HDI INGLetter Mai 2022: Die Haftung von Architekten, Ingenieuren und Bauunternehmern für Dritte und Embargos
Das Verhältnis zwischen DSGVO und BDSG
DSGVO Anwendungsbereich
zur Erfüllung eines Vertrages oder Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen zur Wahrung berechtigter Interessen des Verantwortlichen oder Dritten, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte/Grundfreiheiten der betroffenen Person überwiegen zum Schutz lebenswichtiger Interessen der betroffenen oder einer anderen natürlichen Person, zur Wahrnehmung einer im öffentlichen Interesse liegenden oder in Ausübung hoheitlicher Gewalt erfolgenden Aufgabe des Verantwortlichen zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung des Verantwortlichen
natürliche Personen, die personenbezogene Daten zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten verarbeiten (privater Schriftverkehr, Adressbücher oder die Nutzung sozialer Netzwerke und Online-Tätigkeiten im Rahmen persönlicher oder familiärer Zwecke) nicht automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die nicht in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen (Akten und Aktensammlungen, die nicht nach bestimmten Kriterien geordnet sind) Was umfassen die Grundbegriffe personenbezogene Verarbeitung: Personenbezogene Daten Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen Verantwortlicher ist die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet. Bsp.: in einem Konzern ist jede Tochtergesellschaft als separater Verantwortlicher zu betrachten. Verarbeitung ist jedes mit oder ohne Hilfe automatisierte Verfahren, jeder ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Bsp.: Erheben, Erfassen, Organisation, Ordnen, Speicherung
Besonderheiten in der DSGVO
wenn für die Verwendung der Daten keine Berechtigung mehr vorliegt, die betroffene Person ihre Einwilligung widerruft und es an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung fehlt. wenn die betroffene Person gemäß Artikel 21 Absatz 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegt und keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vorliegen, oder die wenn die personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden.
Weitere Pflichten, Risiken und Rechte
1. Rechenschafts- und Dokumentationspflicht
2. Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten
3. Datenschutzbeauftragter
wenn die Kerntätigkeit des Unternehmens in der Durchführung von Verarbeitungsvorgängen liegt und diese aufgrund ihrer Art, ihres Umfangs und/oder ihrer Zwecke eine umfangreiche regelmäßige und systematische Überwachung von betroffenen Personen erforderlich machen, oder wenn die Kerntätigkeit des Unternehmens in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Daten gemäß Art. 9 DSGVO oder von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten gemäß Art. 10 DSGVO besteht.
soweit in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.
4. Weitere Pflichten
Praktische Tipps – auf was sollte ich achten
Werden diese Daten verarbeitet, hat der beauftragte Architekt oder Ingenieur seinem Auftraggeber unverzüglich umfassende Auskünfte unter anderem über den Namen und die eigenen Kontaktdaten, die des ggf. erforderlichen Datenschutzbeauftragten, über den Zweck, weswegen die personenbezogenen Daten erfasst und verarbeitet werden sollen sowie die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zu geben. Wenn und soweit personenbezogene Daten gespeichert werden – wovon regelmäßig auszugehen ist – müssen hierfür geeignete technische und organisatorische Maßnahmen getroffen werden, um insbesondere die Rechte der betroffenen Personen zu schützen und lediglich hierzu berechtigten Personen den Zugriff auf die Daten zu ermöglichen. Gemäß § 62 Abs. 1 BDSG ist bei dem aufzuwendenden Schutz unter anderem der aktuelle Stand der Technik, die Implementierungskosten, Art, Umfang, Umstände und Zweck der Verarbeitung zu berücksichtigen. Grundsätzlich gilt: je mehr und je sensibler die Daten sind, die verarbeitet werden, desto höhere Anforderungen sind an das jeweilige Schutzniveau zu stellten. In dem Fall, in dem Drittunternehmer wie beispielsweise Copyshops zur Erstellung von Plänen o.Ä. hinzugezogen und diesen personenbezogene Daten zur weiteren Verwendung weitergeleitet werden, sollte ein entsprechender Vertrag zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen werden, um weiterhin die Sicherheit der übergebenen Daten gewährleisten zu können. Schließlich ist zu beachten, dass hinsichtlich der Einhaltung all dieser Pflichten grundsätzlich das Unternehmen selber nachweispflichtig ist. Jedem Architektur- oder Ingenieurbüro ist somit ungeachtet der ohnehin schon bestehenden Dokumentationspflichten zu raten, die zu verarbeitenden Daten auf das erforderliche Minimum zu reduzieren und sämtliche Schritte umfassend und letztlich nachweisbar festzuhalten.
Haftung und aktuelle Rechtsentwicklung
Versicherungsschutz
der Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten (Datenveränderung) bei Dritten durch Computer-Viren und/oder andere Schadprogramme; der Datenveränderung aus sonstigen Gründen sowie der Nichterfassung und fehlerhaften Speicherung von Daten bei Dritten und zwar wegen sich daraus ergebender Personen- und Sachschäden, nicht jedoch weiterer Datenveränderungen sowie der Kosten zur Wiederherstellung der veränderten Daten bzw. Erfassung/korrekten Speicherung nicht oder fehlerhaft erfasster Daten;
Nicht versicherte Tatbestände
IT-Beratung, -Analyse, -Organisation, -Einweisung, -Schulung; Software-Erstellung, -Handel, -Implementierung, -Pflege; Netzwerkplanung, -installation, -integration, -betrieb, -wartung, -pflege; Bereithalten fremder Inhalte, z. B. Access-, Host-, Full-Service-Providing; Betrieb von Rechenzentren und Datenbanken; Betrieb von Telekommunikationsnetzen; Tätigkeiten, für die eine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, z. B. nach SigG/SigV, De-Mail-G, besteht
massenhaft versandten, vom Empfänger ungewollten elektronisch übertragenen Informationen (z. B. Spamming), Dateien (z. B. Cookies), mit denen widerrechtlich bestimmte Informationen über Internet-Nutzer gesammelt werden können;
Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure und Cyberversicherung

