Plötzlich und unerwartet brennt ein Stuhl während einer Augenoperation

Patientin liegt während einer augenärztlichen Untersuchung unter einem Operationsmikroskop. Ein Arzt stabilisiert ihren Kopf mit einer behandschuhten Hand.
Auch ohne Vorankündigung und trotz nachgewiesener Einhaltung von vorgeschriebenen Prüfintervallen kann es zu Brandschäden mit erheblichem Ausmaß kommen, die ohne ausreichenden Versicherungsschutz existenzbedrohend sein können.

Sachverhalt

Der Schaden ereignete sich im Februar 2025 innerhalb des OP-Bereichs einer Augenklinik. Während einer laufenden Operation geriet ein Operationsstuhl in Brand. Die Feuerwehr löschte das Feuer mittels Löschwasser und warf den Operationsstuhl aus dem Fenster. Durch die Brand-, Rauch- und Rußentwicklung wurden neben dem unmittelbaren Schadenbereich weitere Räumlichkeiten des Operationstraktes beeinträchtigt. Weitere Operationsstühle sind vom Schaden betroffen. Der Betrieb der betroffenen OP-Bereiche musste eingestellt werden.
Zur Feststellung des Schadenumfangs wurde ein Sachverständigenverfahren eingeleitet. Parallel erfolgten Untersuchungen zur Brandursache sowie chemische Analysen hinsichtlich möglicher Kontaminationen der betroffenen Bereiche (Inhalt und Gebäude) und der medizinischen Geräte und Betriebseinrichtung.
Die Ermittlungen zur Schadenursache ergaben, dass der Brand auf einen technischen Defekt innerhalb des Akkus des Operationsstuhls zurückzuführen war. Hinweise auf ein Fehlverhalten des Versicherungsnehmers oder Dritter liegen nicht vor. Die vorgeschriebenen Prüfungen des Gerätes waren vor dem Schadenereignis nachweislich durchgeführt worden.
Durch den Brand wurden medizinische Geräte, Betriebseinrichtungen sowie Vorräte durch Rauch- und Rußbeaufschlagung beschädigt. Darüber hinaus entstand ein Betriebsunterbrechungsschaden infolge der vorübergehenden Nichtnutzbarkeit der Operationsbereiche. Zur Schadenminderung wurde die priorisierte Wiederherstellung eines räumlich weniger betroffenen Operationssaales vorgesehen.
Vertragsinhalt
Versichert ist eine Firmenversicherung auf Allgefahrenbasis für Sachwerte und Ertragsausfall, hier aber ohne Gebäude. Der Versicherungsnehmer ist Mieter der Räume.
Für Sachwerte/Kosten besteht eine Versicherungssumme von 87.480.000 EUR. Der Ertragsausfall ist mit 100 % des Jahresnettoumsatzes bei einer Haftzeit von 12 Monaten versichert. Es gilt ein Selbstbehalt von 250 EUR je Versicherungsfall.
Bewertung
Die sachverständigen Untersuchungen bestätigen einen technisch bedingten Defekt des Akkus als Brandursache. Die Schadenfolgen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Brandereignis. Sämtliche festgestellten Beeinträchtigungen an versicherten Sachwerten sowie der Betriebsunterbrechungsschaden sind auf das versicherte Brandereignis zurückzuführen.
Aufgrund der festgestellten technischen Ursache wird ein Regress gegen den Hersteller beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherer geprüft.
Deckung
Es besteht Versicherungsschutz dem Grunde nach. Es handelt sich um einen versicherten Brandschaden innerhalb des vereinbarten Allgefahren-Deckungskonzeptes. Anhaltspunkte für einen Deckungsausschluss liegen nicht vor. Die Schadenhöhe wird durch das laufende Sachverständigenverfahren für die Bereiche Betriebseinrichtung, Vorräte und Betriebsunterbrechung abschließend festgestellt.
Reserven
Die gebildeten Reserven inklusive der Kosten sind wie folgt:
  • Sachschaden 2.100.000,00 € und
  • Betriebsunterbrechungsschaden 2.520.000,00 €;
  • insgesamt liegt der Schaden somit bei 4.620.000,00 €.
Die abschließende Schadenhöhe ist nach Vorliegen der Gutachten für Betriebseinrichtung, Vorräte und Betriebsunterbrechung festzustellen. Parallel ist die Durchsetzung möglicher Regressansprüche gegen den Hersteller des schadenverursachenden Produkts zu verfolgen. Nach Abschluss des Sachverständigenverfahrens erfolgt die endgültige Entschädigungsberechnung und Regulierung.

Fazit

Aufgrund des ausreichenden Versicherungsschutzes konnte der obige Schaden erheblich minimiert werden. Die schnelle Wiederherstellung der betroffenen Bereiche ermöglichte die zeitnahe Wiederaufnahme des Operationsbetriebs und reduzierte den Aufwand für den Betriebsunterbrechungsschaden.
Die Notwendigkeit einer ausreichend bemessenen Sach- und Betriebsunterbrechungsversicherung kann nicht genug herausgestellt werden, da z.B. die Kosten für Schadenminderung wie Beschleunigung der Wiederherstellung des Gebäudes durch Überstundenzuschläge hier mitversichert sind, obwohl das Gebäude über den Vertrag nicht mitversichert ist. Auch fallen hierunter die Kosten für die Anmietung eines Ersatzgebäudes oder eines Ersatzcontainers.
Die eigene Sachversicherung bildet regelmäßig die zentrale Grundlage für einen umfassenden finanziellen Schutz der betrieblichen Sachwerte. Bei vereinbarter Neuwertversicherung erfolgt die Entschädigung grundsätzlich zum Neuwert.
Der Neuwert ersetzt die Sache nach gleicher Art und Güte. Sofern z.B. eine Modellreihe nicht mehr erhältlich ist, wird die nächste noch erhältliche Modellreihe ersetzt z.B. bei Laptops, PCs, Handys, oder bei medizinischen Geräten usw., sofern eine Reparatur nicht mehr möglich ist. Andernfalls wird die Reparatur ersetzt.
Die eigene Sach- und Betriebsunterbrechungsversicherung ermöglicht eine zeitnahe Entschädigung im vertraglich vereinbarten Umfang. Ansprüche gegen einen Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherer sind dagegen von der jeweiligen Haftungssituation, der Beweisbarkeit des Anspruchs sowie der tatsächlichen Durchsetzbarkeit abhängig.
Zwar können im Rahmen eines Regresses auch Sachschäden, Schadenminderungskosten und Betriebsunterbrechungsschäden geltend gemacht werden. Die erfolgreiche Durchsetzung ist jedoch regelmäßig mit einem zeitlichen und rechtlichen Aufwand verbunden und nicht in jedem Fall gewährleistet.
Ein eigener Versicherungsschutz reduziert daher das wirtschaftliche Risiko erheblich und stellt die Liquidität des Unternehmens unabhängig vom Ausgang eines möglichen Regressverfahrens sicher.
Der Zeitwert ersetzt den Wert einer Sache maximal nach Zustand und Gebrauch (Alter) vor dem Schadentag.
Im Rahmen eines Haftpflichtanspruchs kann je nach Sachverhalt und rechtlicher Bewertung eine geringere Entschädigung als im Rahmen einer vereinbarten Neuwertversicherung verbleiben.
Ob und in welchem Umfang Betriebsunterbrechungsschäden im Rahmen eines Haftpflichtanspruchs ersetzt werden, hängt von den jeweiligen haftungsrechtlichen Voraussetzungen und der Haftungssituation des Schädigers ab. Ein eigener Betriebsunterbrechungsversicherungsschutz gewährleistet dagegen eine zeitnahe Entschädigung im vertraglich vereinbarten Umfang, unabhängig vom Ausgang eines langwierigen Regressverfahrens.
Der Schadenfall verdeutlicht die Bedeutung einer ausreichend bemessenen Sach- und Betriebsunterbrechungsversicherung. Durch den bestehenden Versicherungsschutz konnten die finanziellen Folgen des Brandes erheblich reduziert und die Wiederaufnahme des Operationsbetriebs beschleunigt werden.
Darüber hinaus können im Rahmen des Versicherungsvertrages auch Schadenminderungskosten versichert sein, beispielsweise Mehrkosten für eine beschleunigte Wiederherstellung oder die Anmietung von Ersatzräumlichkeiten.
Die eigene Sach- und Betriebsunterbrechungsversicherung ermöglicht eine zeitnahe Entschädigung im vertraglich vereinbarten Umfang. Zwar können gegen einen verantwortlichen Hersteller oder dessen Haftpflichtversicherer Regressansprüche geltend gemacht werden. Deren erfolgreiche Durchsetzung hängt jedoch von den jeweiligen haftungsrechtlichen Voraussetzungen, der Beweisbarkeit und der tatsächlichen Durchsetzbarkeit ab.
Ein passender eigener Versicherungsschutz reduziert daher das wirtschaftliche Risiko erheblich. Zudem übernimmt der Versicherer die Prüfung und gegebenenfalls die Durchsetzung möglicher Regressansprüche.
Schutzschild mit ausgefülltem Kreis
Tipp
Technische Defekte lassen sich auch bei ordnungsgemäßen Prüfungen nicht vollständig ausschließen. Entscheidend ist deshalb ein Versicherungskonzept, das sowohl Sachschäden als auch Ertragsausfälle und erforderliche Schadenminderungskosten angemessen berücksichtigt und damit die wirtschaftliche Stabilität und Existenz eines Unternehmens sichert.
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Autor:
Sebastian Döring, Schadensachbearbeiter SHUK, HDI
Ärztin steht in einem Beratungszimmer und schreibt auf ein Klemmbrett
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