
Auf einer Baustelle kann viel passieren: Ein Gerüst stürzt um, eine Wand sinkt ab oder der Schaufelbagger kippt seine Ladung daneben. Für solche Fälle ist die Betriebshaftversicherung Bau gemacht. Sie fängt die finanziellen Folgen von branchentypischen Risken auf.
Betriebshaftpflicht für Bauunternehmen: Das sollten Sie vor dem Abschluss wissen
Die Antwort ist einfach: Laut § 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist derjenige, der einem Dritten einen Schaden zufügt, grundsätzlich verpflichtet, dafür aufzukommen. Dritte sind in diesem Fall in erster Linie Ihre Kunden und Geschäftspartner.
Als Bauunternehmer oder Bauhandwerker stehen Sie in der Pflicht, für die Folgen Ihrer betrieblichen Tätigkeit geradezustehen – das schließt auch die Handlungen Ihrer Mitarbeiter ein. Dabei geht es auch um Geld. Bei Baustellen oft um viel Geld. Der Schadenersatz kann je nach Ursache in die Millionen gehen. Eine branchenspezifische Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt diese Kosten. Das macht sie für das Baugewerbe und das Bauhandwerk zu einer sehr sinnvollen Absicherung.
Mit einer entsprechenden Police brauchen sich Bauunternehmer nicht mehr um fälligen Schadenersatz zu sorgen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie selbst, ihre Mitarbeiter oder ein Subunternehmer dafür verantwortlich sind. HDI bietet Versicherungsnehmern:
Die Bauhaftpflichtversicherung kümmert sich auch darum, unberechtigte Schadenersatzansprüche zuverlässig und schnell abzuwehren. Damit bleiben Sie von juristischen Auseinandersetzungen verschont. Das spart ihnen nicht nur Geld, sondern auch Zeit.
Unsere Bauhaftpflichtversicherung bietet durch die pauschale Versicherung aller branchentypischen Risiken ein hohes Maß an Schutz und Service. Ihre Vorteile im Überblick:
Ebenfalls eingeschlossen:
Maurer, Installateure, Ingenieure, Mechaniker und viele andere Berufsgruppen sind auf einer Baustelle beschäftigt. Häufig sogar gleichzeitig. Und wenn viele Menschen Hand in Hand arbeiten, passieren schnell Fehler. Fällt ein Sack Zement um, ist das meist nicht weiter schlimm. Aber verliert ein Kran unkontrolliert seine Last, kann das kostspielige Folgen haben. Hier ein paar weitere Beispiele:
Die oben genannten Beispiele zeigen, wie schnell ein Schaden im Zuge von Bauarbeiten entstehen kann. Deshalb ist eine breitangelegte Betriebshaftpflichtversicherung für das Baugewerbe sehr wichtig. Bei HDI deckt der Versicherungsschutz folgende Bereiche ab.
Als Unternehmen haften Sie für verschuldete Schäden unbegrenzt. Grundsätzlich lässt sich diese Haftungsverpflichtung weder ausschließen noch ihrer Höhe nach begrenzen. Wenn Sie unberechtigte Schadenersatzansprüche zuverlässig und schnell abwehren und auch bei berechtigten Schadenersatzansprüchen nicht in eine existenzielle Krise geraten wollen, dann hilft Ihnen und Ihrem Unternehmen die Betriebs- und Produkthaftpflicht-Versicherung.
Die Deckungssummen für die Grunddeckung betragen je Versicherungsfall (max. 2-fach p. a./Umwelt max. 1-fach p.a.) 3 Mio. / 5 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Deckungssummenbegrenzungen:
Die Hauptdeckungssumme wird begrenzt je Versicherungsfall bei
jeweils zweifach maximiert je Versicherungsjahr.
Bei der Privat-Haftpflichtversicherung können Sie zwischen den Deckungssummen 3 Mio. Euro, 5 Mio. Euro oder 10 Mio. Euro wählen.
Die Selbstbeteiligung beträgt je Versicherungsfall 250 Euro bei Sach- und Vermögensschäden. Bei Betrieben des Baugewerbes gilt diese Selbstbeteiligung ausschließlich bei Arbeiten auf fremden Grundstücken.
Ansprüche aus derartigen Schäden bis zu diesem Betrag sind nicht Gegenstand der Versicherung.
Bei Nachbesserungsbegleitschäden und sonstigen Mietsachschäden je 1.000 Euro.
Im Rahmen der Umwelthaftpflichtversicherung beteiligt sich der Versicherungsnehmer an den Aufwendungen des Versicherers bei jedem Versicherungsfall und bei Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalles mit 10%, mindestens 500 Euro, höchsten jedoch 5.000 Euro.