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Altersvorsorge
Pflegezeit
Finanzielle Absicherung durch das Pflegezeitgesetz
Pflege von Angehörigen und Beruf vereinbaren
Die Pflege von Angehörigen ist für Berufstätige eine Herausforderung. Die Pflegezeit soll als Unterstützung dienen und dafür sorgen, dass sich die häusliche Pflege besser mit dem Job vereinbaren lässt.
Pflegezeit in akuten Fällen
Wenn ein naher Angehöriger zum Pflegefall wird, sind viele Dinge zu organisieren. Vor allem müssen Verwandte sich um die passende Pflege kümmern, zum Beispiel in einem Pflegeheim oder durch einen Pflegedienst.
Zur Überbrückung betreuen sie die pflegebedürftige Person vielleicht selbst. Zu diesem Zweck können sich Berufstätige für zehn Tage von der Arbeit freistellen lassen.
Dieser Anspruch besteht in jedem Betrieb unabhängig von der Zahl der Beschäftigten. Eine Ankündigung im Voraus ist nicht nötig. Wenn der Arbeitgeber es verlangt, müssen Sie in einem solchen Fall eine ärztliche Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit vorlegen.
Auszeit und reduzierte Arbeitszeit für die häusliche Pflege
Häufig reichen zehn Tage aber nicht aus. Wenn Sie über einen längeren Zeitraum hinweg Angehörige pflegen müssen, besteht ein Anspruch auf Pflegezeit. Nach dem Pflegezeitgesetz ist eine berufliche Auszeit von maximal sechs Monaten möglich, in der Sie sich auf die häusliche Pflege eines Angehörigen konzentrieren können.
Voraussetzung dafür ist allerdings, dass es bei Ihrem Arbeitgeber mindestens 16 Beschäftigte gibt. In kleineren Unternehmen sind aber freiwillige Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber möglich. Sie müssen die geplante Pflegezeit zehn Tage vor Beginn ankündigen.Außerdem können Sie sie nur einmal pro Pflegefall in Anspruch nehmen. Zum Nachweis müssen Sie eine Bescheinigung der Pflegekasse oder des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) vorlegen.
Während der Pflegezeit besteht Kündigungsschutz. Es kann sich um eine komplette Auszeit handeln, Sie können die Arbeitszeit aber auch nur reduzieren. In diesem Fall müssen Sie sich mit dem Arbeitgeber schriftlich über die neue Arbeitszeit einigen. Wenn pflegende Angehörige länger als sechs Monate für das pflegebedürftige Familienmitglied da sein wollen, haben sie Anspruch auf Familienpflegezeit. Rechtliche Grundlage ist hier das Familienpflegezeitgesetz.
Wer noch mindestens 15 Stunden pro Woche arbeitet, kann für 24 Monate seine Arbeitszeit reduzieren. Das gilt allerdings nur, wenn der Arbeitgeber mindestens 26 Angestellte beschäftigt. Auch die Familienpflegezeit ist nur einmal pro Pflegefall möglich. Sie müssen sie acht Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber ankündigen.Berufstätige, die einen schwerkranken pflegebedürftigen Angehörigen in der letzten Lebensphase begleiten wollen, können sie sich im Rahmen des Pflegezeitgesetzes für drei Monate ganz oder teilweise von der Arbeit freistellen lassen. Die Begleitung kann zu Hause oder auch in einem Hospiz erfolgen.
Für welche Angehörige Pflegezeit möglich ist
Das Pflegezeitgesetz definiert genau, wer als naher Angehöriger gilt und damit eine Auszeit für die Pflege rechtfertigt.
In der älteren Generation sind das Großeltern, Eltern, Schwiegereltern oder Stiefeltern. Außerdem gelten folgende Personen als nahe Angehörige:
- Ehegatten
- Lebenspartner
- Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft
- Geschwister
- Schwägerinnen und Schwager
- Kinder
- Adoptiv- oder Pflegekinder
- Kinder des (Ehe-)Partners
- Schwiegerkinder
- Enkelkinder
Finanzielle Absicherung in der Pflegezeit
In allen genannten Fällen muss der Arbeitgeber dem pflegenden Angehörigen kein Gehalt zahlen. Damit der Lebensunterhalt trotzdem gesichert ist, gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Bei der kurzfristigen Auszeit für maximal zehn Tage können Sie Pflegeunterstützungsgeld erhalten. Das zahlt die Pflegekasse des Pflegebedürftigen auf Antrag. Es beträgt 90 Prozent des Nettogehalts, das durch die Auszeit wegfällt.
Damit der Lebensunterhalt bei einem längerfristigem Pflegeinsatz gesichert ist, können pflegende Angehörige ein zinsloses Darlehen erhalten. Dieses überbrückt die Zeit, in der der Lohn wegfällt oder geringer ist. Das Darlehen können Betroffene beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beantragen.
Die monatlich ausgezahlte Rate können Sie dabei selbst wählen. Obergrenze dabei ist jedoch die Hälfte des Verdienstausfalls.
Sie können aber auch eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber treffen: Dieser stockt Ihr Gehalt während der Pflegezeit auf die volle Höhe auf und Sie leisten im Vorfeld oder hinterher Mehrarbeit, um dies auszugleichen.
Eine Pflegezusatzversicheung des pflegebedürftigen Angehörigen kann zusätzlich finanzielle Entlastung bringen.
Sozialversicherungen für pflegende Angehörige
Wenn die Arbeitszeit nur reduziert ist, laufen Kranken- und Pflegeversicherung weiter wie gewohnt über den Arbeitgeber. Sind Sie komplett freigestellt, ist unter Umständen eine Absicherung über die Familienversicherung möglich.
Andernfalls müssen Sie sich freiwillig krankenversichern. Auf Antrag kann aber die Pflegeversicherung des pflegebedürftigen Angehörigen die Beiträge erstatten.
Das gilt auch für die Arbeitslosenversicherung. Bei der Rentenversicherung kann ebenfalls die Pflegeversicherung des Angehörigen die Beiträge unter bestimmten Umständen übernehmen.
Während der Pflegetätigkeiten greift außerdem die gesetzliche Unfallversicherung.