Traditionell wurde die Vergabe von Bauprojekten über physische Dokumente und persönliche Treffen abgewickelt. Heutzutage ermöglichen digitale Technologien jedoch eine effizientere, transparentere und oft kostengünstigere Durchführung von Vergabeprozessen. Bereits im Jahr 2016 änderte der Gesetzgeber im Bereich der öffentlichen Ausschreibungen daher den Vergaberechtsgrundsatz des § 97 V GWB, der seitdem vorsieht, dass für das Senden, Empfangen, Weiterleiten und Speichern von Daten in einem Vergabeverfahren die Beteiligten grundsätzlich elektronische Mittel nach Maßgabe der aufgrund des § 113 GWB erlassenen Verordnungen verwenden. Für die Oberschwellenvergabe richtet sich die elektronische Kommunikation nach §§ 9 ff. VgV, für die Unterschwellenvergabe nach §§ 27 ff., 38 UVgO. Diese Entwicklung führte dazu, dass Ausschreibungen inzwischen online veröffentlicht und abgewickelt werden, was den Zugang zu den Ausschreibungsunterlagen für Bieter erleichtert. Darüber hinaus profitieren die Vergabestellen, da der Vergabeprozess effizient verwaltet und überwacht werden kann. Die Bieter geben ihre Angebote elektronisch ab, wofür die Regierungen und öffentliche Einrichtungen spezialisierte Online-Plattformen vorhalten.