Durch die fortschreitende Verzahnung des ambulanten und stationären Sektors sowie den steigenden Fachärztemangel wird zunehmend auch die berufliche Tätigkeit von Ärzten verändert. Insbesondere die strikte Trennung zwischen den Sektoren wurde in den letzten Jahren durchlässiger, was vielen niedergelassenen Ärzten die Tür zu unterschiedlichsten Kooperationsformen geöffnet hat. Während sich das Modell des Honorararztes am Krankenhaus aufgrund der sozialversicherungsrechtlichen Problematiken dabei eher rückläufig entwickelt hat, gibt es jedoch weiterhin diverse Konstellationen in denen niedergelassene Ärzte in Krankenhäusern, Belegkliniken und OP-Zentren tätig werden. Ein hierbei allerdings oftmals vernachlässigter Aspekt ist die haftungsrechtliche „due diligence“, sprich die Beschäftigung damit, durch welchen Berufshaftpflichtversicherer die kooperative Tätigkeit gedeckt wird.