
Ihre Kanzlei im Fokus Cyber als Zusatzbaustein Berufshaftpflicht unverzichtbar
So bietet HDI rundum Schutz
Das Unternehmen hatte gut verdient und belohnte seine Mitarbeiter mit einem Bonus. Der Steuerberater gab sein Okay, das Finanzamt nicht: Es unterstellte eine verdeckte Gewinnausschüttung. Der Sohn übernahm die Firma, der Steuerberater optimierte den Übergang steuerlich. Dachte er zumindest. Als das Finanzamt Jahre später eine sechsstellige Summe nachforderte, verklagte der Sohn den Berater. Mit einem Mandantenvertrag mochte der Steuerberater den Kunden nicht behelligen. Als der sich verspekulierte, wurde der Berater deshalb in die Pflicht genommen – obwohl er bei diesem Investment gar nicht beraten hatte. Wie solide ist so ein Schiffsfonds? Der Wirtschaftsprüfer hatte die Zahlen geprüft und für plausibel erachtet. Als die Anleger ihre Verluste zählen, versuchen sie sich schadlos zu halten – auch am Wirtschaftsprüfer.
Die Berufshaftpflichtversicherung: Unverzichtbar für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
Zeitgemäßer Versicherungsschutz: Cyber-Drittschäden aus dem Verlust, der Veränderung oder Nichtverfügbarkeit von elektronischen Daten bei Mandanten sind generell mitversichert. Damit sind Sie auf der sicheren Seite, wenn bei Ihren Mandanten sensible Daten verloren gehen, unzulässigerweise verändert werden oder der Datenschutz bzw. die Netzwerksicherheit verletzt wird. Optionale Mitversicherung: Cyber-Eigenschäden als Ergänzung zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Mehrwert für Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung: Die persönliche Haftpflicht der Partner einer Partnerschaft mbB ist automatisch mitversichert – ganz ohne Mehrkosten. Darüber hinaus bieten wir individuelle Deckungskonzepte für Partnerschaften mbB und überzeugen bei gemischten Partnerschaften mit unserer speziellen Expertise. Flexibilität: Sie können sich entscheiden, ob Sie einen festen Selbstbehalt von 750 Euro vereinbaren wollen – oder lieber eine prozentuale Selbstbeteiligung. Besonders günstige Konditionen: Kanzleien mit geringen Honorarumsätzen profitieren von besonders günstigen Konditionen. Existenzgründer zahlen im ersten Versicherungsjahr – unabhängig vom Umsatz – lediglich den jeweiligen Mindestbeitrag. Weiterer Vorteil für Berufsanfänger: Der Selbstbehalt in den ersten drei Jahren nach der Erstzulassung entfällt völlig.
Die persönliche Inanspruchnahme von Geschäftsführern versicherter Kapitalgesellschaften ist mitversichert Die Erbenhaftung ist für bis zu acht Wochen nach Tod des Versicherungsnehmers mitversichert Die erlaubten Nebentätigkeiten sind erweitert Verstöße gegen den Schutz vor Diskriminierung sind mitversichert Die Verletzung beruflicher Geheimhaltungspflichten ist mitversichert Gesellschaftsrechtliche Ansprüche sind mitversichert Abwehrschutz beim Vorwurf der wissentlichen Pflichtverletzung Versicherungsschutz für immaterielle Schäden (Freiheitsentzug, Schmerzensgeld) Versicherungsschutz für Tätigkeiten als Insolvenzverwalter, und: Sozietäten und Partnerschaften werden in einer einheitlichen Police für die gesamte Sozietät/Partnerschaft und ihre Sozien/Partner versichert
Cyberrisiken: Unterschätzte Gefahr für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
Ohne Rechtsschutz geht es nicht – Wir sorgen für das passgenaue Angebot
Rechtsschutz-Versicherung nach Maß: Dank des intelligenten Baustein-Systems unseres Kooperationspartners ROLAND Rechtsschutz können die Produkte exakt auf die Bedürfnisse von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern abgestimmt werden. Rechtshilfe und Services – rund um die Uhr Egal, ob Sie vor Gericht um Ihr Honorar kämpfen müssen oder Ihnen beispielsweise vorgeworfen wird, Ihre Überwachungspflichten verletzt zu haben: Kosten für einen fachkundigen Anwalt, für Gericht, Zeugen und Sachverständige belaufen sich schnell auf eine nahezu untragbare Summe. Auf den ROLAND Rechtsschutz können Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bauen.
Der optimale Schutz für den Steuerberater- oder Wirtschaftsprüfer-Büro
Mehrgefahren: Schäden an der Büroeinrichtung durch Feuer, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus, Sturm, Hagel oder Wasserschäden werden ersetzt. Die Kosten für das Wiederherstellen von Akten, Plänen und Datenträgern werden übernommen, ebenso Aufräum- und Abbruchkosten. Allgefahren: keine Beschränkung auf die benannten Gefahren. So sind z.B. auch Windschäden versichert, ohne dass Windstärke 8 erreicht wurde. Mehrgefahren/Allgefahren mit Betriebsunterbrechung: Muss das Büro aufgrund von oben genannten Schäden für ein paar Tage geschlossen werden, ersetzt die Büroversicherung die wirtschaftlichen Schäden dieser Betriebsunterbrechung.






