Die D-Arzt-Tätigkeit ist entscheidend für die Behandlung von Arbeits-, Wege- und Schulunfällen und erfolgt über die gesetzliche Unfallversicherung. Der D-Arzt handelt im Auftrag der Berufsgenossenschaften und wird bei Verletzungen konsultiert, die zu mehr als einem Tag Arbeitsunfähigkeit führen oder längerfristige ärztliche Behandlung erfordern.