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HDI MedLetter November 2022: Fußball oder Weihnachtskugeln

Diese WM wird auf jeden Fall anders. Zu einer Zeit, in der wir eigentlich eher zur Ruhe kommen, gemütlich in kleiner Runde bei Plätzchen und Glühwein verbringend, beginnt am 20. November 2022 die Weltmeisterschaft in Katar.

Fußball-WM im Sommer heißt Public Viewing, draußen, mit vielen Menschen zusammen, und laut und schwarz-rot-gold sein. In welcher Form die WM in Katar zelebriert werden wird, wird sowohl vor Ort auch als bei uns in Deutschland spannend sein.

Zusammen mit den Mannschaften reisen auch die Betreuerteams inkl. der Mannschaftsärzte und Physiotherapeuten an. Schon die Betreuung einer Nationalmannschaft an sich stellt ein erhöhtes Risiko für die ärztlichen Betreuer dar – ganz abgesehen von der besonderen Örtlichkeit in diesem Jahr. Die Behandlung der Spieler im Land Katar bedeutet, dass das Haftungsrecht von Katar bei einem Behandlungsfehler greift. Ob ein Sportler im Fall einer vermeintlichen Fehlbehandlung tatsächlich eine Klage in Katar vor einem deutschen Gericht vorzieht, bleibt dabei offen, grundsätzlich gibt zunächst der Behandlungsort vor, welches Recht anzuwenden ist.

Was ist das Besondere bei der Behandlung von Profisportlern?

Für den Versicherer ist für die Risikobewertung entscheidend, ob der Arzt nur die Erstversorgung auf dem Platz/am Spielfeld/am Ring vornimmt oder ggf. auch die weitere operative Versorgung der Spieler selbst durchführt. Dies erhöht das Risiko nochmals. Aber auch Ärzte, die nicht am Spielfeldrand sitzen, sondern z. B. im Vorfeld die sportliche Tauglichkeit, die Blutwerte sowie die allgemeine Leistungsfähigkeit für eine ganze Mannschaft untersuchen (meist Fachärzte für Innere Medizin/Kardiologie), sind einem erhöhten Risiko ausgesetzt.

Die Sportwelt in Deutschland ist vielfältig und so gibt es unzählige Bundesliga-, National-, Landeskader- und Ligamannschaften, deren Sportler von Ärzten betreut werden. Von Skispringern über Fußballer, Tennisspieler, Radfahrer, Bobfahrer, Eishockeyspieler bis hin zur Betreuung eines ganzen Boxstalles gibt es viele Ärzte (und auch Physiotherapeuten), die einen Betreuungsvertrag mit einem Verein oder Verband geschlossen haben.

Im ersten Moment scheint dies recht harmlos und wenig abweichend von dem ‚normalen‘ Behandlungsspektrum in der Praxis oder im Krankenhaus zu sein. Für das Haftungsrisiko und den Haftpflichtversicherer steckt aber – aufgrund der Besonderheiten des Personenkreises – mehr darin:

Zum einen sind die zu betreuenden Sportler von der Gesundheit ihres Körpers abhängig, um ihren Beruf ausüben zu können. Der Körper und dessen Funktionsfähigkeit sind ihr ‚Kapital‘ und elementar bedeutsam. Ein Fehler in der Behandlung, der für einen Nichtsportler nur eine Einschränkung bedeuten würde, heißt für den Sportler im schlimmsten Fall berufsunfähig zu werden. Zudem handelt es sich um noch junge Menschen, was für den Fall einer Berufsunfähigkeit automatisch hohe Summen nach sich zieht.

Gleichzeitig sind – vor allem beim Fußball, aber auch beim Eishockey, Handball, Tennis oder beim Boxen – hohe Jahreseinkommen möglich, die an die Deckungssumme des gesamten Haftpflichtvertrags heranreichen können. Schon ohne die Zahlung eines Schmerzensgeldes kann der Ausgleich der Berufsunfähigkeit bereits die volle Deckungssumme ‚auffressen‘. Wenn auch noch Sponsorenverträge im Spiel sind, die verloren gehen, weil die sportliche Karriere aufgegeben wird, ist schnell eine hohe Summe im Bereich des Vermögensfolgeschadens erreicht.

Hinzu kommt eine hohe Pressewirksamkeit bei einer unterstellten Falschbehandlung. Die Presse hat aus sich heraus schon ein Interesse an der Story um einen prominenten Sportler. Die Sportler verfügen ihrerseits über die entsprechenden Kontakte, um ggf. Aufmerksamkeit zu erlangen und öffentlich Druck auf einen Arzt und dessen Berufshaftpflichtversicherer zu machen. So populär ein Arzt durch die Betreuung z. B. einer bekannten Fußballmannschaft werden kann, genauso schnell rückt dieser auch in den Fokus der Öffentlichkeit, wenn ein vermeintlicher Behandlungsfehler im Raum steht.

Neben der ärztlichen Betreuung bei akuten Verletzungen ist der Arzt auch im Vorfeld bei der medizinischen Betreuung der einzelnen Spieler elementar bedeutsam. So gehören zum Aufgabengebiet meist auch die Einhaltung der Doping-Richtlinien, die Entscheidung, einen Spieler nicht spielen zu lassen, die Rehabilitationsbegleitung und Koordination nach Verletzungen oder auch einen Fight abzubrechen. All dies birgt mögliche Angriffspunkte bei Fehlern durch den Arzt.

Die Haftung des Arztes, der als Mannschaftsarzt für Spitzensportler im Einsatz ist, ist damit grundlegend erhöht. Auf den Mannschaftsarzt übertragen ergeben sich exemplarisch folgende Haftungsszenarien:

  • Der Arzt erkennt eine Verletzung/Erkrankung des Sportlers nicht und schickt ihn (nach einer kurzen Untersuchung) wieder in den Wettkampf oder das Training zurück.
  • Er schickt den Sportler lediglich in die Kabine oder nimmt ihn nur aus dem Spiel, ohne die sofortige Einweisung ins Krankenhaus und die Anordnung weiterer Tests.
  • Er verwendet entgegen ärztlichen Standards bei einer Verletzung eine Medikation, die beim Sportler zu einer Verschlimmerung führt.
  • Er verabreicht dem Sportler – ohne dessen Wissen – ein nach Anti-Doping-Bestimmungen verbotenes Medikament.

Diese Fakten, die zu einer erhöhten Haftung führen, rechtfertigen die besondere Bepreisung dieses erhöhten Risikos. Selbstverständlich werden bei der Kalkulation alle bedeutenden Faktoren, wie der Umfang, die Sportart, die Liga-Bewertung sowie eine ggf. stattfindende Begleitung ins Ausland etc., mitberücksichtigt.

Bekannte Fälle aus der Praxis

Solche Fälle gibt es – und diese werden auch oftmals öffentlich bekannt. Dabei muss es sich nicht immer um Akutbehandlungen nach Unfällen auf dem Platz handeln.

Einer der bekanntesten Fälle ist dabei die nicht erkannte Nierenerkrankung des ehemaligen Werder-Bremen-Profifußballers Ivan Klasnic. Verhandelt wurde der Fall ab April 2008 vor dem Landgericht Bremen, wobei der Prozess zwölf Jahre andauerte. Prozessgegner waren zwei Vereinsärzte von Werder Bremen. Die Parteien haben in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht Bremen einen Vergleich geschlossen. Danach wurden mehr als 4 Mio. Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz für den gesundheitlichen Schaden infolge seiner von den Ärzten nicht erkannten Niereninsuffizienz gezahlt. Mittlerweile lebt Klasnic mit seiner dritten Spenderniere.

Eine andere Wendung gab es bei einem Fall vor dem Koblenzer Oberlandesgericht. Hier ging es um die fehlerhafte Erstversorgung eines Berufsfußballers, der sich im Rahmen eines heftigen Zweikampfes mit einem Spieler der gegnerischen Mannschaft eine durch dessen Schneidezähne verursachte Bissverletzung am rechten Knie zugezogen hatte. In Folge entwickelte sich eine Infektion und ein irreparabler dauerhafter Knieschaden. Die Fortsetzung der geplanten Karriere war nicht möglich, der Spieler landete später in einer weniger attraktiven Liga in Luxemburg. Die Klage hatte – trotz des vorliegenden bestätigten groben Behandlungsfehlers des erstbehandelnden Arztes (die Wunde war genäht worden, ohne antibiotische Therapie) – keinen Erfolg. Der Sportler hatte die von den Krankenhausärzten in Folge der Akutbehandlung empfohlene Korrektur der Behandlung (öffnen der Wunde und antibiotische Behandlung) abgelehnt und damit den weiteren schicksalhaften Verlauf eigenständig riskiert.

Wojtek Czyz stand vor einer Karriere als Fußballer beim Regionalligisten SC Fortuna Köln. Vier Tage nach seinem dortigen erfolgreichen Probetraining zog er sich am 15. September 2001 in einem Spiel bei einem Zusammenprall mit dem gegnerischen Torwart schwere Verletzungen am linken Knie zu und erlitt ein Kompartmentsyndrom. Nach einer Kette von festgestellten Behandlungsfehlern und Fehleinschätzungen wurde am 23. September 2001 im Universitätsklinikum des Saarlandes sein linkes Bein oberhalb des Knies amputiert. Der Traum von einer Profifußballkarriere war damit jäh beendet. Das Klinikum musste für den Schaden aufkommen, dabei war die prognostizierte Karriere und das von diversen Stellen bestätigte Potential, einer Zukunft als Profifußballer entgegenzusehen, berücksichtigt worden. Dass sich Czyz in der Folge zu einem der bekanntesten deutschen Behindertensportler entwickelte (er stellte mehrere Weltrekorde auf und gewann unter anderem vier paralympische Goldmedaillen), ist der erstaunlichen Willenskraft und harten Trainingsdisziplin des Sportlers geschuldet.

Fazit

Betreuungsverhältnisse von Profisportlern und Vereinen fallen nicht automatisch in den Versicherungsschutz eines niedergelassenen Arztes oder – im Falle einer freiberuflichen Nebentätigkeit – eines Krankenhausarztes. Ärzte sollten Betreuungsverhältnisse mit Vereinen (oder auch einzelnen Profisportlern außerhalb der normalen Praxis) ihren Berufshaftpflichtversicherern melden und die Absicherung sicherstellen. Auch die Höhe der Deckungssumme sollte dabei überdacht werden. Eine Berufsunfähigkeit oder auch der Ausfall eines Sponsoring-Vertrages können schnell Kosten in Millionenhöhe verursachen Das Risiko der Auslandsbegleitung ist ebenfalls nicht zu unterschätzen. Die unterschiedlichen Rechtssysteme, die im Rahmen eines Auslandseinsatzes berücksichtigt werden müssen, kommen zu den vorgenannten Besonderheiten noch hinzu.

Autorin:

Annette Dörr, Dipl.-Betriebswirtin (BA)