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Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeitsrente

Antragstellung und Auszahlung

Berufsunfähigkeitsrente

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schützt Sie effektiv

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schützt Sie effektiv: Wenn Sie z.B. durch eine schwere Krankheit oder einen Unfall nicht mehr arbeiten können, stellen Sie bei Ihrem Versicherer einen Antrag auf die Berufsunfähigkeitsrente. Aber was ist bei dem Vorgang zu beachten? Welche Informationen sollten Sie parat haben? Und wie lange können Sie Ihre BU-Rente beziehen?

Was bedeutet Berufsunfähigkeit?

Eine Berufsunfähigkeit (BU) gilt, ganz allgemein, sobald Betroffene dauerhaft ihren letzten Beruf nicht mehr ausüben können. Zum Beispiel nach einer Krankheit, einem Unfall oder bei Invalidität. Wenn Arbeitnehmer beispielsweise an Krebs erkranken, ist eine BU gegeben. Auch psychische Erkrankungen, wie zum Beispiel Depressionen oder Burn-Out sind in der Berufsunfähigkeit der HDI mitversichert.

Im Detail heißt das:

  • Innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten kann ein Betroffener in der Regel nur noch sechs Stunden in seinem zuletzt ausgeübten Beruf arbeiten.Ein Arzt muss eine mindestens 50-prozentige Berufsunfähigkeit nachweisen.

Sind die Kriterien erfüllt, springt die private Berufsunfähigkeitsversicherung ein. Was der Versicherer leisten muss, ist im Versicherungsvertragsgesetz (VVG), § 172, Absatz 2 geregelt.

Erwerbsunfähigkeit und Erwerbsminderung

Es gibt dabei eine wichtige Unterscheidung zwischen Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit und Erwerbsminderung. Die Erwerbsunfähigkeit bedeutet, dass ein Arbeitnehmer gar keinem Job mehr nachgehen kann. Egal ob der Grund dafür auf körperliche oder geistige Ursachen zurückzuführen ist. Im Kontrast dazu besteht eine Berufsunfähigkeit, sofern ein Betroffener noch einen anderen Job – außer dem erlernten – ausüben kann. Auch wenn diese neue Stelle weniger angesehen ist und auch weniger Geld einbringt, ist damit keine Erwerbsunfähigkeit gegeben.

Der Fachbegriff Erwerbsminderung bezieht sich schließlich auf eine bestimmte Form der staatlichen Rente. Das heißt, wer voll oder teilweise erwerbsunfähig ist, bekommt eine sogenannte Erwerbsminderungsrente. Diese wurde am 1. Januar 2001 eingeführt – vorher existierte eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente.

Ob jemand diese Kriterien erfüllt, wird vom Staat geprüft:

  • Eine volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn ein Beschäftigter täglich nur drei Stunden oder weniger arbeiten kann.
  • Das gilt für jeden Job. Das heißt, auch für eine Stelle, die nicht dem ursprünglichen Beruf entspricht.
  • Eine halbe Erwerbsminderungsrente wird gezahlt, wenn jemand zwischen drei und sechs Stunden an fünf Tagen pro Woche einer Tätigkeit nachgehen kann.

Bevor die Erwerbsminderungsrente gezahlt wird, müssen allerdings Rehamaßnahmen fehlgeschlagen sein. Und es gibt noch weitere Einschränkungen. Beispielsweise müssen Sie mindestens fünf Jahre gesetzlich pflichtversichert gewesen sein. Diese Voraussetzung können besonders Berufsanfänger nicht erfüllen. Es spricht also viel dafür, mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung vorzusorgen.

Berufsunfähigkeitsrente beantragen

Aber wie stellen Sie im Ernstfall einen Leistungsantrag für die Berufsunfähigkeitsrente? Der Vorgang ist komplex, Sie müssen oftmals mehr als 20 Seiten ausfüllen. Denn die Versicherer verlangen einen lückenlosen Nachweis der BU.

Mit ein paar Tipps ist das gar nicht so kompliziert:

  • Suchen Sie sich Hilfe. Zum Beispiel bei Ihrem HDI Betreuer oder einem Fachanwalt.
  • Dokumentieren Sie alles. Je detaillierter, desto besser.Ihre Berufsunfähigkeit muss so gut es geht nachweisbar sein, legen Sie Ihrem Antrag die Atteste und ärztliche Nachweise, ggf. Untersuchungsergebnisse bei.
  • Die Begründung beziehungsweise der Bericht Ihres Arztes ist von großer Bedeutung. In dem Papier sollte auch die voraussichtliche Dauer der Berufsunfähigkeit vermerkt sein..

Der Leistungsantrag wird anschließend genau geprüft. Der Versicherer untersucht, ob die medizinischen Gründe ausreichen. Er kontrolliert den Grad der BU – dieser muss mindestens 50 Prozent betragen, sonst tritt die Police nicht in Kraft. Außerdem wird die Ursache Ihrer Berufsunfähigkeit mit den Antworten auf die Gesundheitsfragen, die Sie bei Vertragsabschluss beantwortet haben, abgeglichen. Insgesamt dauert dieser Vorgang mehrere Wochen oder Monate.

Konkrete Verweisung und abstrakte Verweisung

Damit Sie von allen Leistungen einer BU-Versicherung profitieren, achten Sie bereits beim Abschluss auf die sogenannte konkrete beziehungsweise abstrakte Verweisung. Diese Klauseln müssen genau und zu Ihren Gunsten formuliert sein.

Was ist die abstrakte Verweisbarkeit? In dieser Versicherungsklausel ist vermerkt, wann die Police greift. Steht sie in Ihrem Vertrag, kann der Versicherer Sie im Falle der Berufsunfähigkeit auf einen anderen als den von Ihnen ausgeübten Beruf verweisen. Ein Beispiel: Sie können Ihrem aktuellen Job nicht mehr nachgehen. Theoretisch können Sie aufgrund Ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten aber eine andere Stelle besetzen. Sie müssen nicht tatsächlich nachgehen. Es reicht, wenn theoretisch die Möglichkeit besteht. In solch einem Fall wird die BU-Versicherung nicht gezahlt.

Was ist die konkrete Verweisung? Diese Klausel bezieht sich darauf, ob Sie eventuell bereits einen alternativen Job angenommen haben. Beispielsweise kann ein Außendienstmitarbeiter seinen Aufgaben nicht mehr nachgehen. Er wird in den Innendienst versetzt. Diese neue Tätigkeit entspricht der bisherigen Lebensstellung. Es gilt keine BU in der Verweisungstätigkeit, eine Berufsunfähigkeitsrente wird nicht gezahlt.

Wichtig: HDI verzichtet auf die abstrakte und konkrete Verweisung. Dadurch ist es für Sie einfacher die Leistungen Ihrer HDI Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch zu nehmen.

Höhe und Laufzeit der BU-Versicherung

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte so früh wie möglich abgeschlossen werden. Dabei sollten allerdings Auszahlungshöhe und Laufzeit zu Ihren Bedürfnissen passen.

Werfen Sie einen Blick auf Ihr gesamtes Berufsleben, kommt einiges an Gehalt zusammen. Beispielsweise hat jemand mit einem monatlichen Nettogehalt von 2.200 Euro in rund 40 Jahren etwa eine Millionen Euro erarbeitet. Eine lange Zeit – in der eine Absicherung nötig ist. Deshalb sollten die monatlichen Zahlungen einer Berufsunfähigkeitsrente dem letzten Nettogehalt entsprechen. Mindestens sollten aber Ihre Fixkosten gedeckt sein.

Die Laufzeit einer entsprechenden Police sollte dabei bis zum errechneten Rentenalter reichen. Nur so sind Sie durchgehend geschützt. Zudem ist die Wahrscheinlichkeit berufsunfähig zu werden im Alter entsprechend größer. Sprechen Sie mit Ihrem Berater über die Höhe und Laufzeit einer BU-Versicherung. Beide Werte sollten individuell auf Sie zugeschnitten sein.

Dynamik bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung

Darüber hinaus muss eine Berufsunfähigkeitsversicherung flexibel sein. Das Leben ändert sich ständig, die Police sollte schritthalten.

Konkret funktioniert das beispielsweise über die Dynamik:

  • Ihre Beiträge steigen jährlich an, etwa um drei Prozent oder mehr.
  • Die Berufsunfähigkeitsrente steigt, die Inflation wird ausgeglichen.
  • Ihr Vorsorgepuffer wächst und Sie brauchen keinen neuen Gesundheitstest zu machen.
  • Ist im Notfall nicht ausreichend Geld für die steigenden Beiträge vorhanden, kann bei vielen Anbietern die Dynamik für eine gewisse Zeit ausgesetzt werden.

Wie lange zahlt eine BU-Versicherung die Berufsunfähigkeitsrente?

Solange Sie berufsunfähig sind, zahlt die entsprechende BU-Versicherung. Der Versicherer kann gegebenenfalls nachprüfen, ob sich Ihr Gesundheitszustand in der Zwischenzeit gebessert hat. Können Sie wieder Ihrem Beruf nachgehen, bekommen Sie auch keine Berufsunfähigkeitsrente mehr. Unter Umständen gibt es eine Sonderklausel: Wenn Sie nach der Genesung einer Tätigkeit nachgehen, die über 20 Prozent weniger Gehalt einbringt, kann die Versicherung trotzdem weiterhin zahlen. Lassen Sie sich dazu am besten beraten.

Steuerlast bei der Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Beiträge der BU-Versicherung sind begrenzt steuerlich absetzbar. Meistens sind die Freibeträge allerdings bereits von der Kranken- oder Pflegeversicherung ausgeschöpft. Beispielsweise ist bei einem Bruttoeinkommen von etwa 2.000 Euro diese Summe bereits erreicht.

Die Auszahlungen der Berufsunfähigkeitsrente werden versteuert. Während der Bezugsdauer müssen also Abgaben an den Fiskus gemacht werden. Aber: Es gibt einen Grundfreibetrag. Wenn das Einkommen also nur aus der Berufsunfähigkeitsrente besteht, werden die Steuern unter Umständen nicht fällig. Mehr erfahren Sie im Ratgeber: Berufsunfähigkeitsversicherung: Tipps zu Kosten und Steuern