
HDI ist 2x Gesamtsieger
Die HDI Oldtimerversicherung wurde von der Zeitung classic cars insgesamt zweimal als Gesamtsieger ausgezeichnet.
In der Ausgabe 9/2019 wurden insgesamt 17 Anbieter miteinander verglichen.
Schutz für Ihr Liebhaberfahrzeug
Diese Autoversicherung für Klassiker deckt ganz besondere Werte ab. Jede Fahrt mit Ihrem Oldtimer ist eine Zeitreise voller Gefühle. Sie führt weg vom Alltag, hin zum Besonderen. Ihr Oldtimer ist ein historischer Schatz. Ganz sicher: Wir passen bestens auf ihn auf.
* Risikoträger der Rechtsschutzversicherung ist die ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG.
Damit können Sie rechnen
Viele Sammlerfahrzeuge werden im Laufe der Jahre immer wertvoller. Die HDI Oldtimer-Versicherung überzeugt mit einer außergewöhnlich hohen Vorsorgedeckung. Falls sich der Marktwert Ihres Liebhaberfahrzeugs zum Zeitpunkt eines Totalschadens gesteigert hatte, kann unsere Höchstersatzleistung bis zu 120 % der Versicherungssumme betragen. Diese Vorsorge bietet mehr Schutz für Ihren Klassiker und ermöglicht eine wertgerechte Schadenregulierung. Sie beugt einer Unterversicherung und Unstimmigkeiten über den Wert eines Oldtimers vor.
Damit wir Ihr Fahrzeug in einen unserer Oldtimer-Tarife einstufen können, benötigen wir den genauen Marktwert des Fahrzeugs, der anhand eines Bewertungsbogens oder eines Gutachtens ermittelt wird. Dort müssen Marktwert und Zustandsnote des Fahrzeugs ausgewiesen sein. Die Zustandsnote darf dabei nicht schlechter als 3 (gem. Bewertungsbogen, Classic Data- Kurzgutachten/ Gutachten) sein.
Für die Erstellung des Gutachtens empfehlen wir Ihnen die Firma Classic Data.
Auch für Oldtimer besteht seit dem 01.03.1997 die Möglichkeit, ein Saisonkennzeichen zu beantragen.
Das Fahrzeug wird dann mit diesem Kennzeichen nur einmal zum Verkehr zugelassen. Die jeweilige Zulassungsdauer/ Saison kann frei gewählt werden und wird sowohl auf dem amtlichen Kennzeichen als auch auf der Doppelkarte dokumentiert. Das bedeutet, dass das Fahrzeug jedes Jahr in diesem Zeitraum verwendet werden darf. Die Mindestdauer für Saisonkennzeichen beträgt zwei und die Höchstdauer elf Monate.
Die Zulassungsdauer wird durch eine Zahlenkombination auf dem amtlichen Kennzeichen ausgewiesen. Angegeben sind jeweils der Beginn- und der Endmonat des Zulassungszeitraumes. Der Beginn ist immer der erste Tag, das Ende immer der letzte Tag des betreffenden Monats. Ein Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen darf außerhalb des Zulassungszeitraums auf öffentlichen Straßen nicht in Betrieb gesetzt werden.
Außerhalb der Saison besteht nur ein eingeschränkter Versicherungsschutz im Rahmen einer Ruheversicherung. Das Fahrzeug darf daher in der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung nur innerhalb des Einstellraumes bzw. des umfriedeten Abstellplatzes benutzt werden. In der Fahrzeugversicherung wird Versicherungsschutz im Rahmen der Sonderbedingungen für die Oldtimer-Versicherung gewährt, als ob das Fahrzeug stillgelegt wäre. Eine Ruheversicherung außerhalb des Zulassungszeitraums besteht nur dann, wenn der Vertrag bereits eine Fahrzeugvoll- bzw. Fahrzeugteilversicherung beinhaltet.
Oldtimerbesitzer können bei Erfüllen von bestimmten Voraussetzungen ein sogenanntes Rotes Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung (Wechselkennzeichen) erhalten. An die Verwendung dieses Kennzeichens sind jedoch vom Gesetzgeber folgende Auflagen geknüpft:
Die Prämienberechnung richtet sich in der Kraftfahrt-Haftpflicht- und ggfs. Fahrzeug-Versicherung jeweils nach dem Fahrzeug mit der höchsten Prämie. Über diesen Vertrag sind dann alle anderen Oldtimer des Versicherungsnehmers ebenfalls Haftpflicht- und das jeweils mit dem roten Kennzeichen ausgestatteten Fahrzeug ggfs. Vollkasko versichert. Voraussetzung für den Abschluss einer Fahrzeugvollversicherung ist jedoch, dass für die übrigen Fahrzeuge eine Fahrzeugteilversicherung abgeschlossen wird. Die Prämienberechnung dieser Fahrzeugteilversicherung richtet sich nach dem jeweiligen Marktwert des Oldtimers.
Bei Abschluss einer Fahrzeugteilversicherung wird für jedes Fahrzeug die Prämie entsprechend dem jeweiligen Marktwert berechnet. Die Prämien für die Kraftfahrt-Haftpflicht- und die Fahrzeugversicherung sind feste Einmalprämien und gelten für die Dauer eines Jahres. Die geringere Zulassungsdauer ist in der Prämienkalkulation berücksichtigt. Eine Prämienerstattung erfolgt nur, wenn das versicherte Fahrzeug verkauft oder endgültig abgemeldet wird.
In der Kraftfahrt-Haftpflicht- und in der Fahrzeugvollversicherung wird kein Schadenfreiheitsrabatt gewährt bzw. angerechnet. Es kann auch kein Schadenfreiheitsrabatt durch unfallfreies Fahren erworben werden. Aus diesem Grund wird bei einem Versichererwechsel kein Schadenfreiheitsrabatt bestätigt.
Nach einem Unfall ist es für alle Beteiligten wichtig, Ruhe und Übersicht zu bewahren, um weiteren größeren Schaden zu verhüten. Entfernen Sie sich nicht unerlaubt von der Unfallstelle. Dies hätte nicht nur strafrechtliche Konsequenzen, sondern auch Regressforderungen der Versicherung zur Folge.
Unfälle auf Autobahnen oder Bundesstraßen sollten über die vorhandenen Notrufsäulen gemeldet werden. So ist die sichere Lokalisierung Ihres Standortes gewährleistet. Sie können sich aber auch sofort an unseren Schaden-Service wenden.
In jedem Fall sichern Sie bitte immer zuerst die Unfallstelle ab. Schalten Sie die Warnblinklichtanlage ein und stellen Sie das Warndreieck auf, wenn die Unfallstelle nicht sofort geräumt werden kann. Rufen Sie danach sofort Hilfe. Braucht eine Person ärztliche Hilfe oder kann sie sich nicht selbst aus dem Auto befreien, rufen Sie die 112 an. In allen anderen Fällen hilft Ihnen unser Schaden-Service weiter. Dort wird Ihnen sofort weitergeholfen, ob die Polizei gerufen werden muss, ein Abschleppwagen notwendig wird oder mit dem Versicherer des Unfallverursachers Kontakt aufgenommen werden muss.
Bei geringfügigen Schäden achten Sie bitte darauf, dass der Verkehrsfluss nicht beeinträchtigt wird. Blockieren Sie bitte wegen einer kleinen Beule nicht die Kreuzung, sondern fahren Sie an den Straßenrand. Es reicht aus die Stellung der Fahrzeuge zu markieren und falls ein Fotoapparat zur Hand ist, zu fotografieren.
In jedem Fall gilt: Geben Sie auf keinen Fall ein Schuldanerkenntnis ab, überlassen Sie die rechtliche Beurteilung der Versicherungsgesellschaft.
Wird keine Hilfe gerufen, nehmen Sie bitte folgende Daten schriftlich auf:
Die Polizei kommt in den meisten Bundesländern auch zu einem sogenannten Bagatellunfall, wenn Sie gerufen wird. Sie müssen sich aber dann auf längere Wartezeiten einstellen. Sie sollten deshalb wissen: Ihr Versicherer verlangt in diesen Fällen für die Schadenregulierung keine polizeiliche Unfallaufnahme. Auch die Polizei führt bei Bagatellschäden nur eine vereinfachte Sachverhaltsfeststellung ohne Beweisaufnahme durch.
Aber: Rufen Sie in jedem Fall die Polizei, wenn Personen verletzt wurden, Alkohol oder Drogen im Spiel sind oder Sie vermuten, dass der Unfall vorgetäuscht wurde.
Nach einem Unfall kann der Geschädigte den Schadenersatz direkt von der Versicherung des Unfallverursachers verlangen; er ist also nicht darauf angewiesen zu warten, bis dieser den Schaden meldet.
Setzen Sie sich sofort telefonisch oder schriftlich mit der örtlichen Niederlassung der gegnerischen Versicherung in Verbindung. Ist der Wagen nach dem Unfall noch fahrbereit und befindet sich eine Schaden-Schnelldienst-Station des Schädigers in der Nähe, so lassen Sie am einfachsten dort Ihren Schaden feststellen. Sie können aber das Fahrzeug auch zur nächstgelegenen Fachwerkstatt bringen oder abschleppen lassen. Fordern Sie dann die Versicherungsgesellschaft auf, den Unfallschaden umgehend begutachten zu lassen.
Damit Sie die Reparaturkosten nicht aus eigener Tasche bezahlen müssen, fordern Sie entweder über die Werkstatt oder direkt bei der gegnerischen Versicherung eine Reparatur-Übernahmekosten-Erklärung an. Liegt diese der Werkstatt vor, rechnet sie direkt mit der Werkstatt ab. Dies beschleunigt auch die Schadenregulierung.
Um unnötigen Problemen aus dem Weg zu gehen, sollten deutsche Autofahrer vor Reisebeginn auf jeden Fall ihren Versicherungsschutz (sinnvoll sind eine private Unfallversicherung, eine Vollkaskoversicherung und ein Schutzbrief) und die Gültigkeit ihres internationalen Versicherungsnachweises, der Grünen Karte, überprüfen. Auch wenn die Grüne Karte nicht mehr überall zur Einreise vorgeschrieben ist, gehört sie auf jeden Fall ins Gepäck. Sie bescheinigt Versicherungsschutz nach den im Gastland geltenden Bestimmungen und enthält die wesentlichen Angaben über Fahrzeug, Halter und dessen Versicherung.
Erforderlich ist eine gültige Grüne Karte für die Einreise nach:
Der Versicherungsnachweis ist jedoch auch in den anderen Ländern ein guter "Helfer". Die Grüne Karte ist kostenlos bei HDI erhältlich.
Noch immer werden bei Autounfällen viele Kinder verletzt oder getötet. Seit dem 01.04.1993 schreibt die Straßenverkehrsordnung vor, dass Kinder bis zu einem Alter von zwölf Jahren, wenn sie kleiner sind als 1,50 m, entsprechend ihrem Alter bzw. Gewicht oder Körpergrösse gesichert werden müssen, egal ob sie hinten oder vorne sitzen.
Welcher Schutz ist der geeignetste?
Welcher Schutz der geeignetste ist, hängt stark vom Alter, vom Gewicht und von der Körpergröße ab.
Schwangere
Schwangere müssen besonders darauf achten, dass der Gurt richtig geführt wird, d. h. der Beckengurt muss stramm zwischen Bauch und Oberschenkel anliegen.
Kleinkinder
Für Kinder, die bereits sitzen können, gibt es spezielle Schalensitze. Sie sind für Kinder bis zu vier Jahren mit einem Körpergewicht zwischen neun und 18 kg geeignet. Der Sitz wird mit dem normalen Sitzgurt befestigt.
Kinder bis zwölf Jahren
Kinder zwischen drei und zwölf Jahren und 15 bis 36 kg Körpergewicht, benutzen den normalen Erwachsenengurt mit entsprechenden Zusatzeinrichtungen wie Sitzkissen oder Sitze mit Tischen und Polstern.
Kinder ab zwölf Jahren
Für Kinder in diesem Alter sind Erwachsenengurte geeignet. Für Kinder, die kleiner als 1,50 m sind, empfehlen sich jedoch amtlich genehmigte Sitzkissen. Zu beachten ist dabei die Position des Sitzgurtes. Dieser darf nie zu nah am Hals anliegen.
Worauf ist beim Kauf zu achten?
Und zu guter Letzt ...
Sie sind das Vorbild, von dem Ihr Kind lernt. Fahren Sie und Ihre Mitfahrer immer mit Gurt. Damit Sicherheit im Auto für Ihr Kind zur Selbstverständlichkeit wird.
Wenn Sie folgende Punkte beachten, wird der nächste Termin für die KFZ-Hauptuntersuchung bestimmt ein Erfolg.
1. Funktioniert die Beleuchtung Ihres Autos?
2. Sind die Bremsen intakt?
3. Überprüfen Sie die Lenkung
4. Die Prüfung der Räder und Reifen
5. Abgas-, Geräuschverhalten und Feuersicherheit
6. Außerdem
Alljährlich werden viele Autofahrer vom Wintereinbruch überrascht. Prompt werden sie beim ersten Schnee zu Verkehrshindernissen und gefährden sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer. Der AvD rät deshalb, jetzt das Fahrzeug für kommende winterliche Witterungsverhältnisse zu präparieren.
Das Auto rechtzeitig für den Winter rüsten
Für längere Fahrten
Dicke Jacken, Handschuhe, eine Wolldecke pro Sitzreihe, Winterstiefel, Autoatlas, Proviant, Heissgetränk in einer Thermoskanne – so ist man auch gegen einen Dauerstau gewappnet.
Auto-Winterstart
Das komplette Auto von Schnee und Eis befreien. Die Scheiben sollten häufiger auch von innen gereinigt werden; sind sie verschmutzt, beschlagen sie bei extremer Feuchtigkeit schneller. Freigekratzte "Gucklöcher" sind strafbar und gefährlich. Schneereste auf dem Dach oder der Motor- bzw. Kofferraumhaube können zu gefährlichen Geschossen und plötzlichen Sichtbehinderungen werden. Nach dem Motor-Start sofort losfahren – das sogenannte Warmlaufen bringt unnötige Abgasbelastung und schadet langfristig dem Motor, weil das Motoröl durch Kondensate riskant verdünnt wird.
Fahrerego auf Winterbetrieb umstellen
Achtung bei Reifglätte
Bei Bodenfrost und extremer Luftfeuchtigkeit schlägt sich diese in winzigen Eiskristallen auf der Fahrbahnoberfläche nieder. Rutschgefahr!
Achtung bei Fahrzeugen mit Frostwarnsystemen
Das System zeigt dabei oft keine Minusgrade an! Ab 4° Celsius muss mit Eisglätte gerechnet werden.
Achtung beim Hinweisschild Taumittel-Sprühanlagen
Hier wird dem Autofahrer signalisiert, dass an dieser gefährdeten Stelle mittels seitlich angebrachter Düsen flüssiges Taumittel auf die Fahrbahn gesprüht wird. Es ist jedoch keinesfalls der Garant für eine ständig eisfreie Straße!
Der Kauf eines Gebrauchtwagens ist an sich eine ganz normale Sache. Damit Sie vor bösen Überraschungen geschützt werden, gibt es einiges zu beachten. Diese Checkliste soll Ihnen dabei helfen.
Bevor Sie den Kaufvertrag für einen Gebrauchtwagen unterschreiben, sollten Sie folgende Punkte beachten:
Nach Unterschreiben des Vertrages
Was Sie alles prüfen sollten, wenn Sie sich für einen Gebrauchtwagen interessieren:
Karosserie & Co
Innenraum:
Fahrwerk:
Bremsen:
Motorraum:
Getriebe:
1. Lassen Sie den Motor an, treten Sie die Kupplung und legen die Gänge nacheinander ein. Dies sollte leicht und ohne kratzende Geräusche funktionieren. Anderenfalls trennt die Kupplung nicht richtig.
2. Ziehen Sie nun die Handbremse an, legen den zweiten Gang ein und versuchen Sie, loszufahren. Können Sie tatsächlich losfahren, ist die Kupplung verschlissen.
3. Legen Sie den ersten Gang ein und lassen die Kupplung kommen, ohne Gas zu geben. Der Wagen sollte sich nach zwei Dritteln des Pedalweges in Bewegung setzen.
Und nun zur Probefahrt:
Achten Sie bitte im eigenen Interesse darauf, dass Sie bei Ihren Fahrtests andere Verkehrsteilnehmer nicht behindern. Ein verunglücktes Test-Manöver kann böse Folgen haben.
HDI ist 2x Gesamtsieger
Die HDI Oldtimerversicherung wurde von der Zeitung classic cars insgesamt zweimal als Gesamtsieger ausgezeichnet.
In der Ausgabe 9/2019 wurden insgesamt 17 Anbieter miteinander verglichen.
HDI ist günstigster Anbieter
Der HDI wurde vom Magazin classic cars
11 x zum günstigsten Anbieter gewählt.
In der Ausgabe 9/2019 wurden insgesamt 17 Anbieter miteinander verglichen.