HDI INGLetter Oktober 2023: Baustellensicherheit: Verkehrssicherungspflichten im Fokus

Grundsatz
die Sorgfältige Auswahl der Beteiligten, die Kommunikation der Sicherheitsanforderungen, die Bereitstellung von Ressourcen, die Dokumentation und Überprüfung.
Die Verkehrssicherungspflichten des Bauunternehmers
die Ermittlung von potenziellen Gefahrenquellen, bereits vor Baubeginn, die Sicherheitsschulungen und -unterweisungen, die Information und Aufklärung der Beteiligten und Dritter, die Kontroll- und Hinweispflichten, die Bereitstellung von Schutzausrüstung, die Gefahrenidentifikation und -minimierung, die Koordinierung und Überwachung (Kontrollen und -inspektionen), die Dokumentation, die Sicherung vor unbefugtem Zugang, die Erstellung einer Notfallplanung.
Die Verkehrssicherungspflichten des Ingenieurs/Architekten
die Einbindung von Sicherheitsaspekten in der Planung,die Vornahme einer Gefahrenanalyse und Risikominimierung, die Achtung von (Sicherheits-)Vorschriften, die Überwachung und Qualitätskontrolle, die Vornahme einer Risikobewertung bei etwaigen Änderungen, die Koordinierung und Überwachung (sekundäre Verkehrssicherungspflicht).