HDI MEDletter November 2023

Herzlich willkommen zur 3. Ausgabe des MEDletters!
Wir wünschen Ihnen viel Freude beim Lesen dieser Ausgabe und hoffen, dass Sie viele neue Erkenntnisse gewinnen können.
Ihr MEDletter-Team

Mit HDI in die Zukunft – Tarifupdate Heilwesen

Ärztin steht in einem Beratungszimmer und schreibt auf ein Klemmbrett
HDI hat seinen Heilwesen-Tarif umfassend überarbeitet und erweitert. Dabei war das Ziel, die Neuerungen der letzten Jahre einzuarbeiten und die bewährte Struktur mit unseren Alleinstellungsmerkmalen beizubehalten. Das Ergebnis ist ein runderneuertes Tarifbuch mit vielen Highlights. Die Vorgaben des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes (GVWG) wurden dabei selbstverständlich berücksichtigt.
Die Risiken wurden durch unser Aktuariat bewertet und bei Bedarf neu justiert. Damit stellen wir sicher, dass die einzelnen Fachgebiete auch dauerhaft versicherbar bleiben. Inflationsbedingt waren bei den meisten Fachgebieten nur moderate Prämienänderungen erforderlich. Erfreulicherweise konnten bei den angestellten Fachärzten die Prämien in vielen Bereichen sogar gesenkt werden.

Das Rad dreht sich weiter – Der Erfolg von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ)

Drei im Gesundheitswesen tätige Personen reden in der Empfangshalle eines Krankenhauses miteinander.
Nach anfänglich schleppendem Beginn – im Jahr 2004 gab es nach der Einführung der Möglichkeit dieser Unternehmensform gerade mal 70 Medizinische Versorgungszentren – hat sich mittlerweile ein Boom im Bereich der MVZ-Gründungen ergeben. Derzeit gibt es mehr als 5.300 MVZ – Tendenz steigend.
Befeuert wird diese Entwicklung durch mehrere Faktoren.

Kleine Patienten – große Schäden

Brauner Teddy mit einem gekreuzten Pflaster auf der Stirn und einem Quecksilber-Fieberthermometer ungter dem Arm
Wenn von folgenschweren Behandlungsfehlern die Rede ist, denkt auch der Fachkundige zunächst an typische Fallkonstellationen aus der operativen Versorgung von Patienten. Aber auch in der rein ambulanten niedergelassenen Tätigkeit bestehen Haftungsrisiken mit zum Teil erheblichem Schadenpotential. Je jünger der Patient, desto höher das behandlungsfehlerbehaftete Schadenpotential. In diesem Beitrag soll an einigen Fallbeispielen das nicht selten unterschätzte Haftungsrisiko in der Praxis eines niedergelassenen Kinderarztes dargestellt werden.

Die ärztliche Dokumentation in der digitalen Welt

Mann im grünen Shirt, vin dem man nur den Oberkörper sieht, tippt auf einem Leptop, über dem digitale Visualisierungen zu sehen sind
Der Dreh- und Angelpunkt in Arzthaftungsfällen ist häufig die Dokumentation der beteiligten Ärzte und Kliniken. Dies gerade vor dem Hintergrund, dass Haftungsfälle oftmals erst Jahre nach der ursprünglichen Behandlung überprüft werden. Die Erinnerung der beteiligten Ärzte und des Personals ist dann in der Regel bereits verblasst, wodurch der aktenbasierten Auswertung ein hoher Stellenwert zukommt. Das ärztliche Berufsrecht hat die Dokumentation schon seit jeher als Pflicht des Arztes vorgesehen. Ebenso hat die arzthaftungsrechtliche Rechtsprechung dies bereits seit Jahrzehnten berücksichtigt. Der Gesetzgeber hat dies im Rahmen der Ergänzung des BGB durch das Patientenrechtegesetz im Jahr 2013 aufgegriffen und entsprechende Pflichten zur Dokumentation des Arztes und die Folgen bei einer Unterlassung bzw. nicht ordnungsgemäßen Niederlegung in den §§ 630f BGB geregelt.