
„Brauche ich als Mieter eine Hausratversicherung?“ Diese Frage stellen sich vor allem Wohnungsuchende immer öfter. Denn viele Vermieter bestehen inzwischen auf diese Police. Grundsätzlich gilt: Könnten Sie Ihre Einrichtung im Schadenfall nicht problemlos aus Ihrem Ersparten ersetzen, ist eine Hausratversicherung für Mieter sinnvoll – ebenso wie für Eigenheimbesitzer. Denn anders sind Ihre Einrichtung, Ihre technischen Geräte, Ihre Kleidung und Ihre Wertgegenstände in den eigenen vier Wänden nicht versicherbar.
Unter Mietern herrscht häufig Unklarheit darüber, wer für welche Versicherung verantwortlich ist. Viele Mieter denken offenbar, solange die Wohnung, in der sie leben, ihnen nicht gehört, müssen sie sich auch um nichts weiter kümmern. Dabei sind die Zuständigkeiten bei einer Mietwohnung bezüglich der Versicherung recht einfach: Mieter müssen sich um Ihren Hausrat selbst kümmern, der Vermieter ist für das Gebäude zuständig. Jede Partei ist also für ihr Eigentum verantwortlich.
Etwas anders ist die Situation, wenn es sich um eine möblierte Wohnung handelt. In diesem Fall gehört das Inventar schließlich dem Vermieter. Also muss er sich auch um dessen Absicherung kümmern, nicht der Mieter. Gut zu wissen: Wenn Sie als Eigentümer eine Hausratversicherung für eine vermietete möblierte Wohnung abschließen, können Sie die Kosten auf den Mieter umlegen. Bei unmöblierten Wohnungen ist dies jedoch nicht möglich.
Exkurs: Ist eine Hausratversicherung für Mieter Pflicht?
Auch wenn es immer häufiger gefordert wird: Verlangen kann der Vermieter den Abschluss einer Hausratversicherung nicht. Der Schutz ist eine freiwillige Absicherung, keine Pflichtversicherung. Doch auch wenn es kein Muss für den Mieter ist, eine Hausratversicherung abzuschließen: Wenn Sie dies verweigern, wird sich der Eigentümer wahrscheinlich eher für einen anderen Mieter entscheiden. Sinnvoll ist die Hausratversicherung allemal und die Kosten sind bei durchschnittlichen Mietwohnungen überschaubar.
Eine Hausratversicherung deckt den Hausrat ab – das sagt bereits der Name. Doch was genau zählt dazu? Eine grobe Faustregel sagt: Alle Dinge, die Sie bei einem Umzug mitnehmen können und in der neuen Wohnung auspacken und wieder nutzen können. Das gilt auch für Gegenstände in Keller, Garage und anderen zur Wohnung gehörigen Räumen. Je nach individuellem Anspruch reichen die Versicherungstarife einen günstigen Basisschutz, eine umfassende Absicherung oder einen Premiumschutz. Bei der HDI Hausratversicherung haben Sie nicht nur drei verschiedene Produktlinien von Basis bis Premium zur Auswahl. Alle Tarife können Sie auch um individuelle Bausteine wie eine Glas- oder Fahrradversicherung erweitern und so genau auf Ihre Bedürfnisse abstimmen.
Quasi das Gegenstück zur Hausratversicherung ist die Wohngebäudeversicherung. Sie gilt für eine Immobilie und alle mit ihr verbundenen Teile, zum Beispiel Antennenanlagen. Die Wohngebäudeversicherung wird daher von Eigentümern und Vermietern abgeschlossen. Sie deckt Schäden direkt am Haus ab, zum Beispiel am Dach, an der Fassade oder den Innenwänden.
Es ist in der Rechtsprechung umstritten, ob Einbaumöbel unter den Schutz der Hausratversicherung des Mieters oder der Wohngebäudeversicherung des Vermieters fallen. Sache des Vermieters sind sie meist, wenn die Möbel so mit den Innenwänden verbunden sind, dass sie eine sogenannte „bauliche Einheit“ bilden. Werden Einbaumöbel lediglich an einer Wand befestigt oder aufgehängt, zählen sie eher als Hausrat und müssen dementsprechend in der Hausratversicherung mitversichert werden.
Tipp:
Um Streit im Schadenfall zu vermeiden, klären Sie vorab mit Ihrem Vermieter, ob Sie vorhandene Einbaumöbel in Ihrer Hausratversicherung mit einschließen sollen. Falls ja, sollten Sie die Einbaumöbel bei der Ermittlung der Versicherungssumme der Hausratversicherung mitberücksichtigen.
Die Hausratversicherung greift bei folgenden Risiken und Gefahren:
Neben dem Basisschutz lässt sich die Hausratversicherung für die Mietwohnung um einige Leistungsbausteine und -merkmale erweitern. Dazu zählen unter anderem:
Die Hausratversicherung für Ihre Mietwohnung ist eine sogenannte Neuwertversicherung. Im Schadenfall wird der Betrag erstattet, der erforderlich ist, um den beschädigten Hausrat neu zu beschaffen. Ist eine Reparatur möglich, werden die Reparaturkosten und gegebenenfalls eine Wertminderung ersetzt. Hierbei gelten in einigen Fällen Höchstgrenzen. Wertsachen werden zum Beispiel oft nur bis zu einem bestimmten Betrag versichert. Und auch für Sonderdeckungen (etwa Diebstahl von Hausrat aus dem Auto) werden die Erstattungen meist auf einen bestimmten Betrag begrenzt oder an gewisse Bedingungen geknüpft.
Tipp:
Unterversicherung vermeiden
Entscheidend kann bei der Schadenregulierung eine Unterversicherung sein. Versichern Sie Ihren Hausrat nicht ausreichend, kann die Entschädigung der Hausratversicherung anteilig gekürzt werden.
Eine Hausratversicherung schließt auch andere Personen ein, die in Ihrem Haushalt leben – zum Beispiel Ehepartner oder Kinder. Wenn Sie allerdings einen Untermieter in Ihre Wohnung einziehen lassen, wird sein Hausrat getrennt von Ihrem betrachtet. Er muss seine Besitztümer also selbst versichern.
Einige potenzielle Schäden rund um die Mietwohnung fallen nicht in den Bereich der Hausratversicherung des Mieters. Dazu zählen die folgenden:
In den genannten Fällen, die nicht von der Hausratversicherung abgedeckt werden, greift oftmals die Haftpflichtversicherung. Denn hier fügen Sie einem Dritten – Ihrem Vermieter – einen Schaden zu. Mitunter ist dabei allerdings eine Erweiterung, zum Beispiel eine Schlüsselversicherung erforderlich.