HDI INGLetter Oktober 2023: Kein Unterlaufen gesetzlicher Regelungen durch Verwaltungsvorschriften für Technische Baubestimmungen – Grundlegendes Urteil des VGH Baden-Württemberg
1. Anlass und Rechtsnatur der (Muster-) Verwaltungsvorschriften für Technische Baubestimmungen

2. Technische Detail-Regelungen oder
3. „Zu beachtende“ Verwaltungsvorschriften – von wem „zu beachten“?
4. Was sagt die Rechtsprechung (bisher)?
bauordnungsrechtlich relevante Bezugnahmen auf technische Regelungen (oder andere Vorschriften ohne hoheitliche Grundlage) im Rahmen von Verwaltungsvorschriften für technische Baubestimmungen ggf. im Einzelfall einer eigenen und gesonderten gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage bedürfen; ob die technischen Regeln im Rahmen der Verwaltungsvorschriften für technische Baubestimmungen mit dieser einschlägigen gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage inhaltlich in Einklang steht; und ob deshalb der private Bürger (z. B. Bauherr) bei einem Verstoß gegen die beiden vorgenannte Grundsätze gegen die konkrete Verwaltungsvorschrift für technische Baubestimmungen klagen kann.