Zur Erreichung des politisch gewollten bezahlbaren Bauens und Wohnens wurde immer wieder die Möglichkeit der Abweichung von den in Deutschland hohen Baustandards diskutiert, die durch die fortschreitende Normierung und Regulierung das Bauen zusätzlich verteuert. Die Bundesingenieurkammer unterstützte dabei zusammen mit der Bundesarchitektenkammer eine unter dem Arbeitstitel „Gebäudetyp E“ von der Bayerischen Architektenkammer gestarteten Initiative, der sich auch die Ingenieurekammer-Bau angeschlossen hatte, welche eine vereinfachte Abweichung von bauaufsichtlich eingeführten Technischen Baubestimmungen und allgemein anerkannten Regeln der Technik (aRdT) zum Ziel hat. Dies soll sowohl für Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Anforderungen der Landesbauordnungen als auch für bauvertragliche Abweichungen von üblicherweise geschuldeten Leistungen möglich sein. Mit dem „Gebäudetyp E“ ist kein klassifizierter Gebäudetyp gemeint, sondern damit wird allgemein ein Prozess beschrieben, in dem Planerinnen und Planer mit der Bauherrschaft eine Gebäudequalität und einen Komfortstandard abweichend von Normen individuell festlegen können, ohne dabei jedoch die bautechnische Sicherheit (Statik, Brandschutz) zu vernachlässigen.