(Mo. - Fr. 8-18 Uhr)
Filmapparateversicherung

Ich bin interessiert an den Inhalten für
Welche Inhalte sind die Richtigen für Sie?
Hier werden Ihnen zugeschnittene Inhalte für die Bereiche "Privatkunden" und "Geschäftskunden" angezeigt.
Dieses Produkt ist leider nur für Geschäftskunden verfügbar.
Ähnliche Produkte für Privatkunden:
Betreuer findenSeien Sie immer im Bilde
Bei der gewerblichen Herstellung von Filmen oder Bildern werden hochwertige Geräte aus dem Bereich der Aufnahme- und Bearbeitungstechnik eingesetzt. Dieses Equipment ist innerhalb und außerhalb des Studios vielen Gefahren ausgesetzt.
- Während des Transports besteht Versicherungsschutz im Rahmen einer Allgefahrendeckung
- Die Höchstentschädigungsgrenzen sind individuell nach Gerätegruppen getrennt
- Ungeschicklichkeit oder Fahrlässigkeit sind mitversichert
Vorteile der Ausstellungsversicherung
Leistungen der Filmapparateversicherung
Versicherte Sachen
Alle Apparate, die der Herstellung oder Bearbeitung von Bild- und Tonmaterial dienen, Lampen und Beleuchtungseinrichtungen werden versichert.
Versicherte Gefahren und Schäden
Während der Transporte besteht Versicherungsschutz auf Basis einer Allgefahrenversicherung. Abweichend hiervon besteht während der Verwendung und Lagerung Versicherungsschutz für:
- Feuer, Blitz, Explosionen aller Art
- Leitungswasser
- Elementarereignisse
- Von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkende Ereignisse
- Diebstahl, Raub, Abhandenkommen, Unterschlagung
- Ungeschicklichkeit oder Fahrlässigkeit
Örtlicher Geltungsbereich
Innerhalb des Studios sowie wahlweise für mobile Geräte in Europa (ohne GUS) oder weltweit.
Höchstentschädigungsgrenzen
Individuell nach Gerätegruppen getrennt.
Nicht versicherte Gefahren und Schäden
Verluste und Beschädigungen durch
- Krieg, Bürgerkrieg
- Streik, Aussperrung, terroristische Gewalthandlungen, Sabotage, Beschlagnahme
- Verwendung von chemischen, biologischen, biochemischen Substanzen oder elektromagnetischen Wellen als Waffen, Kernenergie
- Verstöße gegen Zoll- oder Verwaltungsvorschriften
- Flugsand- und andere Verschmutzungen
- Bruch und Durchbrennen von Lampen, Röhren, Kabeln
- Nicht beanspruchungsgerechte Verpackung
- Unterschlagung oder Veruntreuung
Was wird im Schadenfall ersetzt?
Bei Beschädigung wird Ersatz der Reparaturkosten bis zur Höhe der Anschaffungskosten, maximal bis zur Höhe der Versicherungssumme geleistet. Bei einem Totalschaden oder -verlust wird der Einkaufspreis (max. die Versicherungssumme) ersetzt.
Besondere Vereinbarungen
Auf Wunsch können gegen Mehrprämie folgende Gefahren eingeschlossen werden:
- Kurzschluss, Überspannung, Induktion
- Wasser und Feuchtigkeit in Studios
- Sabotage
- Unterschlagung und Veruntreuung für Verleiher
- Express- und Luftfrachtkosten, Kosten für Nacht- und Überstundenarbeit, Aufräumkosten