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Privat-Haftpflichtversicherung

Die Deckungssumme für Ihre Haftpflicht

Welche Summe ist angemessen?

Sparschwein

Wie hoch ist die Deckungssumme?

tellen Sie sich vor, Sie sind zu Besuch bei Bekannten und stoßen in einem unvorsichtigen Moment die teure Designervase von ihrem Sockel. Nicht nur der Schreck ist dann groß, sondern auch die finanziellen Folgen des Malheurs. Denn: Die Haftungspflicht des Schadenverursachers ist gesetzlich nicht begrenzt.

Einen Schaden zu verursachen ist nicht nur unangenehm, es kann auch verheerende finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen. Damit Sie vor hohen Regressansprüchen geschützt sind, ist eine Haftpflichtversicherung unverzichtbar. Für einen verhältnismäßig geringen Beitrag schützt die Versicherung Sie vor einem unkalkulierbaren finanziellen Risiko.

Entscheidend für den Schutz durch die Privat-Haftpflichtversicherung ist die Höhe der Deckungssumme. Hierbei handelt es sich um die Obergrenze für Entschädigungszahlungen der Versicherung für einen vom Versicherungsnehmer verursachten Schaden. Die Deckungssumme ist abhängig vom Versicherungsanbieter, liegt aber meistens pauschal zwischen fünf und 50 Millionen Euro. Je höher die Deckungssumme der Haftpflicht, desto größer ist die Sicherheit, die Ihnen die Versicherung bietet. Denn: Für die Differenz zwischen Deckungssumme und Schadenshöhe haftet der Versicherungsnehmer mit seinem eigenen Vermögen.

Welche Schäden deckt eine Haftpflichtversicherung ab?

Der finanzielle Ersatz eines Schadens, für den der Versicherungsnehmer als Verursacher aufkommen müsste, ist der Schwerpunkt jeder Haftpflichtversicherung. Anders als bei der Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es bei der privaten Haftpflichtversicherung keine gesetzliche Mindestdeckungssumme. Eine hohe Deckungssumme ist allerdings ratsam, da gerade bei Personenschäden oft das Risiko besteht, das langfristige und hohe finanzielle Forderungen nach sich ziehen kann. Die private Haftpflichtversicherung sichert Sie gegen diese Gefahr bei Sach-, Personen- und Vermögensschäden ab.

Illustration
  • Personenschaden: körperliche Verletzungen und/oder psychische Beeinträchtigungen Sachschaden: Defekt oder Beschädigung an Gegenständen

  • Vermögensschaden: finanzieller Schaden, der kein Sach- oder Personenschaden ist (zum Beispiel: Verdienstausfall aufgrund einer Verletzung)

Die Versicherung springt in diesen Fällen jeweils bis maximal zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme ein. Die kann dabei je nach Schadensart variieren. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen des Anbieters gibt Aufschluss darüber, in welcher Höhe die einzelnen Schäden versichert sind. Sachschäden ersetzt die private Haftpflichtversicherung dabei in der Regel zum Zeitwert des betreffenden Gegenstandes. Das bedeutet, dass sein Wert zum Zeitpunkt des Schadens ermittelt und von der Versicherung reguliert wird.

Bei HDI sind Sie bereits in der Linie Basis gegen sämtliche Schäden mit einer Deckungssumme von 10 Millionen Euro abgesichert, in der Linie Komfort sind es 20 Millionen Euro. Die Linie Premium- bewahrt Sie sogar mit einer Deckungssumme von 50 Millionen Euro vor Forderungen aus Sach-, Personen-, Vermögens- und Mietsachschäden.

Eine Haftpflichtversicherung bietet darüber hinaus passiven Rechtsschutz. Wird eine ungerechtfertigte oder unangemessen hohe Forderung gegen Sie geltend gemacht, übernimmt die Haftpflichtversicherung die außergerichtliche und gerichtliche Abwehr dieser Forderung. Bei der Durchsetzung eigener Ansprüche auf juristischem Wege hilft Ihnen hingegen eine Privat-Rechtsschutzversicherung.

Auch im Ausland sind Sie für die Dauer von mindestens einem Jahr gegen Haftpflichtschäden versichert. Wenn Sie eine längere Reise oder einen berufsbedingten Auslandsaufenthalt planen, sind Sie so auch in anderen Ländern abgesichert. Bei HDI ist der Aufenthalt innerhalb Europas zeitlich unbeschränkt und außerhalb Europas bis fünf Jahre.

haftpflicht-deckungssumme
Tipp

Besitzen Sie bereits seit vielen Jahren eine Haftpflichtversicherung, ist eine Überprüfung der vereinbarten Deckungssumme ratsam. Frühere Tarife haben oft geringe Deckungssummen von 500.000 Euro bis zu einer Million Euro. Diese niedrigen Deckungssummen für die Privathaftpflicht sind nicht mehr zeitgemäß und sollten aktualisiert werden.

Grundsätzlich gilt: Für vorsätzlich herbeigeführte Schäden haftet die Versicherung nicht.

Erweiterungen für die Haftpflichtversicherung

Viele Haftpflichtversicherungen lassen sich durch Zusatzbausteine erweitern. So können Sie den Versicherungsschutz individuell anpassen und sicher gehen, dass spezielle Risiken versichert sind.

Mit der Forderungsausfalldeckung werden bei einer privaten Haftpflichtversicherung sogar Schäden durch zahlungsunfähige Dritte abgedeckt. Ist der Schadenverursacher selbst nicht versichert und finanziell nicht in der Lage, für den Schaden aufzukommen, schützt Ihre Haftpflichtversicherung Sie zusätzlich vor diesem Risiko.

Auch gegen Schäden, die Sie bei der privaten Internetnutzung und dem damit verbundenen Datenaustausch verursachen, kann eine Haftpflichtversicherung Sie mit der entsprechenden Erweiterung abschirmen. Leiten Sie unbewusst Viren im Internet weiter, können dem Empfänger Sach- und Vermögensschäden entstehen, für die Sie haften. Bei HDI ist die private Internetnutzung und der elektronische Datenaustausch in allen drei Linien mitversichert.

Die Privat-Haftpflichtversicherung von HDI passt zu Ihren Bedürfnissen. Mit den Linien Basis-, Komfort- und Premium wählen Sie die geeignete Deckungssumme. Sie können Ihre Haftpflichtversicherung bei HDI darüber hinaus um verschiedene Zusatzbausteine erweitern, z.B. die Bestleistungsgarantie in der Linie Premium. Die Bestleistungsgarantie bedeutet, dass im Schadenfall auf Wunsch der Versicherungsschutz im gewissen Rahmen angepasst wird, wenn es am deutschen Markt einen Versicherer gibt, der einen Schutz in höherem Umfang anbietet.