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Wann benötigen Sie die Grüne Versicherungskarte?

Das amtliche Kennzeichen Ihres Fahrzeugs reicht in den meisten Ländern Europas als Versicherungsnachweis aus.

Für Fahrten innerhalb der gesamten EU und in weiteren europäischen Staaten ist die Grüne Versicherungskarte überflüssig. Sie benötigen diese nur noch in einigen osteuropäischen Ländern und in der Türkei.

Für folgende Länder benötigen Sie keine Grüne Versicherungskarte:

Andorra
Bulgarien
Estland
Frankreich
Großbritannien
Island
Kroatien
Liechtenstein
Luxemburg
Monaco
Norwegen
Polen
Rumänien
Schweiz
Slowenien
Tschechische Republik
Zypern

Belgien
Dänemark
Finnland
Griechenland
Irland
Italien*
Lettland
Litauen
Malta
Niederlande
Österreich
Portugal
Schweden
Slowakische Republik
Spanien
Ungarn

Andorra
Bulgarien
Estland
Frankreich
Großbritannien
Island
Kroatien
Liechtenstein
Luxemburg
Monaco
Norwegen
Polen
Rumänien
Schweiz
Slowenien
Tschechische Republik
Zypern
Belgien
Dänemark
Finnland
Griechenland
Irland
Italien*
Lettland
Litauen
Malta
Niederlande
Österreich
Portugal
Schweden
Slowakische Republik
Spanien
Ungarn

*Für Italien empfehlen wir dennoch das Mitführen der Grünen Versicherungskarte, da diese in Einzelfällen bei einem Unfall verlangt wird.

Für folgende Länder fordern Sie die Grüne Versicherungskarte bitte bei uns an:

Albanien
Mazedonien
Montenegro
Serbien
Ukraine

Bosnien-Herzegowina
Moldawien
Russland
Türkei
Weißrussland

Albanien
Mazedonien
Montenegro
Serbien
Ukraine
Bosnien-Herzegowina
Moldawien
Russland
Türkei
Weißrussland

Im Kosovo wird die Grüne Versicherungskarte nicht anerkannt.

Kontakt

Unser Tipp

Erweitern Sie Ihren Versicherungsschutz mit dem Leistungsbaustein Auslandschaden-Schutz.

Der Auslandschaden-Schutz leistet bei einem unverschuldeten Unfall im Ausland Schadenersatz für die eigenen Personen- und Sachschäden nach deutschem Recht und nicht nach möglicherweise im ausländischen Recht reduzierten Ansprüchen. Dies gilt auch bei Schäden, die Ihnen in Deutschland durch ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug entstehen.