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Fahrradversicherung

Rekordschäden durch Fahrraddiebstähle

Sicherer Schutz vor Fahrraddiebstahl

Frau mit Fahrrädern auf dem Bürgersteig

Schutz durch umfassende Hausrat- oder spezielle Fahrradversicherung

Die Bundesbürger treten gern in die Pedale. Derzeit besitzen sie mehr als 70 Millionen Fahrräder, viele davon hochwertige Gefährte. Diese Popularität zieht leider auch Kriminelle an. So verzeichnete die Polizei 2016 rund 332.000 Fälle von Fahrraddiebstahl.

Die meisten entwendeten Drahtesel tauchen nicht wieder auf, denn die Aufklärungsquote liegt durchschnittlich bei nur zehn Prozent. Das bedeutet für viele betroffene Radfahrer, dass sie einen Ersatz aus eigener Tasche zahlen müssen, wenn sie schnell wieder auf zwei Rädern mobil sein wollen. Davor können Sie sich schützen, indem Sie eine umfassende Hausrat- oder eine spezielle Fahrradversicherung abschließen.

Eine solche Versicherung nimmt Ihnen die Sorge um die finanziellen Folgen eines Fahrraddiebstahls. Davon profitierten im vergangenen Jahr immerhin rund 200.000 geschädigte Fahrradbesitzer. Ihnen überwiesen die Assekuranzen insgesamt 120 Millionen Euro für gestohlene Fahrräder – eine Rekordsumme. Damit wurden pro gemeldeten Fahrraddiebstahl im Schnitt 600 Euro erstattet, ebenfalls ein Höchstwert. Im Ländervergleich waren auch 2016 wieder die beiden Stadtstaaten im Norden Deutschlands sowie die Hauptstadt die Brennpunkte in Sachen Fahrraddiebstahl. So verzeichnet die Polizeiliche Kriminalstatistik pro 100.000 Einwohner für Bremen gut 1.010 Delikte, für Hamburg und Berlin jeweils um die 978.

Unangefochtene Hochburgen für Fahrraddiebe in Deutschland sind allerdings Münster und Leipzig mit 1.721 bzw. 1.720 gestohlenen Zweirädern pro 100.000 Einwohnern. Aber nicht nur dort empfiehlt es sich, sein Fahrrad nicht nur mit einem guten Schloss, sondern auch mit einem finanziellen Schutzmechanismus in Form einer Fahrradversicherung zu versehen.

Fahrrad schützen: So geht’s

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Der Verlust eines Fahrrads ist immer mit Unannehmlichkeiten verbunden. Auf Sie kommen nicht nur Kosten für einen Ersatz zu. Auch die fehlende Mobilität kann zu einer echten Einschränkung werden. Deshalb sollten Sie Ihr Rad möglichst gut gegen unbefugten Zugriff wappnen. Erstes Mittel der Wahl dabei ist immer ein widerstandsfähiges hochwertiges Schloss.

Gute Modelle sind zwar schwer und vergleichsweise teuer, doch im Gegenzug halten sie dem Treiben von Dieben länger stand als einfache Varianten. Das ist ein entscheidender Punkt, denn je länger das Knacken eines Schlosses dauert, desto größer ist für Langfinger das Risiko, auf frischer Tat ertappt zu werden.

Außerdem kommt es darauf an, wie die Diebstahlsicherung verwendet wird. Einfach eine Kette durch das Vorderrad und einen Fahrradständer zu schlingen, bietet keinen wirklichen Schutz. Ein Vorderrad lässt sich schließlich leicht abmontieren. Wie Sie Ihr Rad richtig sichern, erfahren Sie in unserem Ratgeber "Fahrrad sucht Anschluss".

Fahrrad gestohlen: Was tun?

Bei aller Umsicht ist kein Radfahrer davor gefeit, dass das eigene Zweirad plötzlich weg ist. Denn auch das beste Schloss kann keinen hundertprozentigen Schutz vor einem Fahrraddiebstahl bieten.

In diesem Fall ist schnelles Handeln geboten. Zeigen Sie den Diebstahl umgehend bei der Polizei an. Nicht immer müssen Sie dafür beim nächsten Revier vorstellig werden, oft lässt sich ein Fahrraddiebstahl auch online melden. Auch wenn die Aufklärungsquote gering ist, ist eine Anzeige wichtig. Denn wer sein Fahrrad versichert hat, zum Beispiel über die HDI Hausratversicherung, muss bei der Schadenmeldung in der Regel ein polizeiliches Aktenzeichen angeben..

Checkliste für HDI Kunden

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Das brauchen Sie für die Meldung eines Fahrraddiebstahls:

  • Versicherungsnummer Ihrer HDI Hausratversicherung

  • Aktenzeichen der Diebstahlanzeige der Polizei

  • Kaufbeleg für das gestohlene Fahrrad (auch bei gebrauchten Rädern)

  • m Idealfall: Rahmennummer und Foto des gestohlenen Fahrrads

Wenn der Diebstahl Ihres Fahrrads von Ihrer HDI Hausratversicherung abgedeckt ist, können Sie den Schaden ganz bequem

  • online,
  • telefonisch unter +49 (0) 511 3031-7662,
  • per Fax an +49 (0) 511 645-1151597,
  • per Brief an HDI Versicherung AG, HDI-Platz 1, 30659 Hannover und natürlich
  • bei Ihrem persönlichen Berater melden.

Fahrraddiebstahl: Welche Strafe droht?

Ein Fahrrad zu klauen, ist kein Kavaliersdelikt, sondern steht unter Strafe. Wie hoch die ausfällt, hängt von den Umständen ab. Das Strafgesetzbuch (StGB) unterscheidet beispielsweise die folgenden Fälle.

  • Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs nach § 248b StGB: „Wer ein Kraftfahrzeug oder ein Fahrrad gegen den Willen des Berechtigten in Gebrauch nimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist. Der Versuch ist strafbar.“
  • Diebstahl nach § 242 StGB: „Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.“
  • Schwerer Diebstahl nach § 243 StGB: „In besonders schweren Fällen wird der Diebstahl mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.“ Dieser Umstand liegt unter anderem dann vor, wenn der Täter sich mit einem kopierten Schlüssel oder einem Dietrich Zutritt zu einem „umschlossenen Raum“ verschafft. Das Strafmaß droht auch, falls ein besonders geschütztes Fahrrad gestohlen wurde beziehungsweise der Langfinger sein verbotenes Metier gewerbsmäßig ausübt.
  • Schwerer Bandendiebstahl nach §244a StGB: Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer den Diebstahl […] als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub oder Diebstahl verbunden hat, unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds begeht.
  • Diese Strafen zeigen, dass Fahrraddiebstahl eine üble Sache ist. Nicht nur für den geschädigten Besitzer, sondern auch für den erwischten Dieb.

Fahrraddiebstahl: Wann zahlt die Versicherung?

Fahrradbesitzer haben verschiedene Möglichkeiten sich gegen die finanziellen Folgen eines Fahrraddiebstahls abzusichern.

Spezielle Fahrradversicherungen bieten häufig einige Extras, die sich aber meist nur für echte Fahrradenthusiasten rechnen, deren Räder aufgrund extremer Beanspruchung beispielsweise oft in die Werkstatt müssen. Für den Durchschnittsradler ist die Absicherung über die Hausratversicherung oft die günstigere und bequemere Option.

Bei HDI lässt sich der Hausratschutz mit dem optionalen Zusatzpaket Fahrrad so erweitern, sodass er sich nicht hinter den Leistungen einer speziellen Fahrradversicherung verstecken muss. Auch sehr teure Fahrräder lassen sich so umfassend absichern. Denn die Versicherungssumme können Sie selbst festlegen. Für Pedelecs bis 25 km/h und Fahrradanhänger gilt die Fahrradversicherung von HDI auch. Wenn Sie für Ihr teures Pedelec aber einen besonderen Schutz haben möchten, beitet sich die HDI E-Bike Versicherung an.

Wieso Zusatzpaket? Mein Fahrrad zählt doch zum Hausrat

Sie fragen sich, warum Sie einen zusätzlichen Versicherungsschutz benötigen – Ihr Fahrrad zählt doch ohnehin zum Hausrat.

Das stimmt zwar, doch die reguläre Hausratversicherung zahlt nur dann, wenn ein Fahrrad innerhalb der eigenen vier Wände des Versicherungsnehmers beziehungsweise aus einem verschlossenen (Fahrrad-)Keller, Abstellraum oder einer Garage gestohlen wird – und in diesem Rahmen auch nur bei Einbruchdiebstahl.

Wenn Sie nur wenig mit dem Rad unterwegs sind und es dabei selten im öffentlichen Raum abstellen, kann die reguläre Hausratversicherung daher ausreichend sein. Wird ihr Rad allerdings gestohlen, während Sie beispielsweise beim Bäcker in der Schlange stehen, kommt eine reguläre Hausratversicherung nicht für den Schaden auf. Sie ist schließlich nur für Ihr Inventar zu Hause zuständig.

Mit dem Zusatzpaket Fahrrad ist Ihr rollender Untersatz über die HDI Hausratversicherung rund um die Uhr und überall versichert. Einzige Voraussetzung dabei:Das Fahrrad muss ordnungsgemäß abgeschlossen sein. Dann ist es unerheblich, wo oder wann Ihr Fahrrad entwendet wird: Im Falle eines Fahrraddiebstahls können Sie von der HDI Versicherung eine Erstattung des vollen Kaufpreises (im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme) erhalten.