Der aufgeklärte Patient - notwendiges Übel oder sinnvolles Gesetz?
Die Bandbreite des Gegenübers der Ärzteschaft könnte nicht größer sein: Vom top informierten Arztkollegen bis zum in Gesundheitsfragen völlig unbedarften Patienten, von jung oder gar minderjährig bis alt sit-zen dem Arzt so viele verschiedene Patiententypen gegenüber, dass es kein „Muster“ gibt.
Und für alle Patienten gilt die gleiche Rechtsprechung: Der Patient ist gemäß dem seit 2013 eingeführten Patientenrechtegesetz (§§ 630a-630h BGB) umfassend aufzuklären. Jeder Patient hat ein Recht, über den Ablauf seiner Behandlung informiert zu sein und auch darüber zu entscheiden.