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Unfallversicherung

Skiunfall und Versicherung: Wer zahlt bei einem Notfall?

Was Sie tun können, um sich abzusichern

Skiunfall und Versicherung

Wichtige Versicherungen für Ski- und Snowboardfahrer

Die einen sehen dem ersten Schnee mit kaltem Grausen entgegen, Wintersportler hingegen sehnen die ersten Flocken geradezu herbei. Endlich wieder auf die Piste! Das Freizeitvergnügen ist beliebt – an einen Skiunfall denken dabei die wenigstens Ski- und Snowboardfahrer. Doch beim Wintersport sind Unfälle leider keine Seltenheit, wie eine Skiunfall-Statistik des Deutschen Skiverbands (DSV) zeigt. Rund 42.000 Bundesbürger verletzten sich demnach in der Saison 2015/2016 auf den Pisten so schwer, dass sie ärztlich behandelt werden mussten.

Was können Sie also tun, um sich abzusichern? Es gibt einige Versicherungen, die insbesondere für Wintersportler sinnvoll sind, damit ein Unfall auf der Piste keine schwerwiegenden finanziellen Folgen hat.

Elementar für Ski- und Snowboardfahrer sind diese:

Auch eine private Krankenversicherung kann Ihnen im Fall eines Skiunfalls viele Vorteile bieten, die die gesetzlichen Krankenkassen nicht hat. HDI hat die wichtigsten Informationen zum Thema „Versicherungen für Wintersportler“ zusammengestellt. Hier erfahren Sie, wann bei einem Skiunfall welche Versicherung zahlt.

Schutz durch eine private Haftpflichtversicherung

Zum Rundumschutz in jeder Lebenslage gehört eine private Haftpflichtversicherung. Und auch bei Skiunfällen kann Sie diese Police gegen finanzielle Folgen schützen. Werden Dritte bei einem Skiunfall in Mitleidenschaft gezogen, kann Ihre Versicherung helfen. Das heißt: Werden andere Personen durch Ihre Schuld verletzt, müssen Sie sich nicht um die Folgekosten sorgen. Die Haftpflichtversicherung kommt beispielsweise für Schmerzensgeldforderungen auf und übernimmt Schadenersatzansprüche. Wie schnell ein kleiner Fahrfehler zu dramatischen finanziellen Folgen führen kann, zeigt das folgende Beispiel.

Stellen Sie sich vor:

Es ist Hochsaison und die Abfahrten und Lifte sind voll belegt. Die Lage ist unübersichtlich. Überall vergnügen sich Ski- und Snowboardfahrer. Ein Wintersportler ist kurz unaufmerksam und verliert deshalb die Kontrolle über sein Snowboard. Er rast in eine Gruppe von Anfängern, die am Pistenrand sitzen und mit ihrem Skilehrer die bevorstehende Abfahrt besprechen. Mehrere Beteiligte werden verletzt. Darunter auch der Skilehrer, der infolgedessen von einem mehrwöchigen Verdienstausfall betroffen ist.

Diesen übernimmt zum Glück die private Haftpflichtversicherung des Unfallfahrers mit dem Snowboard, ebenso wie die Schäden, die den Skischülern entstanden sind. Und die Police sichert noch mehr ab: Beispielsweise werden auch ungerechtfertigte Forderungen abgewehrt. Die Versicherungsexperten von HDI prüfen dann den Sachverhalt und Fachjuristen kümmern sich um den Fall.

Warum ist eine Privathaftpflicht für den Skiurlaub noch sinnvoll? Sie können Ihre gesamte Familie mitversichern. Verursachen minderjährige Kinder in ihrem Übermut einen Schaden, greift die Police. Aber Achtung: Eine Haftpflichtversicherung übernimmt immer nur Personen-, Sach-, Vermögens- und Mietsachschäden an Dritten. Wenn Sie sich bei einem Skiunfall selbst verletzen, ist diese Police nicht zuständig. Dafür gibt es die Unfallversicherung.

Unfallversicherung für den Skiurlaub

Wozu brauchen Sie eine private Unfallversicherung bei eventuellen Skiunfällen? Ganz einfach: Weil die gesetzliche Unfallversicherung hier im Normalfall nicht greift. Es sei denn, Sie sind von Berufs wegen auf der Skipiste unterwegs. Denn die gesetzliche Unfallversicherung springt nur bei Unfällen ein, die bei der Arbeit oder auf dem Weg dorthin und zurück passieren. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt zwar die Behandlungskosten bei Unfall und Krankheit, auch wenn Sie im Winterurlaub im Ausland verunfallen, aber auch hier gibt es Einschränkungen: Folgeschäden für Ihre Gesundheit sind nicht abgesichert. Und auch für einen Rücktransport nach Hause kommt die Krankenkasse nicht auf.

Skiunfälle können unter Umständen schwere körperliche Beeinträchtigungen nach sich ziehen. Im Extremfall resultiert aus dem Unglück sogar eine Invalidität. Genau in solch einem Fall greift die private Unfallversicherung. Abhängig vom Grad der körperlichen Beeinträchtigung zahlt die Versicherung eine Invaliditätsleistung. Je nach gewähltem Vertrag erhalten Sie eine hohe Einmalzahlung oder eine monatliche Rente, sodass Sie mögliche Gehaltsaufälle kompensieren können. Sollte nach einem Skiunfall zum Beispiel ein barrierefreier Umbau Ihres Hauses notwendig werden, hilft auch hier eine Einmalzahlung Ihres Unfallversicherers, diese Kosten zu tragen.

Warum die Unfallversicherung im Skiurlaub wichtig ist: Wintersportler können den Versicherungsschutz durch Zusatzpakete perfekt auf ihr Hobby abstimmen. Damit erhalten Sie beispielsweise mehr Leistungen bei längeren Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalten. In vielen Tarifen werden Bergungskosten übernommen. Dazu erklären wir weiter unten noch mehr. Mit speziellen Zusatzpaketen lässt sich die Summe, bis zu der Bergungskosten übernommen werden, auch noch erhöhen.

Nach einem Skiunfall bestens versorgt mit einer privaten Krankenversicherung

Natürlich hofft jeder, von einem Skiunfall verschont zu bleiben. Sollte dennoch etwas passieren, ist es hilft es zumindest zu wissen, dass man dann gut versorgt ist. HDI bietet Ihnen beispielsweise eine private Krankenversicherung, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse maßgeschneidert wird. So können Sie Ihren Tarif so wählen, dass Sie z.B. bei einem Krankenhausaufenthalt bestens versorgt werden. Kurzum: Sie schließen eine Versorgungslücke.

Ganz konkret: Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen Behandlungskosten im Ausland in der Regel nur in dem Umfang, wie er auch in Deutschland üblich ist. Beim Wintersporturlaub im Ausland kann das problematisch werden. Denn in unseren Nachbarländern sind die Kosten für ärztliche Behandlungen oftmals höher als hierzulande. Die Differenz müssen Sie selbst tragen. Vor diesen Kosten kann Sie eine private Krankenversicherung bewahren, wenn Sie sich für einen Tarif mit erweiterter Kostenübernahme im Ausland entscheiden. Im HDI Tarif BestMed Komfort werden Behandlungskosten im Ausland sogar bis zur doppelten Höhe der in Deutschland üblichen Kosten übernommen.

Wenn die Bergrettung kommen muss: Transport nach einem Skiunfall

Skiunfälle passieren oft an für Rettungskräfte schwer zugänglichen Stellen. Dann muss ein Helikopter ausrücken, um verletzte Wintersportler zu retten. Die Kosten für solche Bergungseinsätze sind nicht ohne. So veranschlagt zum Beispiel die Bergwacht Bayern für einen sogenannten „Sondereinsatz Berg“ per Hubschrauber in einfachen Fällen bereits 980 Euro. Bei aufwendigeren Einsätzen werden Aufschläge fällig. In Österreich liegen die Kosten für einen Helikoptereinsatz dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zufolge im Schnitt sogar bei rund 3.500 Euro. Müssen Sie den Transport nach einem Skiunfall aus eigener Tasche zahlen, kann das zu einer finanziellen Belastung werden. Die richtigen Versicherungen können Sie vor diesen Kosten bewahren.

Transportkosten in Deutschland

Innerhalb Deutschlands übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Rechnung für eine Beförderung nur, wenn es zwingende medizinische Gründe für den Krankentransport gibt. Sollten Sie sich auf der Piste in Deutschland also so schwer verletzen, dass Sie schnellstmöglich in einer Klinik behandelt werden müssen, brauchen Sie sich als gesetzlich Krankenversicherter in der Regel keine Sorgen über die finanziellen Folgen machen. Selbst dann nicht, wenn Sie per Rettungshubschrauber transportiert werden. Denn in diesem Fall dürfte ein sogenannter „krankenbehandlungsbedürftiger Hintergrund“ vorliegen. Der ist laut Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) Voraussetzung für eine Kostenübernahme.

Kommt das Fluggerät hingegen nur, weil Sie sich den Knöchel auf unwegsamem Gelände verstaucht haben oder Sie wegen schlechter Sicht nicht mehr gefahrlos ins Tal zurückkehren können, werden die Kosten von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen. Eine private Unfallversicherung hingegen kann bei einem entsprechend gewählten Tarif den Rücktransport übernehmen.

Bergung und Rettung im Ausland

Noch ein wenig komplizierter sind die Regelungen bezüglich Bergungs- und Transportkosten bei Skiunfällen im Ausland. Denn jedes Land hat hier seine eigenen Bestimmungen. Es gibt beispielsweise keine einheitliche EU-Regelung. Deshalb der erste Tipp: Informieren Sie sich vor Ihrem Skiurlaub.

Was wird von den Krankenkassen übernommen? Die gesetzlichen Kassen zahlen im Grunde nur die Leistungen, die auch gesetzlich Versicherte vor Ort erhalten würden. Und die sind im Ausland oftmals nicht so umfangreich wie in Deutschland. Zudem wird für Such- und Bergungsaktionen grundsätzlich nicht gezahlt.

Das Beispiel Österreich:

Natürlich haben Sie in allen EU-Ländern Anspruch auf medizinische Leistungen. In unserem Nachbarland werden aber die Rettungskosten nach Skiunfällen meist nicht übernommen. Selbst wenn die Verletzungen lebensbedrohlich sind, gibt es nur eine Pauschalbeteiligung, die bei Weitem nicht an die tatsächlich entstehenden Kosten heranreicht. Die Differenz müssen verunfallte Wintersportler selbst zahlen.

Die Schweiz ist zwar nicht in der EU, aber auch hier haben Sie Anspruch auf medizinische Leistungen. Grundsätzlich schließt das Schweizer Gesundheitssystem sogar Rettungseinsätze ein. Aber nur bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 Schweizer Franken – umgerechnet etwa 4.275 Euro. Bei einem Hubschraubertransport in dem Alpenstaat ist diese Marke allerdings schnell überschritten. Auch hier zahlen Sie die Differenz aus eigener Tasche.

Mit einer privaten Unfallversicherung von HDI müssen Sie sich nach einem Skiunfall im Ausland jedoch keine Sorgen machen. HDI übernimmt schon im Paket Basis Bergungskosten bis 5000 Euro. Haben Sie zusätzlich ein Tagegeld vereinbart, wird dieses bei Krankenhausaufenthalt im Ausland sogar verdoppelt. Bei der Zusammenstellung eines passendes Unfallschutzes hilft Ihnen gerne einer unserer HDI Betreuer in Ihrer Nähe.