Menü
  • Privatkunden

    Dieses Produkt ist nur für Geschäftskunden verfügbar.

    Inhalte anzeigen für
    Privatkunden

    Die Inhalte der Seite werden angepasst.

    Sie können die Einstellung jederzeit ändern.

  • Geschäftskunden

    Dieses Produkt ist nur für Privatkunden verfügbar.

    Inhalte anzeigen für
    Geschäftskunden

    Die Inhalte der Seite werden angepasst.

    Sie können die Einstellung jederzeit ändern.

  • Alles anzeigen

    Inhalte anzeigen für
    Alle

    Die Inhalte der Seite werden angepasst.

    Sie können die Einstellung jederzeit ändern.

Privat- oder Geschäftskunde?

Bei HDI gibt es Versicherungen für Privatpersonen und Unternehmen. Sie entscheiden, welche Produkte und Inhalte Ihnen angezeigt werden.

Telemedizin: Chancen nutzen - Versicherungsschutz im Blick behalten

Die Telemedizin revolutioniert die medizinische Versorgung und bietet zahlreiche Vorteile – von Videosprechstunden bis hin zu digitaler Nachsorge. Doch mit der Nutzung neuer Technologien gehen auch wichtige versicherungstechnische Aspekte einher, die Ärzte im Blick behalten sollten. Erfahren Sie, was bei der Umsetzung von Telemedizin zu beachten ist und wie Ihr Versicherungsschutz optimal gestaltet werden kann. Nutzen Sie die Chancen der Digitalisierung und sichern Sie sich gegen potenzielle Risiken!

Kinderarztpraxis

Die Digitalisierung verändert zunehmend die medizinische Versorgung. Die Telemedizin – also die Bereitstellung ärztlicher Leistungen über räumlicher Distanz mithilfe digitaler Kommunikationsmittel – hat spätestens seit der Corona-Pandemie enorm an Bedeutung gewonnen. Ob Videosprechstunde, digitale Nachsorge oder telemedizinische Beratung: Für viele Ärzte gehört der virtuelle Kontakt mit Patienten inzwischen zum Alltag.

Neben vielen Vorteilen bringt die Telemedizin aber auch versicherungsrelevante Fragestellungen mit sich. Ärzte und Praxisinhaber sollten daher genau wissen, was in der Anwendung zu beachten ist und wie sich der Versicherungsschutz gestaltet.

Was ist Telemedizin - und was nicht?

Telemedizin umfasst ärztliche Leistungen, die nicht in physischem Kontakt, sondern digital erbracht werden. Dazu zählen beispielsweise:

  • Videosprechstunden
  • Digitale Nachsorgeuntersuchungen
  • Überwachung von Gesundheitsdaten (z. B. bei chronischen Erkrankungen)
  • Tele-Physiotherapie oder telekonsiliarische Beratung

Wichtig: Telemedizin ersetzt keine klassische Behandlung, sondern ergänzt sie – besonders bei Beschwerden, bei denen keine körperliche Untersuchung erforderlich ist.

Welche Vorteile bietet Telemedizin?

Für Patienten bedeutet Telemedizin: weniger Wege, weniger Wartezeiten, bessere Erreichbarkeit – gerade in ländlichen Regionen oder bei eingeschränkter Mobilität. Ärzte profitieren von effizienteren Abläufen, flexibler Terminvergabe und der Möglichkeit, auch Patienten außerhalb des direkten Einzugsgebiets zu betreuen. Damit ist die Telemedizin heute ein fester Bestandteil moderner Gesundheitsversorgung.

Was ist versicherungstechnisch zu beachten?

Mit dem Einsatz digitaler Technologien entstehen neue Risiken – insbesondere im Haftungs- und Datenschutzbereich. Ärzte, die telemedizinischen Leistungen anbieten, sollten daher unbedingt folgende Punkte beachten:

  • Berufsrechtliche Zulässigkeit: Die Fernbehandlung muss ärztlich vertretbar und gemäß der Berufsordnung erlaubt sein.
  • Aufklärungspflicht: Patienten sind über Art, Umfang und Grenzen der telemedizinischen Behandlung aufzuklären – inklusive dokumentierter Einwilligung.
  • Sorgfaltspflicht: Auch bei digitaler Konsultation gelten dieselben fachlichen und rechtlichen Maßstäbe wie bei der Behandlung in der Praxis.
  • Datensicherheit: Der Einsatz von datenschutzkonformen, zertifizierten Anwendungen ist unerlässlich. Die Übertragung sensibler Gesundheitsdaten birgt erhöhte Risiken – insbesondere bei Kommunikation mit ausländischen Patienten.
Wie ist Telemedizin beim HDI versichert?

Beim HDI ist die Durchführung ärztlicher Tätigkeit mittels Telemedizin grundsätzlich mitversichert.

Auszug aus dem Bedingungswerk FBHW 1000:02 (Stand: Juli 2023):

Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Arztes (Versicherungsnehmers) aus der Vornahme telemedizinischer Beratungen und konservativer Behandlungen, sofern sich Arzt und Patient im Gebiet der Europäischen Union befinden. Hierzu zählen auch Norwegen, Liechtenstein, Island und die Schweiz.

Für operative Behandlungen besteht Versicherungsschutz nur im Zusammenhang mit der Indikationsstellung – vorausgesetzt, die operative Tätigkeit selbst ist ebenfalls versichert.

Wichtig: Cyberrisiken sind nicht mitversichert. Hier empfiehlt sich ein ergänzender Schutz über separate Policen.

Unser Service für Sie

Sie nutzen bereits Telemedizin oder planen, entsprechende Leistungen anzubieten? Dann sprechen Sie uns gerne an. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob Ihr aktueller Versicherungsschutz alle relevanten Bereiche abdeckt – und beraten Sie zu möglichen Anpassungen für einen umfassenden Schutz im digitalen Praxisalltag.

Autorin:
Cindy Düring, Produktmanagent & Underwriting Heilwesen HDI