Für Arzt- und Psychotherapeutenpraxen gelten nunmehr verbindliche Anforderungen an die IT-Sicherheit. Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung hatte dazu im Dezember 2020 die gesetzlich vorgeschriebene IT-Sicherheitsrichtlinie verabschiedet. Sie trat bereits Anfang 2021 offiziell in Kraft. Bedarf es nun noch einer zusätzlichen Cyberversicherung nach dem Beschluss der IT-Richtlinie in einer vertragsärztlichen bzw. vertragspsychotherapeutischen Praxis?