
Hausratversicherung
Hausrat in der Zweitwohnung richtig absichern
Versicherungsschutz für zweiten Wohnsitz prüfen
Hausratversicherung für die Zweitwohnung
Was gilt als Zweitwohnung?
Meldepflichtiger Zweitwohnsitz: Bei einer Zweitwohnung handelt es sich um einen meldepflichtigen Zweitwohnsitz oder auch Nebenwohnsitz. Diese Regelung gilt für alle geschlossenen Räume, die zum Wohnen und Schlafen genutzt werden. Der Hauptwohnsitz ist im Gegensatz dazu grundsätzlich der Ort, an dem Sie Ihren Lebensmittelpunkt haben.
Zweitwohnung im Ausland: Einige Hausratversicherungen beinhalten eine sogenannte Außenversicherung. Dadurch wird Ihr Hausrat auch auf Reisen abgesichert. Befindet sich Ihr Besitz für eine begrenzte Zeit an einem anderen Ort als Ihrem Hauptwohnsitz, etwa im Urlaub oder in einer gemieteten Ferienwohnung im Ausland, sind sie dennoch durch die Hausratversicherung geschützt. Sollten Sie allerdings einen dauerhaften Zweitwohnsitz im Ausland haben, greift diese Außenversicherung in aller Regel nicht mehr. In diesen Fällen ist eine Versicherungserweiterung für den Zweitwohnsitz oder eine separate Hausratversicherung erforderlich.
Ist die Zweitwohnung in der Hausratversicherung mitversichert?

Hausratversicherung für zwei Wohnungen – doppelte Kosten?
Flexible Lösungen für Ihren kompletten Hausrat
Erweiterung des Versicherungsschutzes : Viele Verbraucher bevorzugen Versicherungsschutz aus einer Hand. Dies verringert zum einen die Bürokratie und bietet zum anderen häufig auch preisliche Vorteile. Bei der HDI Hausratversicherung ist der Hausrat in Zweitwohnungen innerhalb Deutschlands über die Produktlinien Plus und Premium bis 20 % der Versicherungssumme eingeschlossen. Maximal werden im Schadenfall 25.000 Euro erstattet.
Separate Hausratversicherung: Wenn der bestehende Vertrag keine Erweiterung zulässt, muss ein separater Versicherungsvertrag abgeschlossen werden, um den Besitz in der Zweitwohnung abzusichern.






