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Architekten und Ingenieure

Haftungsrisiken bei der Verwendung von cloudbasierter Planungssoftware Einleitung

Die digitale Transformation hat die Architektur-, Ingenieur- und Bauindustrie nachhaltig geprägt. Insbesondere cloudbasierte Planungssoftware erfreut sich wachsender Beliebtheit, da sie eine erhöhte Flexibilität, Kosteneffizienz und bessere Zusammenarbeit ermöglicht.

Dennoch bringt die Nutzung dieser Technologien auch spezifische Haftungsrisiken mit sich, insbesondere in Bezug auf Datenverlust, Cybersicherheit und rechtliche Verantwortung.

Haftungsrisiken in der digitalen Planung

Zwei Architekten auf einem Bauobjekt, die sich unterhalten. Beide Herren tragen einen weißen Bauhelm und einen Anzug.

Die Haupthaftungsrisiken, die bei der Verwendung cloudbasierter Planungssoftware auftreten können, lassen sich in folgende Kategorien einteilen:

  • Datenverlust und -verfügbarkeit: Die Abhängigkeit von Cloud-Anbietern bedeutet, dass Datenverluste durch technische Ausfälle oder Provider-Fehler drohen. Ein Beispiel hierfür ist der Fall eines Architekturbüros, das aufgrund eines unerwarteten Cloud-Ausfalls seine Projektdateien für mehrere Wochen nicht abrufen konnte. Dies führte zu erheblichen Verzögerungen, für die das Büro letztlich haftbar gemacht wurde.
  • Fehlerhafte Daten: Ungenauigkeiten oder Fehler in den von der Software generierten Plänen können zu gravierenden Problemen auf der Baustelle führen. So kam es vor einigen Jahren zu einem Vorfall beim Bau eines Wohnhauses, bei dem falsche Tragwerksdaten in die Planung eingeflossen waren. Dies führte zu baulichen Mängeln und einer teuren Nachbesserung, was die Haftpflichtversicherung des Ingenieurbüros in Anspruch nahm.
  • Urheberrechts- und Lizenzfragen: Die Nutzung cloudbasierter Software wirft oftmals Fragen bezüglich der Urheberrechte und Lizenzen auf. Ein Ingenieurbüro wurde in einem Rechtsstreit verwickelt, weil es urheberrechtlich geschützte Planungssoftware ohne gültige Lizenz verwendet hatte. Die finanziellen und reputationsbezogenen Folgen waren erheblich.
  • Haftung für Drittanbieter: Bei der Integration externer Tools in die Planung kann es zu Haftungsfragen kommen. Ein Beispiel hierfür ist die Nutzung eines externen Berechnungsmoduls, das fehlerhafte Ergebnisse lieferte und zu einem kalkulatorischen Molotowcocktail im Bauprozess führte. Auch hier wurden die ursprünglichen Planer zur Verantwortung gezogen.

Cyber-Risiken

Insbesondere Cyber-Risiken stellen eine erhebliche Bedrohung dar. Datenlecks, unbefugter Zugriff und Ransomware-Angriffe sind nur einige der Herausforderungen, die mit der Speicherung von sensiblen Informationen in der Cloud verbunden sind.

  • Datenschutzverletzungen: Ein konkretes Beispiel ist ein Architekturbüro, dessen Kundendaten durch einen unzureichenden Zugangsschutz in der Cloud entwendet wurden. Die Folge waren nicht nur erhebliche rechtliche Konsequenzen, sondern auch ein enormer Reputationsverlust, der zu einem Rückgang der Aufträge führte.
  • Ransomware-Angriffe: Ein weiterer Fall betrifft ein Ingenieurbüro, das von Ransomware betroffen war. Die Angreifer verschlüsselten alle Daten und forderten ein Lösegeld. Aufgrund der Kosten für die Wiederherstellung und der langen Ausfallzeit erlitten sie erhebliche finanzielle Schäden.

Vorteile einer HDI Cyberversicherung

HDI bietet umfassende Cyber-Versicherungslösungen, die speziell auf die Bedürfnisse von Architekten, Ingenieuren und Bauunternehmen abgestimmt sind und folgende Vorteile bieten:

  • Finanzielle Absicherung: Die Cyber-Versicherung übernimmt die Kosten, die durch Cyberangriffe entstehen, wie beispielsweise Lösegeldzahlungen, Datenwiederherstellung sowie rechtliche Gebühren im Falle von Datenschutzklagen.
  • Präventionsmaßnahmen: HDI unterstützt Unternehmen dabei, ihre IT-Sicherheit zu erhöhen, indem Schulungen zur Sensibilisierung für Cyber-Risiken angeboten werden. Dies schließt Informationen zu Phishing, Datenschutz-Management und Notfallplanung ein.
  • Schadenmanagement: Im Falle eines Cyber-Angriffs bietet HDI durch spezielle Partner Unterstützung zur Schadensbegrenzung und Wiederherstellung der Daten, sodass die Geschäftsprozesse möglichst schnell wiederhergestellt werden können.
  • Rechtsberatung: Cyber-Versicherungen von HDI beinhalten oft eine Rechtsberatung, um Unternehmen bei der Navigierung durch komplexe rechtliche Rahmenbedingungen in Bezug auf Datenschutz und Cyber-Sicherheit zu unterstützen.

Fazit

Die Nutzung cloudbasierter Planungssoftware birgt sowohl Chancen als auch Haftungsrisiken. Architekten, Ingenieure und Konstrukteure sollten sich dieser Risiken bewusst sein und entsprechende Maßnahmen ergreifen, um sich und ihre Unternehmen zu schützen.

Die Zusammenarbeit mit HDI bietet dabei umfassende Lösungen zur Minderung dieser Risiken, insbesondere im Bereich der Cyber-Sicherheit und der Berufshaftpflicht. Ein proaktiver Ansatz in der Risikobewertung und -management ist entscheidend, um die Vorteile der digitalen Planung optimal zu nutzen, ohne dabei unnötige Haftungsrisiken einzugehen.

Alfred  Hirt

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