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Fahrradversicherung
Rekordschäden durch Fahrraddiebstähle
Sicherer Schutz vor Fahrraddiebstahl

Schutz durch umfassende Hausrat- oder spezielle Fahrradversicherung
Die Bundesbürger treten gern in die Pedale. Derzeit besitzen sie rund 73 Millionen Fahrräder, viele davon hochwertige Gefährte. Diese Popularität zieht leider auch Kriminelle an. So verzeichnete die Polizei 2023 264.000 Fälle von Fahrraddiebstahl. Die Dunkelziffer dürfte weitaus höher liegen, da in vielen Fällen die Diebstähle nicht angezeigt werden.
Die meisten entwendeten Drahtesel tauchen nicht wieder auf, denn die Aufklärungsquote liegt durchschnittlich bei nur zehn Prozent. Das bedeutet für viele betroffene Radfahrer, dass sie einen Ersatz aus eigener Tasche zahlen müssen, wenn sie schnell wieder auf zwei Rädern mobil sein wollen. Davor können Sie sich schützen, indem Sie eine umfassende Hausrat- oder eine spezielle Fahrradversicherung abschließen.
Eine solche Versicherung nimmt Ihnen die Sorge um die finanziellen Folgen eines Fahrraddiebstahls. Davon profitierten in 2023 immerhin rund 150.000 geschädigte Fahrradbesitzer. Ihnen überwiesen die Assekuranzen insgesamt 160 Millionen Euro für gestohlene Fahrräder – eine noch nie dagewesene Rekordsumme. Damit wurden pro gemeldeten Fahrraddiebstahl im Schnitt 1.100 Euro erstattet, ebenfalls ein Höchstwert. Seit 2014 hat sich der Schadendurchschnitt je gestohlenem Fahrrad mehr als verdoppelt. Im Städtvergleich waren in 2023 Göttingen, Münster und Magdeburg die Hotspots für Fahrraddiebstähle.
Bezogen auf die Großstädte liegt Berlin mit etwas Abstand vor Hamburg, Köln und Frankfurt. Aber nicht nur dort empfiehlt es sich, sein Fahrrad nicht nur mit einem guten Schloss, sondern auch mit einem finanziellen Schutzmechanismus in Form einer Fahrradversicherung zu versehen.
Fahrrad schützen: So geht’s
Fahrrad gestohlen: Was tun?
Bei aller Umsicht ist kein Radfahrer davor gefeit, dass das eigene Zweirad plötzlich weg ist. Denn auch das beste Schloss kann keinen hundertprozentigen Schutz vor einem Fahrraddiebstahl bieten.
In diesem Fall ist schnelles Handeln geboten. Zeigen Sie den Diebstahl umgehend bei der Polizei an. Nicht immer müssen Sie dafür beim nächsten Revier vorstellig werden, oft lässt sich ein Fahrraddiebstahl auch online melden. Auch wenn die Aufklärungsquote gering ist, ist eine Anzeige wichtig. Denn wer sein Fahrrad versichert hat, zum Beispiel über die HDI Hausratversicherung, muss bei der Schadenmeldung in der Regel ein polizeiliches Aktenzeichen angeben..
Checkliste für HDI Kunden
Wenn der Diebstahl Ihres Fahrrads von Ihrer HDI Hausratversicherung abgedeckt ist, können Sie den Schaden ganz bequem
- online,
- telefonisch unter +49 (0) 511 3031-7662,
- per Fax an +49 (0) 511 645-1151597,
- per Brief an HDI Versicherung AG, HDI-Platz 1, 30659 Hannover und natürlich
- bei Ihrem persönlichen Berater melden.
Fahrraddiebstahl: Welche Strafe droht?
Ein Fahrrad zu klauen, ist kein Kavaliersdelikt, sondern steht unter Strafe. Wie hoch die ausfällt, hängt von den Umständen ab. Das Strafgesetzbuch (StGB) unterscheidet beispielsweise die folgenden Fälle.
- Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs nach § 248b StGB: „Wer ein Kraftfahrzeug oder ein Fahrrad gegen den Willen des Berechtigten in Gebrauch nimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist. Der Versuch ist strafbar.“
- Diebstahl nach § 242 StGB: „Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.“
- Schwerer Diebstahl nach § 243 StGB: „In besonders schweren Fällen wird der Diebstahl mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.“ Dieser Umstand liegt unter anderem dann vor, wenn der Täter sich mit einem kopierten Schlüssel oder einem Dietrich Zutritt zu einem „umschlossenen Raum“ verschafft. Das Strafmaß droht auch, falls ein besonders geschütztes Fahrrad gestohlen wurde beziehungsweise der Langfinger sein verbotenes Metier gewerbsmäßig ausübt.
- Schwerer Bandendiebstahl nach §244a StGB: Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer den Diebstahl […] als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub oder Diebstahl verbunden hat, unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds begeht.
- Diese Strafen zeigen, dass Fahrraddiebstahl eine üble Sache ist. Nicht nur für den geschädigten Besitzer, sondern auch für den erwischten Dieb.
Fahrraddiebstahl: Wann zahlt die Versicherung?
Fahrradbesitzer haben verschiedene Möglichkeiten sich gegen die finanziellen Folgen eines Fahrraddiebstahls abzusichern.
Spezielle Fahrradversicherungen bieten häufig einige Extras, die sich aber meist nur für echte Fahrradenthusiasten rechnen, deren Räder aufgrund extremer Beanspruchung beispielsweise oft in die Werkstatt müssen. Für den Durchschnittsradler ist die Absicherung über die Hausratversicherung oft die günstigere und bequemere Option.
Bei HDI lässt sich der Hausratschutz mit dem optionalen Zusatzpaket Fahrrad so erweitern, sodass er sich nicht hinter den Leistungen einer speziellen Fahrradversicherung verstecken muss. Auch sehr teure Fahrräder lassen sich so umfassend absichern. Denn die Versicherungssumme können Sie selbst festlegen. Für Pedelecs bis 25 km/h und Fahrradanhänger gilt die Fahrradversicherung von HDI auch. Wenn Sie für Ihr teures Pedelec aber einen besonderen Schutz haben möchten, beitet sich die HDI E-Bike Versicherung an.
Wieso Zusatzpaket? Mein Fahrrad zählt doch zum Hausrat
Sie fragen sich, warum Sie einen zusätzlichen Versicherungsschutz benötigen – Ihr Fahrrad zählt doch ohnehin zum Hausrat.
Das stimmt zwar, doch die reguläre Hausratversicherung zahlt nur dann, wenn ein Fahrrad innerhalb der eigenen vier Wände des Versicherungsnehmers beziehungsweise aus einem verschlossenen (Fahrrad-)Keller, Abstellraum oder einer Garage gestohlen wird – und in diesem Rahmen auch nur bei Einbruchdiebstahl.
Wenn Sie nur wenig mit dem Rad unterwegs sind und es dabei selten im öffentlichen Raum abstellen, kann die reguläre Hausratversicherung daher ausreichend sein. Wird ihr Rad allerdings gestohlen, während Sie beispielsweise beim Bäcker in der Schlange stehen, kommt eine reguläre Hausratversicherung nicht für den Schaden auf. Sie ist schließlich nur für Ihr Inventar zu Hause zuständig.
Mit dem Zusatzpaket Fahrrad ist Ihr rollender Untersatz über die HDI Hausratversicherung rund um die Uhr und überall versichert. Einzige Voraussetzung dabei:Das Fahrrad muss ordnungsgemäß abgeschlossen sein. Dann ist es unerheblich, wo oder wann Ihr Fahrrad entwendet wird: Im Falle eines Fahrraddiebstahls können Sie von der HDI Versicherung eine Erstattung des vollen Kaufpreises (im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme) erhalten.