• Privatkunden

    Dieses Produkt ist nur für Geschäftskunden verfügbar.

    Inhalte anzeigen für
    Privatkunden

    Die Inhalte der Seite werden angepasst.

    Sie können die Einstellung jederzeit ändern.

  • Geschäftskunden

    Dieses Produkt ist nur für Privatkunden verfügbar.

    Inhalte anzeigen für
    Geschäftskunden

    Die Inhalte der Seite werden angepasst.

    Sie können die Einstellung jederzeit ändern.

  • Alles anzeigen

    Inhalte anzeigen für
    Alle

    Die Inhalte der Seite werden angepasst.

    Sie können die Einstellung jederzeit ändern.

Privat- oder Geschäftskunde?

Bei HDI gibt es Versicherungen für Privatpersonen und Unternehmen. Sie entscheiden, welche Produkte und Inhalte Ihnen angezeigt werden.

  • Versicherungen
  • Service
  • Ratgeber
  • Konzern

Ihr persönlicher Betreuer

Auf Betreuer verzichten
Möchten Sie wirklich auf Ihren Betreuer verzichten?
  • Privatkunden
  • Geschäftskunden
  • Alles anzeigen
Schließen
  • Privatkunden

    Dieses Produkt ist nur für Geschäftskunden verfügbar.

    Inhalte anzeigen für
    Privatkunden

    Die Inhalte der Seite werden angepasst.

    Sie können die Einstellung jederzeit ändern.

  • Geschäftskunden

    Dieses Produkt ist nur für Privatkunden verfügbar.

    Inhalte anzeigen für
    Geschäftskunden

    Die Inhalte der Seite werden angepasst.

    Sie können die Einstellung jederzeit ändern.

  • Alles anzeigen

    Inhalte anzeigen für
    Alle

    Die Inhalte der Seite werden angepasst.

    Sie können die Einstellung jederzeit ändern.

Privat- oder Geschäftskunde?

Bei HDI gibt es Versicherungen für Privatpersonen und Unternehmen. Sie entscheiden, welche Produkte und Inhalte Ihnen angezeigt werden.

Versicherungen
Jetzt für sie da!
Unsere kostenlose Hotline
0511 3806 - 3806

(Mo. - Fr. 8-18 Uhr)

Schreiben Sie uns!
info@hdi.de

HDI MedLetter März 2023: Ja ist denn schon wieder Cyber?

Für Arzt- und Psychotherapeutenpraxen gelten nunmehr verbindliche Anforderungen an die IT-Sicherheit. Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung hatte dazu im Dezember 2020 die gesetzlich vorgeschriebene IT-Sicherheitsrichtlinie verabschiedet. Sie trat bereits Anfang 2021 offiziell in Kraft. Bedarf es nun noch einer zusätzlichen Cyberversicherung nach dem Beschluss der IT-Richtlinie in einer vertragsärztlichen bzw. vertragspsychotherapeutischen Praxis?

“In den vergangenen Jahren haben Cyberangriffe Schäden in dreistelliger Milliardenhöhe für die deutsche Wirtschaft verursacht. Neun von zehn aller Unternehmen sind mittlerweile von Cyberangriffen betroffen. Wir sehen hier unter anderem einen Zusammenhang zwischen Krisen und dem erhöhten Aufkommen von Cyberkriminalität. Vor allem Ransomware-Angriffe sind im Jahr 2021 gegenüber dem Vorjahr um 83% gestiegen und werden immer raffinierter. 70 % aller erfolgreichen Cyberangriffe werden durch einen unbedachten Klick auf einen böswilligen Link oder den versehentlichen Download von Schadprogrammen verursacht." (Johannes Vakalis, Head of Sales & Marketing bei Perseus Technologies)

Johannes Vakalis trifft es auf den Punkt. Die Anzahl an Cyberangriffen hat in den letzten Wochen, Monaten, Jahren stark zugenommen. Gerade vor diesem Hintergrund erfüllt der Beschluss der Richtlinie nach § 75B Sozialgesetzbuch (SGB) V über die Anforderungen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit seine Zweckdienlichkeit. Erste Anforderungen der 16-seitigen Richtlinie wurden zum 01.04.2021 umgesetzt und die restlichen Anforderungen ab Januar bzw. Juli 2022.

Hervorzuheben ist, was auch die Ergebnisse der aktuellen HDI Cyber-Studie* aufzeigen, dass hier ein aktueller Handlungsbedarf im Bereich des Gesundheitswesens besteht, insbesondere bei Ärzten und Apothekern. Präventionsmaßnahmen sind wichtig und sollten in den täglichen Arbeitslauf integriert werden.

Nach den Resultaten der HDI Cyber Studie haben beispielsweise nur 33 % der Befragten eine teilweise Umsetzung von Präventionsmaßnahmen im Bereich „Mitarbeiterverhalten, z. B. Schulungen“ angegeben, wohingegen bei 23 % der Befragten der Status auf „in Planung“ gesetzt ist. 14 % haben sich noch gar nicht mit dem Thema befasst. Auch bei den Präventionsmaßnahmen im Bereich der technischen Maßnahmen, z. B. Backups und Firewall sprechen 32 % von einer teilweisen Umsetzung. Dies zusammengefasst, macht deutlich, dass ein generelles Gefahren- und Risikoverständnis in Bezug auf Cybergefahren existiert und nur noch nicht in den Praxen vollständig verinnerlicht ist.

Die HDI Cyberversicherung mit simulierten Phishing E-Mails stellt somit einen spürbaren Indikator zur Steigerung des Gefahrenbewusstseins der Mitarbeiter dar:

Als Partner in der HDI Cyberversicherung führt Perseus Technologies GmbH in unregelmäßigen Abständen Phishing Simulationen mit verschiedenen Phishing Vorlagen durch. Mit Hilfe von Tracking Links kann das Verhalten der Mitarbeitenden unserer Versicherungsnehmer gebündelt nachverfolgt und statistisch ausgewertet werden.

Diese Umstände machen deutlich, warum die Richtlinie über die Anforderungen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit nach § 75B SGB V ihren Fokus auf die Schutzziele von Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der IT-Systeme legt.

Risikofaktor Mensch

Die aktuellen Schadenzahlen¹ zeigen, dass eine Vielzahl an Schäden² ³ nicht durch Schwachstellen der Software hervorgerufen, sondern durch das Verhalten von Mitarbeitern verursacht werden. So ergibt auch die KPMG-Studie aus 2019⁴ zu e-Crime in der deutschen Wirtschaft, dass acht von zehn Cybervorfällen auf unzureichend geschulte Mitarbeiter zurückzuführen sind. Ähnliches spiegelt auch der GDV über die Forsa-Befragung im Frühjahr 2019 wider: 70 % der erfolgreichen Cyberangriffe wurden durch E-Mails verursacht.

Begünstigt werden diese Schäden in Arztpraxen und Apotheken, durch Shared-User-Accounts, also Nutzerkonten, die von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden. So bekommen mehrere Menschen denselben Zugang mit identischen Rechten und Legitimationen. Auch die Passwortqualität und Geheimhaltung leiden unter einer Mehrfachverwendung eines einzelnen Nutzerkontos.

Unabhängig davon werden Cybergefahren unterschätzt, was aus unserer Erfahrung zwei Ursachen hat:

Punkt 1:

Viele Unternehmen gehen davon aus, dass ihr Unternehmen zu klein sei, die Systeme umfassend geschützt und / oder die Daten nicht interessant genug seien. Außerdem wird angeführt, dass bisher auch noch keine Cyberattacke stattgefunden habe. Dies ist ein gefährlicher Denkfehler. Für die Kriminellen ist die Unternehmensgröße irrelevant und die Qualität der Daten ist zweitranging. Sie zielen in erster Linie auf das Konto! Kriminelle haben häufig ein finanzielles Interesse. Jedes Unternehmen kann Opfer werden, da es keinen hundertprozentigen Schutz geben kann. Attacken auf kleinere Unternehmen werden massenhaft gestreut. Es geht selten um zielgerichtete Angriffe.

Außerdem müssen es nicht immer nur externe Angreifer sein. Unterschätzt wird häufig der innere Personenkreis. In der Regel gehen Unternehmen zu Recht davon aus, dass die eigenen Mitarbeiter keine böswilligen Absichten hegen. Aus unserer Schadenerfahrung wissen wir, dass der Faktor Mensch beim Abwägen eines Cyberrisikos berücksichtigt werden muss. Im Detail bedeutet dies, dass der Mensch sowohl geplant als auch unwillkürlich einen Schaden in der betrieblichen Netzwerkstruktur hervorrufen kann. Es ist daher essenziell, Präventionsmaßnahmen zu initiieren. Schlussendlich spielt die Unwissenheit bzw. fehlende Sensibilisierung der Mitarbeitenden eine schwerwiegende Rolle. Daher werden viele ungezielte Angriffe durch Unachtsamkeit ermöglicht.

Punkt 2:

Das Cyberrisiko ist nicht greifbar und wird daher unterschätzt. Ein nicht greifbares Risiko ist nur schwer monetär zu bemessen. Verständlicherweise fällt es einem Unternehmer deshalb nicht leicht, eine kaufmännische Entscheidung zu treffen.

Schlussfolgernd sind bei einem Cyberangriff gerade Arztpraxen und Apotheken bei dem Thema IT-Sicherheit und Datenschutz noch nicht optimal aufgestellt und im Ernstfall hilflos. Dabei ist bei einer möglichen Datenpanne nach der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bereits im Vorfeld einer Risikobewertung der Datensicherheit notwendig und bei Bekanntwerden einer sogenannten Datenpanne ein zügiges Handeln geboten.

Wichtig: Nach Art. 33 Abs. 1 DSGVO muss eine Datenpanne binnen 72 Stunden, nach der Kenntnis der Datenschutzverletzung, an die zuständige Datenschutzbehörde gemeldet werden.

Cyberdeckung bei HDI – das ist mehr als nur Versicherung

Eine Cyberversicherung dient nicht nur der Absicherung von finanziellen Risiken, sondern bietet zusätzlich den Zugang zu einem umfangreichen Expertennetzwerk und zu IT-Spezialisten. Diese begleiten den Arzt oder Apotheker im konkreten Fall aus der Misere hinaus – quasi ein Rundumschutz.

… bietet Rundum-Schutz

Unter den genannten Punkten und Anforderungen der IT-Sicherheitsrichtlinie wird sich sukzessiv das Informationssicherheitsniveau steigern und auch kontinuierlich verbessern, jedoch werden die umzusetzenden technischen und organisatorischen Maßnahmen keinen hundertprozentigen Schutz darstellen können.

Die HDI Cyberversicherung schließt gerade diese Lücke des Restrisikos, sodass finanzielle und existenzbedrohende Schäden auf eine Versicherung transferiert werden. Weiter bietet die HDI Cyberversicherung Leistungen, die über den normalen Versicherungsschutz hinausgehen. Schulungs- und Präventionsmaßnahmen, eine 24/7-Hotline und ein IT-Sicherheitsdienstleister, der sich durch besondere Expertise in Sachen Cybersicherheit auszeichnet, sind dabei Dreh- und Angelpunkte.

Für weitere Informationen zum Produkt, Leistungen und Inhalten sehen Sie sich gerne unser Produktprofil an!

Autor: Sönke Glanz, HDI Produktmanagement, Underwriter Cyber

* zu der Versicherungs- und IT-Entscheider von mehr als 500 KMU in Deutschland durch das Forschungs- und Beratungsinstitut Sirius Campus repräsentativ befragt wurden

⁴ KPMG-Studie 2019: e-Crime in der deutschen Wirtschaft