(Mo. - Fr. 8-18 Uhr)
Deutscher Anwaltverein (DAV) und HDI vereinbaren Kooperation
Veröffentlicht: 13.09.2022
Vermögensschaden-Haftpflicht Versicherung für Rechtsanwälte mit Sonderkonditionen – Deutscher Anwaltverein (DAV) und HDI vereinbaren Kooperation
Vermögensschäden durch die anwaltliche Tätigkeit müssen abge-sichert sein. Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (VH) ist deshalb für jede Rechtsanwältin und jeden Rechtsanwalt eine Pflichtversicherung. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) und HDI Versicherung haben dazu jetzt eine Kooperation geschlossen, die Mitgliedern besondere Konditionen gewähren.
Die Mitglieder eines des DAV angeschlossenen örtlichen Anwaltver-eins und die Mitglieder des Forums Junge Anwaltschaft im DAV haben nun die Möglichkeit, ihren VH-Versicherungsschutz zu ver-günstigten Konditionen abzuschließen. Darüber hinaus wurde eine „DAV-Klausel“ entwickelt, in dieser sind für die Mitglieder zuge-schnittene Verbesserungen festgelegt. Dafür wurde das VH-Bedingungswerk gemeinsam von HDI und DAV geprüft und um eine ganze Reihe von Leistungen speziell für DAV-Mitglieder er-weitert.
DAV Präsidentin Edith Kindermann zur Kooperation: „Mit dem HDI-Rahmenvertrag bereichern wir die Kooperationsangebote des DAV in einem Bereich, der jede Anwältin und jeden Anwalt betrifft. Wir freuen uns, wenn wir damit für die Mitglieder unserer Vereine ei-nen echten Mehrwert schaffen.“ Carsten Kock, Verhandlungsführer HDI, ergänzt: „Wir freuen uns sehr über das Vertrauen, das der DAV uns mit dieser Kooperation entgegenbringt. Die gemeinsame Ar-beit am Bedingungswerk und die Ausarbeitung des DAV-Rahmenvertrags hat bereits gezeigt, dass wir sehr gut zusammen-passen.“ Malte Dittmann, Vorstand des Bereichsressorts Vertrieb Makler Sach, ist sich deshalb sicher, dass HDI mit Leistungen und spezialisiertem Know-how auch in der neuen Kooperation über-zeugen wird.
Der Rahmenvertrag bietet den Mitgliedern unter anderem beson-dere Nachlässe auf die Grundbeiträge und für Fachanwälte sowie spezielle Existenzgründerkonditionen für junge Anwälte. Auch ein Umsatztarif zum Beispiel für Berufsausübungsgesellschaften gehört mit zum Paket. Und falls es einmal wider Erwarten nötig sein sollte: Gibt es einmal Unstimmigkeiten zwischen versichertem Mitglied und HDI, dann kann das Mitglied eine von HDI und DAV gemein-sam besetzte Clearingstelle einschalten.
Der DAV ist der freiwillige Zusammenschluss der deutschen Rechts-anwältinnen und Rechtsanwälte. Im DAV sind mehr als 61.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Anwaltsnotarinnen und Anwaltsnotare versammelt, die in 253 lokalen Anwaltvereinen im In- und Ausland organisiert sind. Er vertritt die Interessen der deutschen Anwaltschaft auf nationaler, europäischer und internati-onaler Ebene.
Die HDI Versicherung stützt sich auf 120 Jahre Erfahrung in der Absicherung gewerblicher Risiken und ist Spezialist unter anderem beim Versicherungsschutz für die verkammerten Freien Berufe. HDI gehört zu den führenden Versicherern für Berufshaftpflicht bei Steuerberatern, niedergelassenen Ärzten, Ingenieuren, Architekten und auch bei Rechtsanwälten in Deutschland. Passgenau entwickel-te Versicherungsprodukte und qualifizierte Schadenbereiche mit spezialisierten Volljuristen für VH-Schäden stehen für umfassenden Versicherungsschutz und professionelle Betreuung im Schadenfall. Der Tarif ist für alle Vertriebswege offen.