Auslandsdeckung, Nachhaftung und der erweiterte Strafschutz.

Blicken Sie zuversichtlich in die Zukunft mit der Vorsorgelösung von HDI

Drei Personen im Gespräch, zwei sind mit dem Rücken zur Kamera gewandt, eine Frau ist lächelnd der Kamera zugewandt

Mit der Ärztehaftpflichtversicherung von HDI, auch Berufshaftpflicht genannt, sind Sie optimal vor solchen Schadenersatzansprüchen abgesichert. Eine enge Zusammenarbeit sowie Unterstützung bei der Abwehr von unberechtigten Forderungen ist ebenfalls in unserem Versorgungkonzept für Ärzte enthalten. Informieren Sie sich in der HDI Generalvertretung Ingo Scheffler über Ihre Möglichkeiten für die Absicherung gegen Haftungsrisiken.

Berufsunfähigkeit – ein unterschätztes Risiko

Berufsunfähigkeit ist mehr als nur Knie- oder Bandscheibenvorfälle und daher nicht nur ein Thema für Ärzte im fortgeschrittenen Alter. Laut Statistik sind auf Platz eins mit 35,4 % Nervenkrankheiten und psychische Erkrankungen die Hauptursache für eine Berufsunfähigkeit und somit keine Frage des Alters. Erst an zweiter Stelle mit 15,9 % treten Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates auf. Gerade für junge Ärzte stellt die Berufsunfähigkeit ein Desaster dar – denn im schlimmsten Fall kann die ärztliche Tätigkeit nicht weiter fortgeführt werden und der Traum von einer erfolgreichen Ärzte-Karriere zerplatzt.

Neben dem persönlichen Einschnitt den Beruf nicht mehr nachgehen zu können, kommt noch der finanzielle Einschnitt hinzu: Das hohe monatliche Einkommen entfällt, eventuell vorhandene Kredite für eine Immobilie können nicht weiter getilgt werden und der Lebensstandard im Allgemeinen wird herabgesetzt. Eine Berufsunfähigkeit kann zwar nicht alles wieder gut machen aber zumindest Ihre finanzielle Situation auffangen. Besonders junge Ärzte profitieren von günstigen Beiträgen, wenn Sie sich früh genug gegen eine Berufsunfähigkeit absichern.

Die Kammerversorgung – Ihre Versorgung im absoluten Notfall

Durch die Pflichtmitgliedschaft in der Ärztekammer sind Ärzte im Falle einer Berufsunfähigkeit abgesichert. Doch zwischen dem Grundschutz des Versorgungswerks und einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, z.B. von HDI, gibt es gravierende Unterschiede:

Die Unterschiede zwischen berufsständigen und privatem Berufsunfähigkeitsschutz

Berufsständiger Berufsunfähigkeitsschutz

  • Die Berufsunfähigkeitsleitung wird erst bei vollständiger Berufsunfähigkeit ausgezahlt
  • Sie müssen Ihre Approbation in den meisten Fällen zurückgeben: Die Berufsunfähigkeitsleistung erfolgt erst mit der kompletten Aufgabe Ihrer ärztlichen Tätigkeit
  • Die Höhe der Berufsunfähigkeit ist abhängig vom Einkommen und kann nicht vereinbart werden
  • Selbst wenn Ihnen die Ausübung Ihrer Arzttätigkeit wegen einer Infektion untersagt wird, erhalten Sie keine Leistungen.
  • Eine Verweisung auf andere Tätigkeiten ist möglich ehe Sie eine Leistung erhalten

Privater Berufsunfähigkeitsschutz

  • Wir erbringen bereits bei 50 % Berufsunfähigkeit die festgelegten Berufsunfähigkeitsleistungen
  • Die ärztliche Tätigkeit muss nicht komplett aufgegeben werden (keine Rückgabe der Approbation); auch kann man weiterhin teilweise tätig sein, wenn der Gesundheitszustand dies erlaubt
  • Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente können Sie je nach Ihrem monatlichen Bedarf vereinbaren
  • Unser Berufsunfähigkeitsschutz greift bei einer Infektion bereits bei teilweisem Tätigkeitsverbot
  • Wir verweisen Sie bei Eintritt der Berufsunfähigkeit nicht auf andere Tätigkeiten. Erst im Fall einer Nachprüfung ist eine konkrete Verweisung möglich

Wir stehen bei Berufsunfähigkeit an Ihrer Seite

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Leistungen der Versorgungswerke erst spät greifen und nicht individualisierbar sind. Des Weiteren können Sie auf Tätigkeiten verwiesen werden, die nicht Ihrer jahrelangen Spezialisierung entsprechen. Der wohl größte Einschnitt ist, dass Sie zwischen der Auszahlung und Ihrer Approbation entscheiden müssen. Aufgrund dessen ist eine private Berufsunfähigkeit die optimale Ergänzung zu den Leistungen des Versorgungswerks.
Berufsunfähigkeit kann jeden treffen. Ganz egal, ob Sie angestellt sind oder eine eigene Praxis führen, ob Sie sich noch in Ihre Arzttätigkeit einleben oder schon lange praktizieren, ob Sie überwiegend diagnostische Methoden nutzen oder im OP zu Hause sind: Im Falle der Fälle ist die HDI Berufsunfähigkeitsversicherung schnell und unkompliziert für Sie da – und schützt Ihr Einkommen im Ernstfall. Vereinbaren Sie bei der HDI Generalvertretung Ingo Scheffler einen Termin, wo Sie ausführlich zu Ihrem Berufsunfähigkeitsschutz beraten werden. Wir freuen uns auf Sie.

Wir freuen uns auf Sie

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