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Fachartikel
Aktuelle Themen aus der Versicherungswelt
Sorgenfrei reisen: Warum eine Auslandskrankenversicherung für Ihren Urlaub unverzichtbar ist
Versicherungen für Azubis – Warum sie gerade jetzt wichtig sind
Der Start ins Berufsleben ist spannend - neue Aufgaben und eigenes Geld. Was dabei oft vergessen wird: Auch der Versicherungsschutz gehört jetzt auf den Prüfstand. Denn mit dem ersten Job beginnt ein neuer Lebensabschnitt und damit verändern sich auch die Risiken.
Als Azubi trägst du plötzlich mehr Verantwortung. Du bist vielleicht zum ersten Mal nicht mehr über deine Eltern abgesichert – zumindest nicht in allen Bereichen. Gleichzeitig hast du oft ein knappes Budget, sodass unvorhergesehene Kosten richtig wehtun können. Genau deshalb lohnt sich ein individueller Versicherungsschutz.
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Ihr Rundum-Schutz für jedes Abenteuer auf zwei Rädern
Neue Kennzeichenpflicht ab März 2025
Ab dem 1. März 2025 gelten für versicherungspflichtige Fahrzeuge wie Mopeds, E-Roller und S-Pedelecs nur noch grüne Kennzeichen. Die bisherigen blauen Schilder verlieren dann ihre Gültigkeit, was zu Bußgeldern und dem Verlust des Versicherungsschutzes führen kann.
Das grüne Kennzeichen bietet weiterhin den gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtschutz. Als umweltfreundliche Alternative bieten einige Versicherer Kennzeichen aus Klebefolie an. Diese können jährlich erneuert und einfach auf einer Kunststoffplatte befestigt werden, was den Wechsel und Versand vereinfacht.
Um ein neues Kennzeichen zu beantragen, benötigen wir folgende Informationen:
- Persönliche Angaben & Name des Herstellers
- Hersteller-Schlüsselnummer und Fahrgestellnummer
- Maximale Geschwindigkeit des Fahrzeugs
Fahrzeuge, die ein Kennzeichen benötigen, sind unter anderem:
- Mopeds, Mofas, Quads und Trikes bis 50 ccm und einer maximalen Geschwindigkeit von 45 km/h, sowie DDR-Modelle, die bis zu 60 km/h erreichen.
- Auch E-Roller, Microcars und E-Scooter, die maximal 45 km/h bzw. 20 km/h fahren, müssen ein Kennzeichen haben.
- Zusätzlich benötigen S-Pedelecs und E-Bikes mit einer Tretunterstützung über 25 km/h oder einer Motorleistung bis 45 km/h ein Kennzeichen.
- Ebenso gelten Krankenfahrstühle, Segways und E-Scooter mit Versicherungsplakette als kennzeichenpflichtig.
Wir sind persönlich für Sie da
HDI Generalvertretung Karl Kramer
Erstinformation Nachhaltigkeitsinformation