
„Ein Rechtsstreit trifft mich schon nicht“ – so denkt laut einer repräsentativen YouGov-Umfrage über die Hälfte der Deutschen (57 Prozent). Ein Irrglaube, der ohne Rechtsschutz ganz schön teuer werden kann.
Denn im Alltag lauern überall rechtliche Stolperfallen, die schnell zum Verhängnis werden können – ob auf der Fahrt zur Arbeit, beim Online-Kauf oder im Job. Wenn der Unfallgegner nicht zahlt, ein ersteigertes Produkt nicht der Beschreibung entspricht oder eine ungerechtfertigte Kündigung ins Haus flattert:
Mit einer Rechtsschutzversicherung können Sie bei juristischen Konflikten gelassen bleiben.
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Mit dem Top-Rechtsschutz lassen sich vier verschiedene Lebensbereiche absichern: der private Alltag, der Beruf, der Verkehr sowie Miete und Immobilien. Der Top-Rechtsschutz besteht immer aus den Bausteinen Privat, Beruf und Verkehr. Optional können Sie den Immobilien-Rechtsschutz ergänzen. Die unterschiedlichen Bausteine in der Übersicht:
Gegen unberechtigte Abmahnungen Ihres Arbeitgebers können Sie sich mit der HDI Berufs-Rechtsschutzversicherung wehren. Sie springt auch ein bei Leistungskürzungen, Mobbing oder einer Kündigung. Der HDI Privat-Rechtsschutz bietet darüber hinaus Beratungs-Rechtsschutz bei privaten Urheberrechtsverstößen im Internet, beispielsweise wenn Sie beschuldigt werden, illegal Musik heruntergeladen oder auf einer privaten Webseite fremde Textpassagen oder Bildinhalte veröffentlicht zu haben. Gegen Abmahnungen im Mietrecht gibt es hingegen keinen Rechtsschutz.
Weitaus häufiger als Privatpersonen sind Unternehmer von Abmahnungen betroffen. So etwa im Bereich des Wettbewerbsrechts, wenn fehlerhafte AGB oder eine falsche Widerrufsbelehrung verwendet werden. In den Geschäftsbedingungen der Versicherungen stets ausdrücklich ausgeschlossen sind hingegen Abmahnungen bezüglich des Marken- und Patentrechts sowie des Urheberrechts.
Mit der HDI Privaten Rechtsschutzversicherung können Sie nicht nur sich selbst, sondern auch Ehe- oder Lebenspartner sowie Ihre Kinder mitversichern.
Wählen Sie beim Vertragsabschluss, welche Personen Sie mitversichern möchte. Zur Auswahl stehen:
Sogar Ihre Eltern (ab 65 Jahren) sind beitragsfrei geschützt, solange sie mit Ihnen im gleichen Haushalt leben, dort mit Erstwohnsitz gemeldet und nicht berufstätig sind.
Auch im beitragsreduzierten Single-Tarif sind Ihre Kinder mitversichert, falls sie unverheiratet sind und keine dauerhafte Berufstätigkeit ausüben.
Nein, die freie Anwaltswahl gilt für jeden Rechtsschutzversicherungsvertrag. Rechtlich gesichert ist die freie Anwaltswahl in § 127 des Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Die Rechtsschutzversicherung darf Ihnen zwar mehrere Anwälte vorschlagen, die sie für geeignet hält, doch diesen Empfehlungen brauchen Sie nicht zu folgen. Sie müssen Ihren Anwalt der Wahl allerdings darüber informieren, dass er auf Basis Ihrer Rechtsschutzversicherung arbeiten soll.
ROLAND Rechtsschutz – ein starker Partner für Ihr gutes Recht
Hinter den Rechtsschutz-Produkten von HDI steht die ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG – unser starker Partner mit über 60 Jahren Expertise im Bereich Rechtsschutz. Ihr Vertrauen in unsere Kompetenz ist in guten Händen.
ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG
Deutz-Kalker Str. 46
50679 Köln