Fehlende Einflussmöglichkeit
Viele Kostensteigerungen resultieren aus exogenen Faktoren: Preissteigerungen auf dem Baumarkt, Nachträge aufgrund von Bauherrenwünschen, Ausführungsfehler der Unternehmer oder neue behördliche Auflagen. Der mit der jeweiligen Planung beauftragte Architekt und/oder Ingenieur kann diese nicht kontrollieren, haftet aber mitunter dennoch, wenn eine verbindliche Kostenobergrenze gerissen wird.