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Auslagerung von Pensionszusagen in Stolberg

Altersvorsorge für Unternehmer

Paar das auf Tablet guckt und Dokumente mit Grafiken und Tabellen vor sich ausgebreitet hat




Die Auslagerung einer Pensionszusage auf einen externen, rechtlich selbstständigen Versorgungsträger kann die erhoffte Lösung bringen. Durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz ist dieser Weg der betrieblichen Altersvorsorge (kurz: bAV) noch einmal deutlich interessanter geworden.

Die negativen Auswirkungen der Zinsschmelze in Verbindung mit Pensionsverpflichtungen können durch eine Auslagerung von Pensionsverpflichtungen verhindert werden.

Gründe für die Übertragung von Pensionszusagen auf den Pensionsfonds

Durch die Bildung von Pensionsrückstellungen nutzten Unternehmen Steuerstundungseffekte, die ihnen zusätzliches Eigenkapital bescherten. Dennoch gibt es acht gute Gründe, sich heute für die Auslagerung auf Pensionsfonds zu entscheiden:

  • Zinsschmelze: Das dauerhaft niedrige Zinsniveau hat zum einen Auswirkungen auf den Finanzierungsgrad der Pensionsrückstellung und zum anderen belastet es die handelsrechtliche Bilanzierung. Diese Auswirkungen können mithilfe der Auslagerung auf einen Pensionsfonds verhindert werden. Zudem lässt sich die Unternehmensbilanz dauerhaft von der Pensionslast befreien.
  • Ausfinanzierung: Werden Pensionszusagen erteilt, die unzureichend rückgedeckt sind, ist unter Umständen im Leistungsfall eine Nachfinanzierung notwendig.
  • Unternehmensverkauf: Verbindlichkeiten aus Versorgungszusagen erschweren die Möglichkeiten, das Unternehmen zu veräußern.
  • Unternehmensnachfolge: Wechselt der Unternehmer in den Ruhestand, erschwert sich die „saubere“ Unternehmensnachfolge, wenn Versorgungsverpflichtungen bestehen.
  • Trennung vom operativen Pensions-Geschäft: Im unternehmerischen Alltag begegnen einem viele Risiken – einige von ihnen sind jedoch betriebsfremd und nicht kalkulierbar. Dazu gehört beispielsweise das Langlebigkeits- oder Todesfallrisiko. Werden diese nicht ausgelagert, gefährden sie das operative Geschäft.
  • Fremdkapitalbeschaffung: Pensionsrückstellungen werden bei der Bonitätsprüfung im Rahmen einer Kreditaufnahme als Fremdkapital betrachtet und erschweren bzw. verteuern eine Kreditaufnahme.
  • Insolvenzsicherungskosten und Verwaltungsaufwand: Die Kosten zur Insolvenzsicherung von Pensionszusagen werden reduziert. Außerdem werden unternehmensfremde Aufgaben für die Verwaltung der betrieblichen Altersversorgung ausgelagert.
  • Insolvenzschutz für beherrschende Gesellschafter/Geschäftsführer: Die Pensionszusage des Unternehmers wird vor einer möglichen Insolvenz des Unternehmens gesichert.

Noch mehr Service für Sie

Informationen über Prokscha

Das dürfen Sie von uns erwarten:

  • Professionelle Unterstützung bei der Implementierung der Auslagerung
  • Anschlussangebot zur Finanzierung noch nicht erdienter Anwartschaften
  • Höchstmaß an Transparenz durch monatlichen Kontoauszug - auf Wunsch auch in elektronischer Form


Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung, falls Sie weitere Fragen haben. Sie können mich unter folgender Kontaktmöglichkeit erreichen:

E-Mail: jochen.prokscha@hdi.de

Tel: +49 163 3636536

Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. Ich freue mich darauf, Ihnen weiterzuhelfen.

Jochen Prokscha

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