Mit Beginn Ihres Vertrags haben Sie die Freiheit, Ihren Beitrag jederzeit zu erhöhen oder zu reduzieren. Auch während der Vertragslaufzeit sind Zuzahlungen möglich. Dies führt zu einer höheren späteren Versicherungsleistung und einem höheren steuerlich absetzbaren Betrag.
Eine vorzeitige Kündigung des Basisrentenvertrags ist nicht möglich. In diesem Fall können Sie jedoch eine Beitragspause auf unbestimmte Zeit einlegen. Ihr bis dahin angesammeltes Kapital bleibt auf dem aktuellen Stand eingefroren. Mit Rentenbeginn erhalten Sie dann eine entsprechend geringere monatliche Auszahlung.
Auszahlungsmodalitäten
Mit der Basisrente bestimmen Sie den Start in Ihre die dritte Lebensphase individuell. Der früheste Bezug ist schon ab dem vollendeten 62. Lebensjahr möglich. Es besteht auch die Möglichkeit den Rentenbezug flexibel hinauszuschieben.
Zum Rentenbeginn erhalten Sie eine lebenslange monatliche Rente. Eine einmalige Auszahlung des gesamten Kapitals ist nicht möglich.
Auch im Todesfall sind Ihre berechtigten Angehörigen abgesichert. Die Leistungen aus der Basisrente des Verstorbenen werden in Form einer monatlichen Rente fällig.
Rechtliche Aspekte
Bis zum Rentenbeginn ist Ihre Basisrente Bürgergeld-, insolvenz- und pfändungssicher.
Vertragslaufzeit
Mit Beginn Ihres Vertrags haben Sie die Freiheit, Ihren Beitrag jederzeit zu erhöhen oder zu reduzieren. Auch während der Vertragslaufzeit sind Zuzahlungen möglich. Dies führt zu einer höheren späteren Versicherungsleistung und einem höheren steuerlich absetzbaren Betrag.
Eine vorzeitige Kündigung des Basisrentenvertrags ist nicht möglich. In diesem Fall können Sie jedoch eine Beitragspause auf unbestimmte Zeit einlegen. Ihr bis dahin angesammeltes Kapital bleibt auf dem aktuellen Stand eingefroren. Mit Rentenbeginn erhalten Sie dann eine entsprechend geringere monatliche Auszahlung.
Auszahlungsmodalitäten
Mit der Basisrente bestimmen Sie den Start in Ihre die dritte Lebensphase individuell. Der früheste Bezug ist schon ab dem vollendeten 62. Lebensjahr möglich. Es besteht auch die Möglichkeit den Rentenbezug flexibel hinauszuschieben.
Zum Rentenbeginn erhalten Sie eine lebenslange monatliche Rente. Eine einmalige Auszahlung des gesamten Kapitals ist nicht möglich.
Auch im Todesfall sind Ihre berechtigten Angehörigen abgesichert. Die Leistungen aus der Basisrente des Verstorbenen werden in Form einer monatlichen Rente fällig.
Rechtliche Aspekte
Bis zum Rentenbeginn ist Ihre Basisrente Bürgergeld-, insolvenz- und pfändungssicher.