Bei der Erbringung von Leistungen im Bereich der Erstellung von Planungen und Konzepten, die im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens als bautechnischer Nachweis bzw. als Bauunterlage zum Bauantrag Verwendung finden sollen, besteht in der Praxis nicht selten bei den Beteiligten keine hinreichende Klarheit darüber, dass in den einzelnen Bundesländern leider oft unterschiedliche gesetzliche Regelungen im Zusammenhang mit der Erstellung derartiger Bauunterlagen existieren.