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Grüne Versicherungskarte

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Betreuer findenWann benötigen Sie die Grüne Versicherungskarte?
Das amtliche Kennzeichen Ihres Fahrzeugs reicht in den meisten Ländern Europas als Versicherungsnachweis aus.
Für Fahrten innerhalb der gesamten EU und in weiteren europäischen Staaten ist die Grüne Versicherungskarte überflüssig. Sie benötigen diese nur noch in einigen osteuropäischen Ländern und in der Türkei.
Für folgende Länder benötigen Sie keine Grüne Versicherungskarte:
*Für Italien empfehlen wir dennoch das Mitführen der Grünen Versicherungskarte, da diese in Einzelfällen bei einem Unfall verlangt wird.
Für folgende Länder fordern Sie die Grüne Versicherungskarte bitte bei uns an:
Unser Tipp
Erweitern Sie Ihren Versicherungsschutz mit dem Leistungsbaustein Auslandschaden-Schutz.
Der Auslandschaden-Schutz leistet bei einem unverschuldeten Unfall im Ausland Schadenersatz für die eigenen Personen- und Sachschäden nach deutschem Recht und nicht nach möglicherweise im ausländischen Recht reduzierten Ansprüchen. Dies gilt auch bei Schäden, die Ihnen in Deutschland durch ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug entstehen.