Für Steuerberater und Rechtsanwälte ist eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung unerlässlich, um die Haftungsrisiken ihrer beruflichen Tätigkeit abzusichern.
Für Rechtsanwälte ist dieser Versicherungsschutz sogar gesetzlich vorgeschrieben: Gemäß § 51 der Bundesrechtsanwaltsordnung müssen sie eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen, die speziell Vermögensschäden abdeckt.
Dies schützt nicht nur den Anwalt vor finanziellen Folgen von Fehlern oder Versäumnissen, sondern auch seine Mandanten und andere betroffene Parteien.
Zudem sind in vielen Policen auch Cyber-Risiken, wie der Verlust oder die Veränderung von elektronischen Daten, mitversichert – ein wichtiger Aspekt in der heutigen digitalen Welt.
Flexibilität in der Wahl der Selbstbeteiligung und die Möglichkeit, die Haftpflichtversicherung auf Berufsausübungsgesellschaften auszudehnen, machen diese HDI Versicherung zu einem maßgeschneiderten Schutz für Steuerberater und Rechtsanwälte.