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Heilwesen

Cyberrisiken in Arztpraxen und Heilberufen: Gefahren, Haftungsfragen und Absicherung

Die fortschreitende Digitalisierung im Gesundheitswesen bringt enorme Chancen für Effizienz, Patientenservice und medizinische Qualität mit sich. Gleichzeitig entstehen dadurch jedoch neue Gefahrenquellen: Cyberkriminalität, Datenverluste und Systemausfälle.

Für Arztpraxen, Zahnärzte und andere Heilnebenberufe ist es essenziell, sich nicht nur technisch, sondern auch rechtlich und finanziell gegen diese Risiken abzusichern. Dieser Fachbeitrag beleuchtet die wichtigsten Aspekte, insbesondere Haftungsfragen, Risiken durch Cloudlösungen und zeigt auf, wie die HDI Cyberversicherung wirksam schützen kann.

Cyberrisiken in Arztpraxen – unterschätzte Gefahr mit teuren Folgen

Links steht ein Mitarbeiter und Rechts ist eine Mitarbeiterin, die einen blauen Stift in der linken Hand hält, die nach oben gerichtet ist. Bei der Unterhaltungen gucken sich beide an.

Arztpraxen sind zunehmend im Fokus von Cyberkriminellen. Sie verfügen über hochsensible personenbezogene Daten, wie Gesundheitsdaten, Laborberichte und Versicherungsinformationen.

Typische Angriffsmuster:

  • Phishing-E-Mails mit Links zu Schadsoftware
  • Ransomware-Attacken, die Daten verschlüsseln und Lösegeld fordern
  • Systemzugriffe über unsichere Passwörter oder Fernzugriffe
  • Manipulation durch Social Engineering, z. B. durch gefälschte Dienstleister oder Supportanfragen

Die Folgen für die Praxis:

  • Stillstand der Praxissoftware (Terminverwaltung, Abrechnungssysteme)
  • Verlust oder Veröffentlichung von Patientendaten
  • Schädigung des Rufs durch negative Medienberichterstattung
  • Haftungsansprüche und Bußgelder nach DSGVO
  • Betriebsunterbrechung mit massiven Ertragsausfällen

Die Wiederherstellung des Praxisbetriebs nach einem erfolgreichen Angriff dauert häufig mehrere Tage bis Wochen – mit enormem organisatorischen und finanziellen Aufwand.

Cloudlösungen – Flexibilität mit Risikopotenzial

Cloudbasierte Softwarelösungen sind in vielen Praxen mittlerweile Standard. Sie ermöglichen ortsunabhängigen Zugriff auf Patientenakten, digitale Bilddaten und Abrechnungsinformationen – und sind häufig Voraussetzung für moderne Diagnostik, Telemedizin und KI-gestützte Systeme.

Doch genau diese Technologie birgt neue Risiken:

  • Verlust der Datenhoheit: Die Daten befinden sich nicht mehr auf eigenen Servern, sondern auf Systemen Dritter – meist im Ausland.
  • Verfügbarkeitsrisiko: Ein Ausfall der Cloudlösung (z. B. durch technische Störung, Hackerangriff oder Konkurs des Anbieters) kann den gesamten Praxisbetrieb lahmlegen.
  • Unzureichende Vertragsgestaltung: Viele Praxisinhaber verlassen sich auf Standard-Cloudverträge, ohne deren rechtliche Konsequenzen zu prüfen. Oft fehlen klare Regelungen zur Haftung, zu Backup-Verfahren oder zur Datenrückführung
  • DSGVO-Verstöße: Wenn personenbezogene Daten in Drittstaaten übermittelt werden oder nicht ausreichend verschlüsselt sind, drohen empfindliche Bußgelder durch Aufsichtsbehörden.

Konkretes Beispiel aus der Praxis:

Eine orthopädische Gemeinschaftspraxis nutzt eine Cloud-Praxissoftware. Nach einem gezielten Cyberangriff auf den Anbieter ist die Software über mehrere Tage hinweg nicht verfügbar. Die Patientendaten sind verschlüsselt, die Praxis muss hunderte Termine absagen. Die Aufsichtsbehörde wird informiert, ein Datenschutzvorfall festgestellt – die Haftung liegt zumindest anteilig bei der Praxisleitung.

Rechtliche Haftungsfragen bei Cybervorfällen

vier Ärzte sitzen an einem braunen Tisch und schreiben etwas auf Ipads, dabei lachen Sie. Hinter den Ärzten steht rechts eine Pflanze und neben der Pflanze ist eine Fensterfront

Das Haftungsrisiko ist für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie ihre Teams hoch:

  • Verantwortung nach DSGVO: Als datenschutzrechtlich Verantwortliche haften Sie für den Schutz der Patientendaten – auch bei technischen Dienstleistern.
  • Schadensersatzpflicht gegenüber Patienten: Bei Datenverlust oder Datenmissbrauch können Patienten Schadensersatzansprüche geltend machen – einschließlich immaterieller Schäden.
  • Berufsrechtliche Konsequenzen: Datenschutzverstöße können berufsrechtlich geahndet werden.
  • Bußgelder: Aufsichtsbehörden können bei Verstößen nach Art. 83 DSGVO Geldbußen von bis zu 4 % des Jahresumsatzes verhängen.

Notfall-Checkliste: Was tun im Verdachtsfall?

Im Falle eines Cyberangriffs zählt jede Minute.

Folgende Maßnahmen sind zu empfehlen:

1. Systeme sofort vom Netzwerk trennen, aber eingeschaltet lassen (zur Sicherung digitaler Spuren).

2. Soforthilfe über die HDI-Cyberschaden-Hotline anfordern.

3. IT-Dienstleister und IT-Forensiker informieren.

4. Datenschutzaufsicht kontaktieren (Meldung innerhalb von 72 Stunden gemäß DSGVO).

5. Patienten informieren, wenn ein Risiko für deren Rechte/Freiheiten besteht.

6. Schaden dokumentieren: Screenshots, Logs, Zeitabläufe sichern.

7. Krisenkommunikation vorbereiten – mit Unterstützung der HDI PR-Experten.

Fazit: Digitalisierung braucht Sicherheit

Ein Paar mit Tablet sitzt auf der Couch und schaut gemeinsam auf ein Tablet. Sie lächeln beide, das Bild soll eine Online-Beratung nachstellen.

Die Digitalisierung in der Medizin ist unumkehrbar – und sie bringt viele Vorteile mit sich. Doch mit jedem digitalen Fortschritt steigen auch die Anforderungen an die IT-Sicherheit und den Datenschutz.

Praxen und Heilberufe, die ihre Verantwortung ernst nehmen, sollten nicht nur technisch, sondern auch rechtlich und finanziell vorsorgen.

Die HDI Cyberversicherung bietet hierfür einen maßgeschneiderten und verlässlichen Schutz.

Gerne beraten wir Sie persönlich zu Ihrem individuellen Absicherungsbedarf.

Sprechen Sie uns an – vertraulich und lösungsorientiert.

Alfred  Hirt

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