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Privat-Haftpflichtversicherung

Mietsachschäden in der Haftpflichtversicherung

Was ist versichert?

Vase auf dem Boden

Schutz vor Mietschäden in der Haftpflicht

Ein langer Riss am Türrahmen, tiefe Kratzer im Holzfußboden oder ein Sprung im Waschbecken – in einer gemieteten Wohnung kann schnell etwas kaputtgehen. Das nennt man dann Mietsachschäden. Und für die muss jemand haften. Schließlich kostet es teils viel Geld, sogar kleine Mängel zu beseitigen. In einigen Fällen trifft es Mieter, in anderen Vermieter. Beide profitieren dann von einer leistungsfähigen Privat-Haftpflichtversicherung.

Wann haften Mieter für Mietsachschäden?

Rechtlich gesehen passiert beim Mieten einer Wohnung Folgendes: Sie erhalten von Ihrem Vermieter ein befristetes Nutzungsrecht an den gemieteten Räumlichkeiten – im Gegenzug dafür zahlen Sie ihm einen bestimmten Betrag. Damit wird die Wohnung zu einer Mietsache. Ein Mietsachschaden liegt vor, wenn Sie etwas in dieser Mietsache beschädigen, das laut Mietvertrag dem Vermieter gehört. Das kann die festverbaute Einrichtung, aber auch mitvermietete Gegenstände betreffen. Haben Sie zum Beispiel Pech und lassen eine schwere Vase fallen, die eine Bodenfliese zerdeppert, dann haben Sie im Regelfall für einen Mietsachschaden gesorgt. Warum? Weil der Bodenbelag meist zum festverbauten Inventar der Wohnung gehört.

Dass ein solcher Schaden durch einen Mieter verursacht wird, passiert schneller als man denkt. Ein besonderes Risiko für Mietsachschäden stellen übrigens Kinder dar: Sie erkunden neugierig ihre Welt und entwickeln dabei manchmal unabsichtlich zerstörerische Kräfte.

Illustration

Weitere Beispiele für typische Mietsachschäden:

  • Ihnen entgleitet eine Cremedose, die auf den Badewannenrand aufschlägt und dort einen Sprung verursacht.

  • Beim Umräumen sorgen Sie mit der Kante eines Stuhls für ein Loch in einem Kücheneinbauschrank

  • Eine heruntergefallene Zigarette hinterlässt einen Brandfleck auf den Holzdielen.

  • Ein Blumentopf rutscht Ihnen aus den Händen und schlägt ein Stück aus der Fensterbank heraus.

Welche Schäden übernimmt die private Haftpflichtversicherung in einer Wohnung?

Wer etwas kaputt macht, muss für den Schaden aufkommen – das gilt auch für Mietwohnungen. Für die Reparatur oder Ausbesserung von Mietsachschäden sind Sie als Mieter dem Eigentümer Schadenersatz schuldig. Das kann – je nach Art des Schadens – mitunter eine beachtliche Summe sein. Mit einem umfassenden Haftpflichtschutz müssen Sie sich darum allerdings nicht sorgen. Ihre Versicherung kann dann für die finanziellen Folgen aufkommen. Voraussetzung ist natürlich, dass Sie den Schaden nicht mutwillig, also bewusst verursacht haben.

Was deckt die Haftpflicht ab?

Illustration

Folgende Mietsachen:

  • Türen

  • Fenster

  • Wände

  • Bodenbeläge (Parkett, Bodenfliesen, Teppiche)

  • sanitäre Anlagen (Waschbecken, Toiletten, Badewannen, Duschen)

  • Einbaumöbel (Schränke und Küchenzeilen)

  • mitgemietete Einrichtungsgegenstände

Bei der HDI Privat-Haftpflichtversicherung sind auch Sachschäden an beweglichen Einrichtungsgegenständen/Inventar in Hotels, gemieteten Ferienwohnungen/-häusern und möblierten Zimmern eingeschlossen. In der Linie Basis bis 5.000 Euro, in der Premium-Linie sogar bist zur Versicherungssumme. So wohnen Sie überall entspannt – auch im Urlaub.

Weniger offensichtlich, aber trotzdem kaputt: Allmählichkeitsschäden

Nicht immer sind Mietsachschäden so schnell erkennbar wie die Delle in einem Edelstahl-Spülbecken oder der Sprung in der Duschwanne. Stattdessen wirken manche über längere Zeit im Verborgenen – zum Beispiel, wenn Sie ein Bild aufhängen wollen und dabei versehentlich ganz leicht ein Wasserrohr in der Wand anbohren. Dann sickert langsam Tropfen für Tropfen in das Mauerwerk. So kann es Tage, Wochen oder sogar Monate dauern, bis die leckende Schwachstelle durch einen feuchten Fleck in der Tapete auffällt. Abgesehen von Flüssigkeiten entstehen vergleichbare Allmählichkeitsschäden durch Einwirkung von Ruß und Rauch, Temperaturen oder Staub.

Als Mieter sollten Sie daher darauf achten, ob Ihre Haftpflichtversicherung auch solche, zunächst unbemerkten Mietsachschäden umfasst. Das ist nicht immer so. In der Privat-Haftpflichtversicherung von HDI gehören Allmählichkeitsschäden zum Leistungsumfang.

Welche Mietsachschäden sind ausgeschlossen?

Wohnen nutzt eine Mietsache und ihre Einrichtung mit der Zeit ab – egal, wie pfleglich Sie diese behandeln. In der Privat-Haftpflichtversicherung ist die normale Abnutzung, der Verschleiß oder die übermäßige Beanspruchung nicht abgesichert. Ausgeschlossen sind – neben üblicher Abnutzung und Verschleiß – in der Regel auch Schäden an folgenden Mietsachen:

  • Heizungsanlagen
  • Warmwasserthermen
  • Gasgeräten
  • Elektrogeräten
  • Küchengeräten
  • Rollläden
  • Markisen

Glasschäden sind in der Regel ebenfalls nicht abgedeckt, sondern werden von einer optionalen Glasbruchversicherung übernommen.

Dafür haften Vermieter und Eigentümer

Leben Sie in einem Eigenheim, bietet Ihnen die normale Haftpflichtversicherung einen guten Schutz. Vermieten Sie allerdings Ihr Haus oder Ihre Wohnung, brauchen Sie eine zusätzliche Absicherung. Schließlich haften Sie dann für sämtliche Schäden, die Ihre Mieter durch Mängel der Mietsache erleiden. Fällt zum Beispiel die Verkleidung von der Decke, müssen Sie für eventuelle Verletzungen des Mieters oder Schäden an seiner Einrichtung aufkommen. Bei HDI ist auch die Vermietung einer Eigentumswohnung in der Privat-Haftpflichtversicherung ab der Linie Komfort mitversichert.

Insgesamt haben Sie als Vermieter eine Verkehrssicherungs-, eine Instandhaltungs- sowie eine Streu- und Reinigungspflicht. Kommt es zu Schäden, weil Sie diesen gesetzlichen Bestimmungen nicht nachkommen, kann das teuer werden. Für solche Fälle gibt es passende Ergänzungen zum privaten Haftpflichtschutz. Die Spezielle Haftpflichtversicherung der HDI für Haus- und Grundbesitzer bietet dafür zwei Leistungsstufen an:

Der Tarif Basis enthält unter anderem:

  • Absicherung von Personen, die im Rahmen eines Arbeitsvertrags oder der Nachbarschaftshilfe mit der Betreuung oder beispielsweise der Reinigung des Grundstücks beauftragt sind.
  • Absicherung von Heizöltanks (ober- und unterirdisch) bis 10.000 l/kg.
  • Die gesetzliche Haftpflicht als Bauherr bei Bauvorhaben wie Umbauten bis zu einer Bausumme von 60.000 Euro.

Der Tarif Komfort bietet unter anderem:

  • Absicherung von Heizöltanks (ober- und unterirdisch) bis 20.000 l/kg.
  • Eine erhöhte Versicherungssumme von 50 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
  • Eine Leistungsgarantie gegenüber den Musterbedingungen des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft (GDV).

Darüber hinaus ist eine Wohngebäudeversicherung für Immobilieneigentümer empfehlenswert. Sie deckt Schäden ab, die am und nicht im Gebäude auftreten können. Zum Beispiel durch Blitzeinschlag oder Explosionen.