Datenschutz und Datensicherheit in der Architektur und im Ingenieurwesen – zwischen Verantwortung und Herausforderung
Einleitung

2. Datenschutz und Datensicherheit – ein Überblick
Datenschutz betrifft den Schutz personenbezogener Daten – also aller Informationen, die sich auf eine identifizierbare Person beziehen, z. B. Namen, Adressen, Fotos oder Telefonnummern von Bauherren oder Projektbeteiligten. Datensicherheit hingegen meint den Schutz aller Daten (auch technischer Art) vor Verlust, Manipulation oder unbefugtem Zugriff.
Es entscheidet darüber, welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden, zu welchem Zweck und auf welche Weise. Es trägt die volle rechtliche Verantwortung für die Einhaltung der Datenschutzvorschriften – selbst dann, wenn die technische Umsetzung (z. B. Speicherung oder Verarbeitung) durch einen externen Dienstleister erfolgt. Es muss sicherstellen, dass angemessene technisch-organisatorische Maßnahmen (TOMs) zum Schutz der Daten vorhanden sind. Es ist verpflichtet, Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten zu führen, Betroffenenrechte umzusetzen (z. B. Auskunft, Löschung) und Datenschutzverletzungen zu melden.
Sie verarbeiten personenbezogene Daten im Auftrag und nach Weisung des Architektur- oder Ingenieurbüros. Sie dürfen die Daten nicht für eigene Zwecke nutzen oder an Dritte weitergeben. Sie sind verpflichtet, die Daten angemessen zu schützen und alle Vorgaben des Verantwortlichen umzusetzen.
welche Daten verarbeitet werden dürfen, wie lange sie gespeichert werden, welche Sicherheitsmaßnahmen gelten, und welche Rechte und Pflichten beide Seiten haben.
3. Risiken für Architekten und Ingenieure
Cyberangriffe auf Server oder Cloud-Systeme, bei denen Pläne oder Berechnungen gestohlen oder verändert werden können. Verlust von Daten durch Systemfehler oder menschliches Versagen, etwa bei nicht gesicherten Backups. Datenpannen durch unverschlüsselte Kommunikation oder ungeschützte Endgeräte auf der Baustelle.

4. Building Information Modeling (BIM) – Fortschritt mit Schattenseite?
5. Best Practices und Schutzmaßnahmen
Technisch-organisatorische Maßnahmen (TOMs): z. B. Firewall, Virenschutz, regelmäßige Backups, verschlüsselte Datenspeicherung und -übertragung. Zugriffsmanagement: Klare Vergabe von Nutzerrollen und -rechten, z. B. über ein Rollen- und Berechtigungskonzept. Schulungen für Mitarbeitende: Datenschutz lebt vom Verständnis und der Mitwirkung aller – regelmäßige Schulungen sind Pflicht. Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten: Dokumentation aller Datenverarbeitungen nach Art. 30 DSGVO. Privacy by Design & Default: Schon bei der Planung von IT-Systemen oder Projekten sollte der Datenschutz mitgedacht werden – z. B. durch Minimierung der Datenerhebung und datensparsame Voreinstellungen.
Fazit
IT-Forensik und Datenwiederherstellung nach einem Angriff, Kostenübernahme bei Betriebsunterbrechungen durch Systemausfälle, rechtliche Beratung bei DSGVO-Verstößen oder behördlichen Prüfungen, sowie Hilfe im Umgang mit Imageschäden, z. B. durch PR-Beratung.
Der HDI Datenschutz Quick-Check analysiert, wie gut datenschutzrechtliche Anforderungen im Büro bereits umgesetzt sind – und zeigt konkreten Verbesserungsbedarf auf. Über das Mitarbeitenden-Präventionsangebot von Perseus erhalten Architekturbüros Zugang zu praxisnahen Awareness-Schulungen, die das Sicherheitsbewusstsein im Team stärken und Alltagsrisiken minimieren helfen.