Die Aufklärung im Vorfeld eines medizinischen Eingriffs beschäftigt uns in der Schadenbearbeitung regelmäßig. Dies umso mehr bei nicht medizinisch indizierten Eingriffen. Denn hier legt die Rechtsprechung von je her höhere Maßstäbe an eine erforderliche und ausreichende Aufklärung des Patienten zugrunde.