Selbst gemacht ist nicht selbst überwacht!

Grundsatz: Eigenleistung ändert die Verantwortungsstruktur nicht
Bauüberwachung als funktionsbezogene Pflicht
Schadensanfällige Leistungen als Haftungstreiber
Kontinuität der Rechtsprechung: Keine Sonderbehandlung von Eigenleistungen

Eigenleistung und Mitverschulden des Bauherrn
Keine Entlastung durch fehlende Einbindung
Bedeutung der Detailplanung
Dokumentation als zentrales Enthaftungsinstrument
Fazit


Haftung aktuelle Rechtsprechung Schadenfälle Neues zur HOAI Risikomanagement u.v.m.