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Privat- oder Geschäftskunde?

Bei HDI gibt es Versicherungen für Privatpersonen und Unternehmen. Sie entscheiden, welche Produkte und Inhalte Ihnen angezeigt werden.

Exklusiver Versicherungsschutz für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Ein wirksames Sicherheitsnetz und Schutz von Anfang an

Als Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer brauchen Sie ein wirksames Sicherheitsnetz, das Sie finanziell schützt und Ihr Risiko einer strafrechtlichen Verfolgung abfedert. In Zusammenarbeit mit Roland Rechtsschutz bietet der HDI eine solide Strafrechtsschutzversicherung für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, zu der ich Sie umfassend berate.

Es ist ein herausforderndes Zusammenspiel: Auf der einen Seite die stetig wachsenden Ansprüche Ihrer Mandanten, die eine maximale Beratung und aktuelles Fachwissen erwarten, um von Steuervorteilen zu profitieren. Auf der anderen Seite die gesetzlichen Regelungen, die es einzuhalten gilt. Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern obliegt eine enorme Verantwortung – für Ihre Mandanten ebenso wie für sich selbst.

Baustein mit großer Wirkung – „StrafrechtPlus“

Mit dem zusätzlichen Baustein „StrafrechtPlus“ von ROLAND Rechtsschutz bleibt Ihr Beratungsmandat im Fokus Ihrer Tätigkeit, während Sie vor dem Kostenrisiko eines Strafverfahrens geschützt sind. Wie ihr individueller Versicherungsschutz aussehen sollte und welche wichtigen Ergänzungen es für Sie persönlich einzuplanen gilt, erarbeite ich im Rahmen meiner Agenturdienstleistung mit Ihnen gemeinsam. Es ist meine Berufung, die für Sie optimal passende Strafrechtsschutzversicherung zu konzipieren und als beratende Instanz zu Ihrem bestmöglichen Strafrechtsschutz beizutragen.

Was macht eine Strafrechtsschutzversicherung sinnvoll für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer?

Mareke Neumann

Wer viel für seine Mandanten tut, läuft Gefahr, auch mal in eine rechtliche Grauzone zu kommen. Die Strafrechtsschutzversicherung von ROLAND Rechtsschutz greift:

  • Wenn Ihnen im Rahmen Ihrer Berufsausübung eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird.
  • Wenn Sie einen Steuerrechtsverstoß begangen haben sollen.
  • Wenn wegen angeblicher Steuerhinterziehung gegen Sie ermittelt wird.
  • Wenn vermutet wird, dass Sie die Datenschutzbestimmungen nach DSGVO nicht einhalten.
  • Wenn Sie sich in standesrechtlichen Verfahren verteidigen müssen.
  • Bei der Bezichtigung eines Subventionsbetrugs.
  • Beim Vorwurf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Strafbestimmungsverletzung.
  • Bei der Durchsuchung Ihrer Geschäftsräume aufgrund einer Ermittlung gegen Ihre Mandanten.
  • Wenn Ihnen die grobe Missachtung der Arbeitsschutzbestimmungen vorgeworfen wird.

Mit wichtigen Assistance-Leistungen an Ihrer Seite

Allem voran stehen Ihnen mit dem Roland Rechtsschutz „StrafrechtPlus“ wichtige Assistance-Leistungen zur Verfügung, wenn die Behörden Ermittlungen gegen Sie aufnehmen. Sie stehen also nicht allein da. Das ROLAND-Strafverteidigernetz bietet Ihnen qualifizierte Unterstützung durch einen Strafverteidiger in Ihrer Nähe.

Die Verteidigung durch einen Strafrechtler geht häufig mit Summen ab 250,- € / Stunde einher. Die Kostenübernahme ist in der Strafrechtsschutzversicherung genauso inbegriffen wie Darlehen für Strafkautionen bis zu 200.000, - €, um Sie aus einer Untersuchungshaft zu befreien.

Welche Auswirkungen hat eine strafrechtliche Verfolgung für mich als Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer?

Die Auswirkungen einer strafrechtlichen Verfolgung können für Sie existenzbedrohend sein. In einem solchen Fall, ob schuldig oder unschuldig, erfolgt umgehend eine Meldung an die Kammer. An dieser Stelle muss eine blitzschnelle Reaktion erfolgen.

Denn bei einer solchen Meldung stehen die Renommee Ihrer Kanzlei und letztlich Ihre Zulassung als Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer auf dem Spiel. Das nenne ich eine definitive Existenzgefährdung, die Sie mit dem Baustein „StrafrechtPlus“ der Roland Rechtsschutzversicherung in weiten Teilen abwenden können.

Von Steuerberater zu Steuerberater – Ein Erfahrungsbericht zur Wichtigkeit einer Strafrechtsschutzversicherung

Zwei Männer mittleren Alters und eine Frau unterhalten sich geschäftlich. Alle drei haben einen Anzug an, die beiden Männer mit Krawatte. Der linke Mann hat braunde Haare und einen Bart, der Mann in der Mitte hat graues Haar und kein Bart. Die Frau links ist geschminkt und trägt einen Zopf mit langen schwarzen Haaren.

Ralph Böttcher, Steuerberater, Unternehmer und Autor, erklärt in seinem Interview mit dem Magazin „Unternehmenswelt“ sehr eindrücklich, was Sie als Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer im Falle eines Subventionsbetruges erwarten könnte und weshalb er jedem seines Berufszweiges die Empfehlung zum Abschluss einer Strafrechtsschutzversicherung ausspricht.

Auszug Interview Ralph Böttcher Magazin "Unternehmenswelt", 27.11.2020:

„Es muss sichergestellt sein, dass sich jeder professionellen Rat einholen kann, wenn man ihn "aus Versehen" inhaftiert. Das kannst du nur mit einer soliden Strafrechtsschutzversicherung. Eine rückwirkende Deckung ist wichtig, die alle strafrechtlichen Belange absichert, sofern du noch keine Kenntnis vom Ermittlungsverfahren hast und - ganz wichtig - die eine Verurteilung nach dem dolus eventualis bei nur einer Geldstrafe abdeckt.“

Das gesamte Interview können Sie hier nachlesen

Zögern Sie als "Prüfender Dritter" nicht, meine Beratungsleistungen in Anspruch zu nehmen.

Mareke Neumann

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