Neben dem klassischen ärztlichen Behandlungsfehler ist die Haftung des Arztes für Aufklärungsfehler Gegenstand zahlreicher Klageverfahren. Dabei spielt vor allem die Aufklärung bei Schönheitsoperationen und kosmetischen Eingriffen eine immer größere Rolle. Dies verwundert nicht, denn die Schönheitschirurgie erlebt derzeit einen regelrechten Boom. Dabei geht es schon lange nicht mehr nur um die Klassiker „Nasenkorrektur und Brustvergrößerung“. Gerade jüngere Menschen entscheiden sich zunehmend für ästhetisch-plastische und kosmetische Gesichtsbehandlungen wie z.B. Lippenkorrekturen, Lidstraffungen, Faltenunterspritzungen und Laserbehandlungen der Haut.