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Privat- oder Geschäftskunde?

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Arztpraxen - Gefahr von Überschwemmungsschäden

Die Folgen der Überschwemmung einer Arztpraxis können verheerend sein. Abgesehen von den offensichtlichen wirtschaftlichen Verlusten durch Beschädigung von Geräten und Einrichtungen, können solche Schäden den Praxisbetrieb stören und zu einem Zeitverlust für Personal und Patienten führen. Darüber hinaus können sie auch die Patientensicherheit gefährden. Nicht zuletzt kann es zu massiven Umsatzeinbußen kommen, wenn die Praxis aufgrund von Sanierungsarbeiten wochenlang nicht nutzbar ist. Gerade die jüngsten Unwetterereignisse und das folgende Hochwasser der Elbe haben gezeigt, wie aktuell dieses Thema ist. Anfang Juni 2024 versank Süddeutschland in den Fluten, ausgelöst durch heftige Regenfälle. Eine sogenannte „Jahrhundertflut“.

Kinderarztpraxis

Allein in Deutschland gab es seit 2002 bereits sechs „Jahrhundertfluten“. In den Jahren 2002, 2005, 2013, 2021, an Weihnachten 2023 und eben im Juni 2024. Die verheerende Flut im Ahrtal mit über 140 Toten in Deutschland, mit weggerissenen Dörfern und ganzen Löchern in der Landschaft war noch keine drei Jahre her, da versank Weihnachten 2023 Niedersachsen in den Wassermassen. Vom Meer herein drückendes Elbe-Hochwasser traf dabei auf heftige Regenfälle . Im Mai 2024 erwischte es das Saarland. Und im Juni 2024 sorgten heftigste Regenfälle, die über Tage festhingen, in Bayern und Baden-Württemberg für überflutete Straßen, versunkene Ortschaften, Tod und Zerstörung. Besonders viele kleine Bächlein wurden innerhalb kürzester Zeit zu reißenden Strömen. Teilweise fielen Regenmengen von 100 bis 150 Liter pro Quadratmeter in 24 Stunden, fast doppelt so viel wie sonst im ganzen Monat.

Durchschnittlich fallen in Deutschland im langjährigen Mittel in einem Juni rund 85 Liter je Quadratmeter - womit der Juni mit seinen Sommergewittern von jeher schon einer der regenreichsten Monate in Deutschland ist.

Warum es mittlerweile alle paar Jahre zu einer „Jahrhundertflut“ kommt, hat mehrere Ursachen. Die Hauptfaktoren sind aber der Klimawandel und die zunehmende Versiegelung. Auch die Eingriffe in die Natur sind bedeutend: So sind in den letzten hundert Jahren Flüsse begradigt worden, Überflutungsräume wurden bebaut, aus Mooren wurde Ackerland und naturnahe robuste Wälder mit hohem Wasserrückhaltevermögen wurden im großen Stil in Monokulturen umgewandelt oder ganz abgeholzt.

Dies alles verdeutlicht, wie wichtig es ist, sich auch gegen derartige Schäden abzusichern. In den meisten Sachversicherungen sind regelmäßig Schäden durch Leitungswasser mitversichert. Schutz gegen Schäden durch Überschwemmung besteht jedoch nur, wenn auch eine Deckung gegen sogenannte Elementargefahren vereinbart ist. Diese Deckung wird zu den meisten Sachversicherungen als zusätzlicher Deckungsbaustein von den Versicherern angeboten. Umso erstaunlicher, dass nur ein verhältnismäßig geringer Anteil der Versicherungsnehmer von diesem Baustein Gebrauch macht. Nach einer aktuellen Schätzung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind gerade einmal 54 % der Gebäude in Deutschland gegen Elementargefahren versichert. Noch deutlich dünner dürfte die Versicherungsdichte bei Versicherungen gegen Inhaltsschäden (Inventar) und Betriebsunterbrechung (Ertrag/Verdienstausfall) sein.

Ein aktueller Fall, den HDI gerade abwickelt, verdeutlicht, wie wichtig ein umfassender Schutz gegen Elementarschäden ist:

Aktuelles Beispiel

Anfang Juni dieses Jahres stiegen nach starkem Dauerregen im Süden Deutschlands die Pegelstände der Flüsse. In Teilen Bayerns und Baden-Württembergs galt die höchste Warnstufe, mehrere Landkreise haben den Katastrophenfall ausgerufen. Betroffen war auch eine bei HDI versicherte Gemeinschaftspraxis. Ein Bach trat über die Ufer und es kam zu einer großflächigen Überschwemmung. Die Praxisräume wurden auf einer Fläche von 400 qm vollständig überschwemmt. Das Wasser stieg in den Räumlichkeiten und dem Grundstück bis zu einer Höhe von 80 cm.

Allein am versicherten Gebäude entstanden Schäden von rund 1,2 Millionen Euro. Besonders bitter, da dieses erst Ende 2022 fertig gestellt und bezogen wurde. Zudem sind sämtliche vorhandenen Einrichtungsgegenstände, ärztlichen Mess- und Untersuchungsgeräte, Bürobedarf und Gebrauchsgegenstände, die sich zum Schadenzeitpunkt im Erdgeschoss des Gebäudes befanden, komplett beschädigt. Schadenhöhe am Inventar: 560.000 EUR. Besonders schlimm für die betroffenen Praxiseigentümer und deren Patienten: An eine Fortführung des Praxisbetriebes war natürlich vorerst nicht mehr zu denken. Obwohl schnell ein Notbetrieb und anderweitige Räumlichkeiten für die Aufrechterhaltung des Betriebes über die Zeit der Sanierungsarbeiten organisiert wurde, kommt es dennoch zu einem erheblichen Betriebsunterbrechungsschaden. Der entsprechende Ertragsausfallschaden durch die Betriebsunterbrechung wird sich möglicherweise auf bis zu 700.000 EUR belaufen. Der Gesamtschaden beläuft sich somit auf rund 2,46 Millionen Euro.

Glück im Unglück für die betroffenen Gebäude- und Praxiseigentümer. Sie hatten bei HDI nicht nur die Gebäudeversicherung mitsamt der Elementardeckung abgeschlossen, sondern auch im Rahmen der Inventar- und Betriebsunterbrechungsversicherung Schutz gegen Elementarschäden vereinbart. So ein Schadenfall bringt für die betroffenen Versicherungsnehmer viele Unannehmlichkeiten und Mehraufwand mit sich, um den Notbetrieb und die Sanierungsarbeiten sowie die Neuanschaffung von Inventar zu organisieren. Gut aber, wenn dann zumindest auf finanzieller Seite bis auf eine kleine Selbstbeteiligung kein weiterer Schaden bei den betroffenen Versicherungsnehmern verbleibt.

Fazit

Gerade aufgrund des fortschreitenden Klimawandels und der Häufung von Naturkatastrophen sollten Praxiseigentümer bei der Absicherung gegen Sachschäden immer im Hinterkopf haben, dass eine Deckung gegen Elementarschäden wichtig ist.

Übrigens: Unter Elementargefahren sind nicht nur Schäden aufgrund von Überschwemmungen versichert, sondern auch Schäden durch Erdrutsche, Lawinen und Erdbeben.

Autor:
Daniel Prade, Rechtsanwalt, HDI