Die Umschreibung, was zu den Berufsaufgaben gehört, definieren u. a. die Gesetze der Länder. Hiernach ist z. B. Berufsaufgabe bei Architekten die gestaltende, technische und ökologische, soziale und wirtschaftliche Planung von Bauwerken/Städten. Zu den Berufsaufgaben gehören die Beratung, Betreuung und Vertretung des Auftraggebers, Arbeitgebers oder Dienstherrn in allen die Planung, Ausführung und Überwachung eines Vorhabens betreffenden Angelegenheiten. Darüber hinaus auch Sachverständigen-, Lehr-, Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten.