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Privat- oder Geschäftskunde?

Bei HDI gibt es Versicherungen für Privatpersonen und Unternehmen. Sie entscheiden, welche Produkte und Inhalte Ihnen angezeigt werden.

Auslagerung von Pensionszusagen

Das Prinzip der Auslagerung

Ein Pensionsfonds übernimmt gegen Zahlung eines einmaligen Beitrags die Pensionsverpflichtungen des Unternehmens und führt diese in vollem Umfang fort. Die Begünstigten erhalten dabei einen direkten Rechtsanspruch gegenüber dem Pensionsfonds.

Durch die Auslagerung lassen sich die negativen Effekte der Zinsschmelze, die Pensionsverpflichtungen erschweren, vermeiden. Da in den kommenden Jahren ein deutlicher Anstieg der Pensionsrückstellungen zu erwarten ist, ist schnelles Handeln geboten.

Gründe für die Übertragung von Pensionszusagen auf einen Pensionsfonds

Unternehmen profitierten lange von Steuerstundungseffekten durch Pensionsrückstellungen.

Heute gibt es jedoch acht wesentliche Gründe für die Auslagerung:

  • Zinsschmelze: Das niedrige Zinsniveau beeinflusst sowohl den Finanzierungsgrad der Pensionsrückstellungen als auch die Bilanzierung negativ. Eine Auslagerung verhindert diese Auswirkungen und entlastet die Bilanz dauerhaft.
  • Ausfinanzierung: Nicht ausreichend abgesicherte Pensionszusagen können zu Nachfinanzierungen im Leistungsfall führen.
  • Unternehmensverkauf: Pensionsverpflichtungen erschweren den Verkauf eines Unternehmens.
  • Unternehmensnachfolge: Bestehende Pensionsverpflichtungen behindern einen reibungslosen Generationenwechsel.
  • Risikotrennung: Risiken wie Langlebigkeit oder Todesfall, die das operative Geschäft gefährden, können durch Auslagerung ausgeschlossen werden.
  • Fremdkapitalbeschaffung: Pensionsrückstellungen werden bei Kreditaufnahmen als Fremdkapital gewertet, was die Finanzierung erschweren oder verteuern kann.
  • Insolvenzsicherungskosten und Verwaltungsaufwand: Die Kosten für die Insolvenzsicherung und die Verwaltung der betrieblichen Altersversorgung werden durch Auslagerung reduziert.
  • Insolvenzschutz für Gesellschafter-Geschäftsführer: Durch die Auslagerung ist die Pensionszusage des Unternehmers auch im Falle einer Unternehmensinsolvenz gesichert.

Ihre Spezialisten vor Ort: HDI Generalvertretung Daniel Gerstner

Daniel Gerstner

Das dürfen Sie von uns erwarten:

Die HDI Generalvertretung Daniel Gerstner in Overath hat sich auf dieses Thema spezialisiert und bietet Unternehmen kompetente Beratung zur Auslagerung von Pensionszusagen an Pensionsfonds. Mit umfassendem Fachwissen und individueller Betreuung unterstützt Daniel Gerstner Firmen dabei, ihre Bilanz zu entlasten und gleichzeitig eine sichere Altersversorgung zu gewährleisten.


Kontaktdaten:

Tel: +49 2204 769016

Mobil: +49 1722 619274

Mail: daniel.gerstner@hdi.de (daniel.gerstner@hdi.de)

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