Das amtliche Kennzeichen Ihres Fahrzeugs reicht in den meisten Ländern Europas als Versicherungsnachweis aus.
Für Fahrten innerhalb der gesamten EU und in weiteren europäischen Staaten ist die Grüne Versicherungskarte überflüssig. Sie benötigen diese nur noch in einigen osteuropäischen Ländern und in der Türkei.
Andorra | Belgien |
Bulgarien | Dänemark |
Estland | Finnland |
Frankreich | Griechenland |
Großbritannien | Irland |
Island | Italien* |
Kroatien | Lettland |
Liechtenstein | Litauen |
Luxemburg | Malta |
Monaco | Niederlande |
Norwegen | Österreich |
Polen | Portugal |
Rumänien | Schweden |
Schweiz | Slowakische Republik |
Slowenien | Spanien |
Tschechische Republik | Ungarn |
Zypern |
*Für Italien empfehlen wir dennoch das Mitführen der Grünen Versicherungskarte, da diese in Einzelfällen bei einem Unfall verlangt wird.
Albanien | Bosnien-Herzegowina |
Mazedonien | Moldawien |
Montenegro | Russland |
Serbien | Türkei |
Ukraine | Weißrussland |
Im Kosovo wird die Grüne Versicherungskarte nicht anerkannt.
Erweitern Sie Ihren Versicherungsschutz mit dem Leistungsbaustein Auslandschaden-Schutz.
Der Auslandschaden-Schutz leistet bei einem unverschuldeten Unfall im Ausland Schadenersatz für die eigenen Personen- und Sachschäden nach deutschem Recht und nicht nach möglicherweise im ausländischen Recht reduzierten Ansprüchen. Dies gilt auch bei Schäden, die Ihnen in Deutschland durch ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug entstehen.